SCHUTZBEHANDLUNG
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DIE PUNKTIRUNG BEDEUTET
BE ZEINFACH GESTRICHEN , DIE
SCHRAFFUR WIEDER HOLT
AESTR. EV m. LOCHIMPFUNG
Abb. 35. Balkenlage
‘'0lz in grünem Zustand” unterschieden von „vor-
getrocknetem Holz mit beschränkter Feuchtigkeit”
- wobei bis zu 20° Feuchtigkeit als zulässig gelten
dürften. Dies würde dem Begriff „lufttrocken” ent-
sprechen. Die Bezeichnung „verladetrocken” wird,
weil zu unbestimmt, abgelehnt werden müssen.
Welche Hölzer sind besonders gefährdet?
Am Neubau ist folgendes zu beachten:
Die Balkenköpfe sind bis zu einer Entfernung, die
das doppelte Auflagemaß beträgt allseitig mit der
Schuglösung mit vollem Pinsel zu behandeln. Der
Hirnschnitt, ebenso Baumkanten sollen mehrmals
überstrichen werden. Diejenigen Seitenflächen oder
Stellen des Holzes, die an Mauerwerk zu liegen kom-
men oder wo durch Verzapfung Hölzer ineinander-
greifen, oder wo Holz an Kamine, Dachrinnen, Was-
serleitungen, Ausgüsse usw. angrenzt, sind eben-
talls mehrere Male zu überstreichen (s. Abb. 34 u. 35).
Wenn nicht feststeht, daß das Holz bei seiner frühe-
‚en Bearbeitung schon einmal durch Oberflächen-
anstrich, Tauchen oder Ansprühen mit Schutstoff
ehandelt worden ist, so sollten vorsorglicherweise
ılle Oberflächen, die oben angeführten dabei mit
»esonderer Sorgfalt und wiederholt behandelt
werden.
Alle Dielenbeläge und hölzernen Wandverklei-
lungen im Hause sind grundsäßlich unterseits und
rückseitig mit einem gut wirkenden Schugmittel zu
streichen, ehe sie verlegt werden. Das Mittel soll
auch in die Nuten und Fugen eindringen. Ebenso
sind die Querschnittflächen, die den Wänden an-
grenzen, sorgfältig mit vollem Pinsel zu streichen
oder zu bedüsen; ebenso die Fußleisten dort, wo
sie an der Wand anstehen. Bei Linoleumbelag sind
auch die Oberseiten der Dielen zu behandeln.
Die für den Ausbau der Zwischendecken benutßten
Schalbretter und Balkenleisten sind oft verstockt,
teilweise schon durch Trockenfäule angegangen.
Sie sollen daher stets durch Säubern und darauffol-
gendes Streichen oder Eintauchen gesichert werden.
Lattenverschläge, Türen, Kartoffelkisten, Obsthur-
den, ebenso das gesamte Dachholz — also nicht nur
das Gebälk — soll grundsäßlich mit entsprechender
Schuglösung gestrichen werden. Für den Fachwerks-
der Blockhausbau müßte, sofern es sich nicht um
Eichen oder Kiefer handelt, das gesamte Holz zweck-
mäßigerweise voll-imprägniert bezogen werden. Da
solches Holz im Handel noch schwer zu erhalten ist,
kann nur gründliche, vollseitige Schutbehandlung
ampfohlen werden.
Ölfarb- oder Firnisaufstriche dürfen erst nach voller
Austrocknung und unter besonderer Rücksicht auf
sorgfältige Behandlung der Risse aufgebracht
werden.
Fundamentschwellen oder andere durch Feuchtigkeit
gefährdete Hölzer können außerdem durch Bohr-
lochimpfung gegen Fäulnis immun gemacht werden.