\bb. 7. FLIEGERBILD VON BLAUFELDEN. Freig. d. R.L.M
dem grenznachbarlichen Rußland: denn der Mensch und die auf ihm gegrün-Jete
Gemeinschaft, die Menschengemeinschaft und nicht proletarische Masse
sein soll, bedingen eine ganz bestimmte, stets aus der Lebenswirklichkeit zu
findende Größenbegrenzung der Gemeinschaftssiedlung.
Es darf hier bemerkt werden, daß die Gedanken E, Liedeckes in klarer Überainstimmung
mit dem stehen, worum sich die Beratungsstelle f. d. Baugewerbe
schon in den legten Jahren aus der praktischen Tätigkeit bemüht, dem Siedlungswesen
die Formen zu finden, die dem Menschen an sich und eben nicht nur
ainer x-beliebigen Anzahl unbekannter Siedler entsprechen.
Siedlung ist ein Raum- und ein Raumordnungsproblem, gewiß - die staatlichen
Institutionen für Reichs- und Landesplanung geben dieser Tatsache Ausdruck.
Die Raumordnung ergibt sich dadurch als die Resultante aus den Raumanforderungen
und aus den Gegebenheiten des verfügbaren Raumes, der Verkehrsverhältnisse,
der Landschaft usw. Und doch liegt die Lebensbewährung jeder
Siedlung in folgendem: eine bestimmte Anzahl von Menschen sollen
sich auf einem bestimmten Raumesgebiet einleben und zu
ainer Gemeinschaft zusammen wachsen. Dies muß als oberster Leitsat
für alles Siedeln gelten - alle anderen Veranstaltungen können nur Mittel
zu diesem Ziele sein.
Dr. J. W. Ludovici drückt dies in seinem Buche: „Das Deutsche Siedlungswerk'
folgendermaßen aus:
‚Unsere Aufgabe ist es heute, nicht eine Masse, sondern ein Volk in eine!
Landgemeinde zusammenzuführen‘”,