Volltext : Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1902, Jg. 1)

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Vereinigung der Elektrieitätswerke

Redaktion: Expedition:
Stadtbaurat Uppenborn, München, Ledererstr. 2/un. | Buchdruckerei R. Oldenbourg, München, Glückstr. 8.

München, den 1. Juni 1902, Jahrgang I.
Inh alt: Nachrichten aus der Vereinigung: Vorschriften für die Konstruktion und Prüfung von Installationsmaterial, S. 129.
—. Kleinere Mitteilungen: 1. Zählerstatistik. S. 132. — 2, Mitteilungen über den »Bastian-Elektricity-Meter«. S. 134. —
3. Untersuchung von Steckkontakten. S. 135. — 4. Prüfung der elektrischen Mefsgeräte. S. 136. — Berichtigung. S. 136. —
Mitgliederstand. S. 136.

Nachrichten aus der Vereinigung.

Vorschriften für die Konstruktion und Prüfung
von Installationsmaterial.*)
Die nachstehenden Vorschriften finden Anwendung
 auf die Prüfung von Installationsmaterial,
welches bei normaler Verwendung einer Spannung
bis zu 500 Volt ausgesetzt ist, soweit hierfür anderweitige
 Bedingungen nicht besonders angegeben oder
vereinbart sind.

Allgemeines in Bezug auf Materialprüfung.
Die Prüfung zerfällt in zwei Teile.
a) Die Feststellung, ob die Konstruktion und
Materialbeschaffenheit mit den Sicherheitsvorschriften
and Normalien des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
 übereinstimmt.
b) Die experimentelle Feststellung der Brauchbarkeit.

Dosen-Aus- und Umschalter.
Zu a) Konstruktion und Material.
& 1. Die stromführenden Teile müssen .auf
Unterlagen montiert sein, die nicht hygroskopisch
und nicht brennbar sind. Als nicht brennbar gilt
ein Körper, der, in der verwendeten Form auf eine
Temperatur von 100° C, gebracht und entzündet,
nicht von selbst weiterbrennt. Gehäuse und Griffe
müssen entweder aus Isoliermaterial bestehen oder
mit einer haltbaren Schicht von Isoliermaterial über
zogen oder ausgekleidet sein.
8 2... Die Schalter müssen Momentschalter sein,
d. h. die Stromunterbrechung muls durch eine plötzlich
 eintretende Bewegung des Kontaktstückes erfolzen.
 Die Kontakte sollen Schleifkontakte sein.

1) Die Kommission I wird der 11. Jahresversammlung der
Vereinigung der Elektricitätswerke die Annahme dieser Vorschriften
 emmryfehlen.

$ 3. Die Ausschalter und Umschalter müssen
deutlich sichtbare Bezeichnungen haben, welche erkennen
 lassen, ob ein- oder ausgeschaltet ist. Wechselschalter
 sind ausgenommen.
8& 4. Die normale Stromstärke für Dauerbetrieb
and die zugehörige Spannung sind so zu vermerken,
Jafs die Schrift im montierten Zustande bei abgenommener
 Kappe leicht zu erkennen ist. Die Anyaben
 können auf dem festen Teil des Schalters in
Bruchform erfolgen, wobei die Stromstärke im Zähler,
lie Spannung im Nenner steht. Für Bezeichnung
auf dem Sockel im Innern ist Gummistempel zulässig.
8 5. Als normale Stromstärken gelten 2, 4, 6,
10, 15, 20, 30, 40, 60, 80, 100 Amp. Für Wechselschalter
 und Umschalter gilt in beschränkter Weise
auch 1 Amp.
8 6. Als normale Spannungen gelten 125, 250.
500 Volt.
8 7. Der Schalter mufs so konstruiert sein,
dafs sein Anschlufs an die Leitung durch Schrauben
oewirkt wird.
8 8. Sämtliche Schrauben, welche Kontakte
vermitteln, müssen ihr Muttergewinde in Metall
naben.
$ 9. Dient der Griff des Schalters zugleich zur
Befestigung des Gehäuses auf dem Sockel, so mufs
ar derart auf seiner Achse befestigt sein, dafs er
zich beim Rückwärtsdrehen nicht ohne weiteres abschrauben
 läfst.
‚Zu b) Experimentelle Untersuchung.
8 10. Der Schalter mufs, in eingeschalteter
Stellung, gegen die Befestigungsschrauben, gegen
3ine am Griff angebrachte Stanniolumwickelung und
zegen das Gehäuse, ferner in ausgeschalteter Stelung
 zwischen seinen Klemmen eine Überspannung
zon 1000 Volt Wechselstrom über die auf ihm vermerkte
 höchste Betriebsspannung 5 Minuten lang
ıushalten.
            
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