eil der Gemeindewirfschaff, des Sföadtebaus, der Natur-und
Heimaipflege und wie überhaupt der öffentlichen Ordnunꝗ
mehr und mehr überhand genommen hatf. Die vielbeklagie
oiwicklung auf diesem Gebiet haf u. a. dazu geführt, dafß
nicht nur der heute sichibaren Gesfaltunꝗq sehr zahlreicher
Dorf- und Sfadferweiferungen jede form und jedes Mas;
/erloren ꝗgegangen ist, sondern noch mehr den Orfsbauolanen,
die für die künffiqe Gestaltunꝗ der Ortsbilder Richunꝗ
ꝗgeben. Denn haäufiꝗ wurde 2. B. lediꝗqlich wegen der
Sicherunꝗ spaterer Anliegerleistungen -sus Anlah; der Erzfellunꝗg
eines oder einiger weniger Gebsude weit auheraalb
Effers der Orftsbauplan auf flöchen ausqedehnt, die verhunffiꝗerweise
mindestens vorerst von der Bebauunꝗ freizuhalfen
gewesen wären.
ẽs gibt in Würffemberꝗ genehmigtfe Orisbaupläne für Land-Jemeinden
- wohlꝗemerkt nicht efwa nur allqemeine Ortsↄrweiferunqsenfwurfe
- rechtsqultiꝗe Ortsbaupsäne, die Geoiete
bedecken, auf denen ein] Mehrfaches der heufiꝗgen
Sinwohnerzahl untergebracht werden könnfe. Die bedaueriche
folqe hievon ist, dah en allen Ecken und Enden der
Semeinde ohne sichtbaren Zusammenhanꝗ weif hinsusqebouf
wird und vor allem dadurch höchst unerfreuliche Bilder
antsfehen, das die einzelnen Gebaude nicht als in der Landchaff
freisfehende Gebaude gꝗestalfet werden, nieder, lanꝗdestreckt,
bodenverbunden, sondern, da sie ja als kũntfiꝗe
Slieder einer sfädtischen Hauserreihe qedacht sind, als
zolche - womödlich noch mit befonter Strafzenfassade und
ernachlässiꝗqfen Neben- und RUckseifen- im freien Gelaönde
fehen und so u. U. jahrelanꝗ oder jahrzehnfelanꝗ auf die
Nachbarn worten.
ieraus folqi, daf die Gesetzesanderunꝗ nun nicht den Anafʒ
für umfanꝗqreiche Erweiferungen der Orfisbauplãne bilden
darf mitf dem Zweck nur schleuniꝗst for mal die ꝗesefzlichen
Voraussefzunqen für das Bauen in diesen Gebieten zu schasfen;
hiedurch wurde die Absicht des Gesefzgebers durchkreuzt.
Auch heufe noch kommt es vor, dah wegen einem
inzelnen, der es sich in den Kopf gesettt het, drautzen auf
rꝗgend einem ausqefallenen Bauplatz zu beuen, schleuniꝗst
3aulinien ꝗezoꝗgen werden. Vielmehr erwachst den Gemeinden
die Pflicht, nicht nur neuaufzustellende Orisbauplane auf
die. Gebiete zu beschränken, deren Uberbauunꝗ in nicht zu
ferner Zeit -etwe den nächsten 10 Jahren - in Aussicht zu
nehmen ist und, richtig beftrachtet, auch erwuünschi erscheint,
sondern auch die bereifs festgeseizten Orfsbaupläne einer
Nachprüfunꝗq in der Richtunꝗ zu unferziehen, ob ihre Ausdehnunq
mit dem wirklichen Bedürfnis im Einklanq steht.
siebei wird, wie die Erfahrunꝗ zeiqt, stets auch Anlos; zur
/erbesserunꝗ der Pläne in sonstiger Hinsicht gegeben sein.
suf der andern Seite wird in Gemeinden mif reger Neuautafiꝗkeit
auf eine rechtzeitige Erweiferunꝗq des Orisbaulans
in den gebofenen Grenzen Bedacht zu nehmen sein,
m 2zu verhũufen, daf; die Bauplätze monopolarfiqen Charakar
mit der Folꝗge übermshiqer Preisforderunꝗgen und einer
semmunqꝗ der Baufätigkeit annehmen. Als besonders
virkSames Mitfel zur Bannung dieser Gefahr
»Ampfiehlt Sich daneben eine weitsichtiꝗge
⸗rundsftüchksSpolitik der Gemeinden; die Ge—
neinden können hiedurch auch efwaige Härten ausqleichen
ind im ũbriꝗgen auf die Richtunꝗq der Orftserweifterunꝗq mak;-sjebenden
kinfluh gewinnen. in derselben Richtung wirken
aulandumlequngen, insofern sie die Zohl der baureifen
auplatʒe vermehren. Die Erfahrunꝗ het ꝗgezeiqt, dastj in Baulathe
verwandelfe Feldꝗrundsfücke, wenn sie wegen ihrer
erànderten Gestalt nicht mehr wie bisher bearbeifet und
ewirtschafte werden können, meist leicht an den Möarkt
oↄmmen.
ʒzevor ich nun zu der Erläuferunꝗ der lichtbilder überꝗehe,
nõöchte ich noch kurz zwei wichtige allqemeine Fraqen beorechen,
nãmlich
lie Behandlunꝗ der Verkehrsströhen im Orfsbauplan und
lie Erzielung der Ordnunꝗ der Bebauunꝗ sowohl flächenvöhʒiꝗ,
als auch im Aufbau.
ader verꝗqanꝗgenen Zeit hat man die vorhandenen Sfrasen
—
lachbarschaffssfratzen) als die zum Anbauen von Natur ꝗeebenen
Strafzen anꝗgesehen. Dies war sehr bequem, man
atfe keine Ersschlietzunꝗskosten und eine ferfiꝗe Strahe, das
sSrfahren hotfe aber zur Folꝗe, das; die Städte und Dörfer
nmer mehr lanꝗs der Stratzen bandartiꝗq sich ausdehnfen
nd die Orfseffer sich einander immer mehr naherien. lIn Geiefen
mit dichter Aufeinanderfolqe von Orsschaffen sind so
anze Keiten von Orischeften enssfanden,. ich erinnere an
ellbach, Schmiden und ODifinꝗgen; diese Gemeinden bilden
ain fast lucenloses Strathendorf von rund 5 km Lanqe.
ei einem gemachlichen Verkehr konnfe man eine solche
niwicklunꝗ schlietjlich noch hinnehmen, für den heutigen
esteigerten und Sfändig noch zunehmenden Verkehr ereben
sich hieraus jedoch überaus schwere Mifzstäande. Es
jenũqꝗt heute nicht mehr, lediꝗqlich für eine genũqende Breife
ler Verkehrsstratzen efwoe durch Anordnunꝗg von Vorqöertfen
—B