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lahrlicher Bezuꝗspreis RM. 3. 40
Stfuftqart, Marz 1935, 30. Jahrꝗ., Nr. 3
Die Handhabunꝗ des Art. 98 der Württ. B.-⸗O. Forseꝶuno)
n einem Gemeindebezirk, in dem eine besfimmfe Form und
Neiꝗgunꝗ des Daches vorherrscht, müssen Experimenfe mii
remden, modischen formen vermieden werden. Es ware ein
falscher Ehrꝗeiz, in einom Ort oder Oristfeil mit vorherrschend
sfeilen Giebelhâusern zum Beispiel das Kochenhofdach oder
ger das flachdach einführen zu wollen, nur um zu zeigen,
dasß man auch auf der Hôhe der Zeit stehst. Der gesunde Sinn
aines Orienfalen wüũrde es mit Siolz von sich weisen, seine
aoiliqe Landschaff mit einem noch so schnen schwabisschen
fFachwerksgiebel enfweihen zu lassen. Wichtiꝗ ist und bleibf
die Durchführung gleichartiger Dachformen mit
annäahernd gleicher Dachneigung in einem be—
sfimmfen Gebiet und Beschränkunꝗg der Dachsufbaufen in
der MWeise, daf; die geschlossene Wirkunꝗg des Haupidachs
nicht beeinträchtiꝗqt wird, das Dach nicht zum Deckmanfe
ainer verkappfen Wohnunꝗ herabsink. Auch die zahlenmähiꝗqe
Begrenzunꝗ der Lanꝗ e der Dachaufbaufen gibt noch
ceine Gewahr für ein quies Bild; ebenso wichtiq, in monhen
fallen noch wichiger, isf die Beschränkunꝗg nach der
fönhe, sowie die konstruktive und künsflerische Durchgesfaltunꝗ
dieser Baufeile. Hiebei wirke man auf Erhalfunꝗq und
Ibernahme des Orisublichen, Bodenstandiꝗqen - auch in den
zinzelheifen -ein: die nsafürliche Abdeckunꝗ eines saus einem
stfeilen Ziegeldach herausgehobenen Dachausbaus isi
das ebenfalls ziegelgedeckte Schleppdach, nicht die als
fremdkeörper wirkende horizonfole Blechabdeckunq, die, zumol
von oben ꝗesehen, als unorqanissche Lösund sfefs das
Aude verlekt.
First parallel zur Stratze und den Höhenlinien!
Mif diesem Schlaꝗqwortf ist Schon manche Ubertreibunq, manher
Unfuꝗ geftrieben worden. Seine Enfstehunꝗg verdanbk4 es
der richtigen Uberlegqunꝗ, datz Gebäude am Hanq, insbesondere
am Stfeilhanꝗ, die quer zu den Höhenlinien -womödglich
als gegen das Tal gerichfete Giebelhäuser -erstellt
vuerden, aus der Struktur des Geläöndes heraussfechen, sich
nicht in dasselbe einbinden und nicht an den Hanꝗg an-;
hhmiegoen, zwanꝗsläufig ein zu hohes Unfergeschoht; erꝗgeden
und damit das Gesamtfbild stören. Es sind aber wohl
auch fölle denkbar, wo die Lage des Gebaudes zur Sonne
ↄder andere Umsfäande auch die Querstellunꝗ rechfferfiꝗgen:
varum sollte nicht auch einmoal eine Gruppe von einsfockiden,
ꝗgegen das sal gerichtefen, bescheidenen Giebelhäuzern
mit sfädtebaulichem Empfinden vereinbar sein? Auch
iier hute sich die Baupolizei, den Planferfiqern und sich selbsi
imnnõftiqe Fesseln anzuleqen; sie prüfe in jedem einzelnen
all, staft unũberleꝗqte Doꝗqmen aufzustellen und zu veralljemeinern.
An die Stelle von Paragraphen mutz in solchen
ragen ruhiꝗge, abwäqende Uberlequnq in jedem einzelnen
all treten.
zin qufes Miffel, die benschbarften Baukörper zu einer kEineit
zusammenzubinden, ist die Einfriediqunq. Je einacher,
ruhiqer und einheitlicher sie ist, desto besser und biliger
wird sie diesen Zweck erfüllen. Man achte auf Anpaszunꝗ
an das Gefalle der Stratze und vermeide häufige Abreppunqen,
die - im Zusammenhanq mit Pfeilern in gerinjen
Absfänden-ein unruhiges Bild ergeben. Der neue
di. 98 gibf lIhnen die Möꝗlichkeit, auch hier nötigenfalls die
infüqunq in die Umgebunꝗ zu erzwinqgen.
Joch ein Wort zu den Ichmüũckenden Anbauften“, wie Ercer,
Baltone, Vordacher und derql. Prũfen Sie stfess, ob solhe
Bauteile auch wirklich Schmücken und ob sie weniꝗsfens
ↄꝛinen praoktischen Wert haben und nicht vielmehr durch ihre
Anhäufung nur die Ruhe des Bildes sfören, ohne dem Bauerrn
einen nennenswerfen Vorteil zu biefen. Bei ihrer Durchildung
verhindern Sie die Ubernahme modissscher formen
„Mahzchen“) aus der Sfadt auf das Land: ich erinnere an die
anꝗqedehnfen, schmolen, abgerundet um die Gebäsudeacken
herumꝗefũührfen oder schubladenarfiꝗq heraussstechenlen
Balkone, an weitausladende sfühenlose Auskraqungen,
an die bekannten reihjverschlutzartigen Treppenhausfenster
ind derꝗl. Helfen Sie mit an der kErhalftunꝗq und Weitferentviddlunꝗ
des einer Orflichkeit Eigentümlichen: des Bodenfandiqen.
Damit soll nicht einer falsch verstandenen Bauernomantfik
das Worf ꝗgeredet sein: Beispiele zeiꝗgen, des; sich
andliche bodensftandige Hausform sehr wohl weiterbilden
und mit den Wohnforderunqen des Städters verbin-Jen
lätzt.
)as sind nun freilich sSchon Morfte und Mahnunqen, die sich
n erster Linie an den planenden Archifekden richten mũhen.
Aber Ihre schwierige Aufqabe, der Sie sich nicht enfriehen
fürfen, ist es, mit scharfem, unbestechlichem Auqe darũber
zu wschen und sich dafũr einzusetjen, daf Neubsufen und
ʒauverãnderungen, die diesen Grundsatʒen nicht entsprechen,
lie vor allem die Einordnunꝗ in die Gemeinschaft vermisen
lassen, die baupolizeĩliche Genehmiqunqꝗ nicht erhalten.
Nohl lieꝗt ja die Enischeidunꝗ selbsst nicht bei lhnen; aber
hr beꝗgründetes sadwerständigqges Gutachten wird fafsachlich
Joch sauf die Enftscheidunqg von ausschlaggebendem kin-Huß
sein.
verlag und Versand: Saomchso Berafunꝗsstelle füûr das Baugewerbe beim Muriff. Landesqewerbéomt, Stufiꝗort, Canzleistr. 281. Verantworilich
für den lnhalt: Baurast Schloicher. Vorsftand der Wüurtftemb. Bectundsstelse fur das ßSur—e. A-reliun?, bucdeas no köcier Süüect