Volltext : Für Bauplatz und Werkstatt / Monats-Zeitschrift der Staatlichen Beratungsstelle für das Baugewerbe (Jg. 1935, Bd. 30, Heft 1/12)

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Jahrlicher Bezuꝗspreis RM. 3. 40

Stfuftqari, Juli 1935, 30. Iahrq., Nr. 7

Die Verdingunꝗqsordnung für Bauleisfungen b
Grundsatliche Fraqen des Vergebunꝗqswesens · Von Handwerkskammer-Syndikus Mehzqer, Stuitgari

Unferlagen der Vorgebung

Die Nichtbeachtunꝗ der Vorschriflen des 59 der VOB, wonach
 die ꝗgeforderfe Leisfunꝗq eindeutiq und so erschöpfend
zu beschreiben ist, dahj alle Bewerber sie in ꝗqleichem Sinne
versfehen mũssen und ihre Preise sicher und ohne umfanꝗreiche
 Vorarbeifen berechnen können, führt ebenso haufiꝗ zu
MAaqen, wie die Nichtbezahlunꝗ qerechier Preises. Diese Cloqen
 sfehen meisiens im enqen Zusammenhanꝗ mifeinander.

Menn naàmlich das L eisftungsverzeichnis einwandfrei
aufꝗestellt ist, das heitt jeder aus der Submissionsunferlaꝗe
genau dasselbe herausliesf und infolqedessen scharf kalkusieren
 kann, dann können auch die Angeboispreise nicht
mehr so sfark auseinanderꝗgehen. Sie mussen sich in ihret
Gesamfheit enꝗger um den richfiger bezw., wie die VOB sich
ausdrũckt᷑ „anꝗgemessenen“ Preis ꝗgruppieren. Mo dennoch
Unierbiefunqen vorkommen, köônnen sie - ordnunꝗsmshiqe
Ausschreibunꝗ vorausqesefꝶt- zum mindesfen nicht dem ausschreibenden
 lIeil zur Last ꝗeleꝗt werden. Hieraus erꝗiebi
sich, datz der Hebel nicht erst beim „angemessenen Preis“
anzusetʒen ist, Sondern weif früher, bei der Verdinqunꝗsun-—

ist das Ffundament, auf dem die Berechnunꝗq des anqemeszenen
 Preises erst aufgebaut werden kann. Deshalb ist im
Submissionsverfahren die Schaffunꝗg von objektiv richtigen
Leisftunꝗsverzeichnissen unfer Ausschaltunꝗq aller den Verdinqunꝗsanschlag
 unqũnsfiꝗq beeinflussenden subjekfiven
Mõqlichkeiten das Vichtiꝗsfe. Obersfer Grundsat; mut; sein:
Nur klare Anforderunqen können einwandfreie Leistungen
und anꝗgemessene Geldforderungen bedinꝗgen. Diese wichfigen
 Anforderunꝗgen sind bei einem Leisfunꝗsverzeichnis
vor allem dann erfũllt, wenn das Verzeichnis nicht „Sprinqi“,
d. h. Positionen dem Arbeifsvorganꝗq enfsprechend geordnet
sind und wenn in jeder Posiftion nur e in Arbeifsqanꝗ oder
nur eine handwerklich zusammenqgehörige Leistunꝗg bezchrieben
 ist.

fin ideales Leistunꝗsverzeichnis ist nicht nur eindeufiq und
vollsfandiꝗq, sondern es erleichtert auch die Kalkulation,
ja es zwinꝗgt soꝗger auch diejenigen Anbieter, welche dazu
neiꝗqen, ihre Preise nur qefũühlsmafiꝗq einzusetzen, zum genauen
Lechnen.

Der 8 10 der VOB
„Besondere vVerftragsbedinqgungen“
dibt Auftlärunꝗg darüber, welche Bedinqungen und Grundagen
 bei dem Verfraꝗge mastqebend sein sollen. Es ist hier
iꝛusdrũûcklich vorgesehen, dahj die allqemeinen Vertraꝗqsbedinꝗqungen
 und die ftechnisschen Vorschrifften, also die Haupsↄesfandieile
 der Verdingunꝗsordnunꝗ Teil B und C ꝗrundatslich
 unverändert bleiben mũüssen. Abweichungen sollen
sich auf Fälle beschränken, die in den allqemeineri Vertraꝗsbedinqunqen
 ausdrücklich als abäânderber vorqesehen sind.

Anqebofs- und Ausfährungsfristen

NIach 5 19 der VOB sind für die Bearbeitunꝗq der Anꝗgebote
rusreichende frisfen vorzusehen, bei kleinen nicht drinꝗichen
 Bauleistunꝗqen nicht unfer 6Merkfaꝗen. Die fristen sind
ür die AuSführung der Leistung nach den Vorschrifen
 des 811 der VOB unfer Berũcksichtiqunꝗ der Jahreszeit,
ler Arbeifsverhaltnisse und efwaiger besonderer Schwieriꝗceifen
 der Leisfunꝗq ausreichend zu bemessen.
ach den immer wieder zu machenden Beobachtunꝗgen werlen
 die fristen bei der Aufforderunꝗq zur Anꝗgebotssbqabe
aufiꝗ so kurz ꝗestellt, dah in dom Bauhaupf- und Baunebenjewerbe,
 in denen meist ausfũhrliche Berechnunꝗen und beondere
 Skizzen erforderlich sind, die Arbeit nur mit Anspaniunꝗ
 aller Kräffe erlediꝗqt werden kana. Die kile bei der
Ingebofsabꝗgabe ware zu erfragen, wenn sie auch bei der
veiferen Behandlunꝗ der Anꝗebote anhelten würde, aber
iicht selten vergehi ꝗgeraume Zeit, bis die Anꝗebote einer
raheren Pruüfunꝗq unferzoꝗgen werden. Die sich dann ergebenden
 Anderunꝗswũnssche mũssen dann wiederum von den berieben
 mif ꝗröhfer Eile erfũllt werden, wahrend die endqulfiꝗe
cnischeidunꝗ auf sich warten latt.

Alle Auftraꝗqeber sollten daher einmol ũber diesen vielfach
zu beobachtenden Mitzsfand nachdenken, dessen Abhilfe in
den meisfen fallen durch entsprechende Disposition mödlich
st, wobei es sich keinesweꝗqs darum handeln kann, etwe
saumiꝗqe Handwerksmeistfer zu untferstfüfzen, sSondern nur dieeniꝗgen
 Unfernehmer, welche ihre Bemũhunqgen, die Wirtichafflichkeit
 ihrer Befriebe zu erhöhen, von autßen durchcreuzt
 sehen.

verlag und Verssnd: Stasatliche Berefunqsstelle für das Baugewerbe beim Württ. Landesqgewerbeamt, Sfutigert, Kanzleistr. 281. Verantwortlich
iur den inkast Baurat Schieicher. Vorsftand der Wurfsemb. Beaunssfelse für das Baugewerbe. - Herstellunq: Druckerei Ofto Kösler, Stuftgari
            
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