praktische Handhabung erwiesen, wohl deshalb, weil mit den Laienpreisrichtern
sine Aussprache über Künstlerisches meistens ergebnislos verläuft.
Wenn die architektonischen Wettbewerbe ein Mittel sein sollen, die Best-
leistung einer Bauaufgabe herauszufinden - etwa wie bei den olympischen
Spielen, die zur Zeit als Vergleich besonders naheliegen, die besten Sportleis-
tungen der Welt gefunden werden sollen - so wirft sich sofort die Frage auf, wie
und von wem soll in kulturellen Dingen eines Volkes das Urteil gefällt werden?
Im Vergleich mit dem Sport ergeben sich die Schwierigkeiten, die im Wesen
aines Wettbewerbs in der Baukunst, wie auch auf allen anderen kulturellen Ge-
ieten begründet sind. Andererseits darf nicht übersehen werden, daß es sich
zei den Wettbewerben immer nur um Spigenleistungen zu handeln hat. Damit
‚st an sich schon ein Wechsel der Personen gegeben. Denn wird nicht nach zu-
zehörigen Richtungen entschieden, so ist kaum zu erwarten, daß stets eine
Person alles erreichen wird.
Wertungen beim
Sport
Kann die Arf der
Sportwertung auf
künstlerische Wett-
bewerbe angewendet
werden?
Betrachten wir auf welche Weise die Entscheidungen z. B. bei den olympischen
Spielen getroffen werden. Bei ihnen sind die Wertungen in den einzelnen Sport-
Jattungen verhältnismäßig leicht zu treffen. Einfaches Zählen, Messen, Punkt-
wertung und ähnliches ergeben auf einwandfreie Art die Entscheidungen. Es
liegt auf der Hand, daß nur Gleichartiges, Gleichgerichtetes miteinander ver-
gleichbar ist. Man kann natürlicherweise z.B. Hochsprung nur mit Hochsprung
vergleichen. Dies geht aber heute soweit, daß sogar die einzelne Übung in Teilen
beurteilt wird, daß z. B. beim Weitsprung nicht nur die erreichte Länge, sondern
auch der Absprung und der Aufsprung usw. von einzelnen Punktrichtern ge-
trennt beurteilt werden. Aus den Einzelresultaten der Spezialpreisrichter ergibt
sich dann die Gesamtpunktzahl, die entscheidend ist. Nur auf diese, sowohl
gründliche wie gewissenhafte Prüfungsart ist es möglich, daß man Gleichartiges
richtig unter- und miteinander auswerten kann. Bemerkenswert ist bei den
olympischen Spielen auch das Prinzip der Ausscheidungskämpfe, auf das wir
aoch zurückkommen werden, weil wir es für möglich halten, daß es bei Bauwett-
bewerben nüßlich sein kann. Die legte Entscheidung um den Preis spielt sich
also nur zwischen einer kleinen Zahl von Bewerbern ab.
Nicht weniger schwierig ist die Beurteilung von künstlerischen und sonstigen
kulturellen und geistigen Arbeitsresultaten. Daß in solch weittragenden Entschei-
dungen nur die Geeignetsten, wozu wohl die Fähigsten gehören, als Richter zur
Feststellung der Bestleistungen herangezogen werden können, ist selbstver-
ständlich. Daß sie dem betreffenden Beruf angehören, ist eine auf den ersten Blick
sehr naheliegende, aber nicht ganz so selbstverständliche Forderung, wie es zu-
erst scheint. Im Gegenteil kann man sogar sagen, der außenstehende Könner
wird oft weniger befangen sein und mehr Überblick beweisen als der Fachmann,
und dies umso mehr, je mehr das Künstlerische vorherrscht. In der Baukunst
allerdings ist diese Tatsache schwer nugßbar zu machen, weil das Fachliche
normalerweise bestimmte Voraussegungen verlangt. Es ist aber umgekehrt sehr
wohl denkbar und naheliegend, daß z.B. ein Architekt Bauplastik oder Wand-
malerei richtiger beurteilen kann als ein Maler oder Bildhauer, ohne daß er die
Arbeit selbst schaffen könnte, und weiterhin mag mancher Kunstkenner ein
sichereres Urteil über ein Kunstwerk haben als mancher ausübende Künstler
Nur die allerfähigsten Beurteiler werden an den Horizont heranreichen, den ein
großer Könner hat. Noch weitergehend muß erwogen werden, daß je höher das
Niveau liegt, desto schwieriger für den Beurteiler die Wahl wird.
Grenzen
des Wettbewerbs-
yedankens
Gerade die kulturellen Leistungen wachsen aus einer Totalität heraus, die rein im
Persönlichen begründet ist. Deshalb kann, genau genommen, ein Gottbegnadeter
von keinem anderen Menschen und Zeitgenossen beurteilt werden. Er, der an der
Spige der Pyramide der Entwicklung steht, ist nur sich selbst verantwortlich. Ein
Wettbewerb in den höchsten Regionen der Kultur mit einem Preisgericht, das
entscheiden soll, wo die höchste Qualität vorliegt, ist nicht denkbar. Hier kommen
wir an die Grenzen des Wettbewerbsgedankens, die aber für unsere Fälle nicht
von Bedeutung sind und ruhig beiseite gelassen werden können.