Full text: Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1902, Jg. I)

Vertraulich! 
MITTEILUNGE} 
T 
der 
Vereinigung der Elektrieitätswerke 
Redaktion: Expedition: 
Stadtbaurat Uppenborn, München, Ledererstr. 2/un. | Buchdruckerei R. Oldenbourg, München, Glückstr. 8. 
München, den 1. Juni 1902, Jahrgang I. 
Inh alt: Nachrichten aus der Vereinigung: Vorschriften für die Konstruktion und Prüfung von Installationsmaterial, S. 129. 
—. Kleinere Mitteilungen: 1. Zählerstatistik. S. 132. — 2, Mitteilungen über den »Bastian-Elektricity-Meter«. S. 134. — 
3. Untersuchung von Steckkontakten. S. 135. — 4. Prüfung der elektrischen Mefsgeräte. S. 136. — Berichtigung. S. 136. — 
Mitgliederstand. S. 136. 
Nachrichten aus der Vereinigung. 
Vorschriften für die Konstruktion und Prüfung 
von Installationsmaterial.*) 
Die nachstehenden Vorschriften finden Anwen- 
dung auf die Prüfung von Installationsmaterial, 
welches bei normaler Verwendung einer Spannung 
bis zu 500 Volt ausgesetzt ist, soweit hierfür ander- 
weitige Bedingungen nicht besonders angegeben oder 
vereinbart sind. 
Allgemeines in Bezug auf Materialprüfung. 
Die Prüfung zerfällt in zwei Teile. 
a) Die Feststellung, ob die Konstruktion und 
Materialbeschaffenheit mit den Sicherheitsvorschriften 
and Normalien des Verbandes Deutscher Elektro- 
techniker übereinstimmt. 
b) Die experimentelle Feststellung der Brauch- 
barkeit. 
Dosen-Aus- und Umschalter. 
Zu a) Konstruktion und Material. 
& 1. Die stromführenden Teile müssen .auf 
Unterlagen montiert sein, die nicht hygroskopisch 
und nicht brennbar sind. Als nicht brennbar gilt 
ein Körper, der, in der verwendeten Form auf eine 
Temperatur von 100° C, gebracht und entzündet, 
nicht von selbst weiterbrennt. Gehäuse und Griffe 
müssen entweder aus Isoliermaterial bestehen oder 
mit einer haltbaren Schicht von Isoliermaterial über 
zogen oder ausgekleidet sein. 
8 2... Die Schalter müssen Momentschalter sein, 
d. h. die Stromunterbrechung muls durch eine plötz- 
lich eintretende Bewegung des Kontaktstückes er- 
folzen. Die Kontakte sollen Schleifkontakte sein. 
1) Die Kommission I wird der 11. Jahresversammlung der 
Vereinigung der Elektricitätswerke die Annahme dieser Vor- 
schriften emmryfehlen. 
$ 3. Die Ausschalter und Umschalter müssen 
deutlich sichtbare Bezeichnungen haben, welche er- 
kennen lassen, ob ein- oder ausgeschaltet ist. Wechsel- 
schalter sind ausgenommen. 
8& 4. Die normale Stromstärke für Dauerbetrieb 
and die zugehörige Spannung sind so zu vermerken, 
Jafs die Schrift im montierten Zustande bei abge- 
nommener Kappe leicht zu erkennen ist. Die An- 
yaben können auf dem festen Teil des Schalters in 
Bruchform erfolgen, wobei die Stromstärke im Zähler, 
lie Spannung im Nenner steht. Für Bezeichnung 
auf dem Sockel im Innern ist Gummistempel zulässig. 
8 5. Als normale Stromstärken gelten 2, 4, 6, 
10, 15, 20, 30, 40, 60, 80, 100 Amp. Für Wechsel- 
schalter und Umschalter gilt in beschränkter Weise 
auch 1 Amp. 
8 6. Als normale Spannungen gelten 125, 250. 
500 Volt. 
8 7. Der Schalter mufs so konstruiert sein, 
dafs sein Anschlufs an die Leitung durch Schrauben 
oewirkt wird. 
8 8. Sämtliche Schrauben, welche Kontakte 
vermitteln, müssen ihr Muttergewinde in Metall 
naben. 
$ 9. Dient der Griff des Schalters zugleich zur 
Befestigung des Gehäuses auf dem Sockel, so mufs 
ar derart auf seiner Achse befestigt sein, dafs er 
zich beim Rückwärtsdrehen nicht ohne weiteres ab- 
schrauben läfst. 
‚Zu b) Experimentelle Untersuchung. 
8 10. Der Schalter mufs, in eingeschalteter 
Stellung, gegen die Befestigungsschrauben, gegen 
3ine am Griff angebrachte Stanniolumwickelung und 
zegen das Gehäuse, ferner in ausgeschalteter Stel- 
ung zwischen seinen Klemmen eine Überspannung 
zon 1000 Volt Wechselstrom über die auf ihm ver- 
merkte höchste Betriebsspannung 5 Minuten lang 
ıushalten.
	        
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