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MONMATS-2z2EITSCHBRIFT DERBRSTATDVCVEN
Jahrlicher Bezuꝗspreis RM. 3. 40
Stfuftqari, Juli 1935, 30. Iahrq., Nr. 7
Die Verdingunꝗqsordnung für Bauleisfungen b
Grundsatliche Fraqen des Vergebunꝗqswesens · Von Handwerkskammer-Syndikus Mehzqer, Stuitgari
Unferlagen der Vorgebung
Die Nichtbeachtunꝗ der Vorschriflen des 59 der VOB, wonach
die ꝗgeforderfe Leisfunꝗq eindeutiq und so erschöpfend
zu beschreiben ist, dahj alle Bewerber sie in ꝗqleichem Sinne
versfehen mũssen und ihre Preise sicher und ohne umfanꝗreiche
Vorarbeifen berechnen können, führt ebenso haufiꝗ zu
MAaqen, wie die Nichtbezahlunꝗ qerechier Preises. Diese Cloqen
sfehen meisiens im enqen Zusammenhanꝗ mifeinander.
Menn naàmlich das L eisftungsverzeichnis einwandfrei
aufꝗestellt ist, das heitt jeder aus der Submissionsunferlaꝗe
genau dasselbe herausliesf und infolqedessen scharf kalkusieren
kann, dann können auch die Angeboispreise nicht
mehr so sfark auseinanderꝗgehen. Sie mussen sich in ihret
Gesamfheit enꝗger um den richfiger bezw., wie die VOB sich
ausdrũckt᷑ „anꝗgemessenen“ Preis ꝗgruppieren. Mo dennoch
Unierbiefunqen vorkommen, köônnen sie - ordnunꝗsmshiqe
Ausschreibunꝗ vorausqesefꝶt- zum mindesfen nicht dem ausschreibenden
lIeil zur Last ꝗeleꝗt werden. Hieraus erꝗiebi
sich, datz der Hebel nicht erst beim „angemessenen Preis“
anzusetʒen ist, Sondern weif früher, bei der Verdinqunꝗsun-—
ist das Ffundament, auf dem die Berechnunꝗq des anqemeszenen
Preises erst aufgebaut werden kann. Deshalb ist im
Submissionsverfahren die Schaffunꝗg von objektiv richtigen
Leisftunꝗsverzeichnissen unfer Ausschaltunꝗq aller den Verdinqunꝗsanschlag
unqũnsfiꝗq beeinflussenden subjekfiven
Mõqlichkeiten das Vichtiꝗsfe. Obersfer Grundsat; mut; sein:
Nur klare Anforderunqen können einwandfreie Leistungen
und anꝗgemessene Geldforderungen bedinꝗgen. Diese wichfigen
Anforderunꝗgen sind bei einem Leisfunꝗsverzeichnis
vor allem dann erfũllt, wenn das Verzeichnis nicht „Sprinqi“,
d. h. Positionen dem Arbeifsvorganꝗq enfsprechend geordnet
sind und wenn in jeder Posiftion nur e in Arbeifsqanꝗ oder
nur eine handwerklich zusammenqgehörige Leistunꝗg bezchrieben
ist.
fin ideales Leistunꝗsverzeichnis ist nicht nur eindeufiq und
vollsfandiꝗq, sondern es erleichtert auch die Kalkulation,
ja es zwinꝗgt soꝗger auch diejenigen Anbieter, welche dazu
neiꝗqen, ihre Preise nur qefũühlsmafiꝗq einzusetzen, zum genauen
Lechnen.
Der 8 10 der VOB
„Besondere vVerftragsbedinqgungen“
dibt Auftlärunꝗg darüber, welche Bedinqungen und Grundagen
bei dem Verfraꝗge mastqebend sein sollen. Es ist hier
iꝛusdrũûcklich vorgesehen, dahj die allqemeinen Vertraꝗqsbedinꝗqungen
und die ftechnisschen Vorschrifften, also die Haupsↄesfandieile
der Verdingunꝗsordnunꝗ Teil B und C ꝗrundatslich
unverändert bleiben mũüssen. Abweichungen sollen
sich auf Fälle beschränken, die in den allqemeineri Vertraꝗsbedinqunqen
ausdrücklich als abäânderber vorqesehen sind.
Anqebofs- und Ausfährungsfristen
NIach 5 19 der VOB sind für die Bearbeitunꝗq der Anꝗgebote
rusreichende frisfen vorzusehen, bei kleinen nicht drinꝗichen
Bauleistunꝗqen nicht unfer 6Merkfaꝗen. Die fristen sind
ür die AuSführung der Leistung nach den Vorschrifen
des 811 der VOB unfer Berũcksichtiqunꝗ der Jahreszeit,
ler Arbeifsverhaltnisse und efwaiger besonderer Schwieriꝗceifen
der Leisfunꝗq ausreichend zu bemessen.
ach den immer wieder zu machenden Beobachtunꝗgen werlen
die fristen bei der Aufforderunꝗq zur Anꝗgebotssbqabe
aufiꝗ so kurz ꝗestellt, dah in dom Bauhaupf- und Baunebenjewerbe,
in denen meist ausfũhrliche Berechnunꝗen und beondere
Skizzen erforderlich sind, die Arbeit nur mit Anspaniunꝗ
aller Kräffe erlediꝗqt werden kana. Die kile bei der
Ingebofsabꝗgabe ware zu erfragen, wenn sie auch bei der
veiferen Behandlunꝗ der Anꝗebote anhelten würde, aber
iicht selten vergehi ꝗgeraume Zeit, bis die Anꝗebote einer
raheren Pruüfunꝗq unferzoꝗgen werden. Die sich dann ergebenden
Anderunꝗswũnssche mũssen dann wiederum von den berieben
mif ꝗröhfer Eile erfũllt werden, wahrend die endqulfiꝗe
cnischeidunꝗ auf sich warten latt.
Alle Auftraꝗqeber sollten daher einmol ũber diesen vielfach
zu beobachtenden Mitzsfand nachdenken, dessen Abhilfe in
den meisfen fallen durch entsprechende Disposition mödlich
st, wobei es sich keinesweꝗqs darum handeln kann, etwe
saumiꝗqe Handwerksmeistfer zu untferstfüfzen, sSondern nur dieeniꝗgen
Unfernehmer, welche ihre Bemũhunqgen, die Wirtichafflichkeit
ihrer Befriebe zu erhöhen, von autßen durchcreuzt
sehen.
verlag und Verssnd: Stasatliche Berefunqsstelle für das Baugewerbe beim Württ. Landesqgewerbeamt, Sfutigert, Kanzleistr. 281. Verantwortlich
iur den inkast Baurat Schieicher. Vorsftand der Wurfsemb. Beaunssfelse für das Baugewerbe. - Herstellunq: Druckerei Ofto Kösler, Stuftgari