Vertraulich!
MITTEILUNG
der
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Redaktion:
Direktor W. Meng, Dresden-A., Am See 2lır.
Geschäftsstelle:
München, Ledererstr. 2.
Heft 3. München, März 1908. Jahrgang VII.
inhalt. Mitteilungen aus der Vereinigung: Polizeiliche Überwachung der Elektr.-Werke und Anlagen im Königreich Preußen.
3. 33. — Verschiedene Mitteilungen: Gerichtl. Entscheidungen in Fragen der Elektrotechnik und Elektr.-Werke. S. 36. —
3emerkungen zum Bericht über den in Lugau geschehenen Unfall durch Wechselstrom von 110 Volt. 8.86. — Umformung
von Zweiphasenstrom in Drehstrom und umgekehrt mittels Transformatoren. S. 37. — Tarif für Stromlieferung
des städt. Elektr.-.Werkes Arnheim. S, 39. — Lichttarif Kopenhagen. S. 39. — Fragen: Kreuzung von Hochstromkabeln mit
Postkabeln. S. 39. — Erfahrungen über Schäden an Gas- und Wasserröhren durch vagabundierende Ströme. S. 39. —
\mprägnierung von hölzernen Leitungsmasten. 8.39. — Kaskaden-Umformer. S. 40. — Zählernacheichungen. 8.40. —
Mietweise Ablassung von Motoren. S. 40. — Pauschaltarif für Kraftstrom. S. 40. — Verhütung des Undichtwerdens von
Kesselröhren, S, 40. — Versicherung von Akkumulatorenbatterien. S. 40. — Aron-Zweileiterzähler in Eisengehäusen. 8. 40.
— Personalnachrichten. S. 40. — Mitgaliederstand. S. 40. — Veröffentlichungen des Verbandes Deutscher Elektrotechn. 8. 40.
Mitteilungen aus der Vereinigung,
Polizeiliche Überwachung der Elektrizitätswerke
und Anlagen im Königreich Preufsen.
Aus Anlaß der dringenden Gefahr, daß die für
das Königreich Preußen in Aussicht genommene
Polizeiverordnung für Überwachung elektrischer
Anlagen nicht nur in Preußen, sondern auch für
andere Bundesstaaten und somit auch als Muster
:ür das Ausland angenommen werden könnte, hat
der Vorstand die bereits früher begonnene Agi-:ation
gegen die vorliegende Fassung des Entwurfs
erneut aufgenommen. Er hat an alle Beteiligten
aine von Herrn Direktor Wilkens entworfene
Kritik und Abänderungsvorschläge versendet und
lurch dieses Vorgehen die allgemeine Aufmerksamkeit
auf die drohende Gefahr gelenkt. Zahlreiche
Zustimmungen ‘sind daraufhin eingegangen. Von
ler Eingabe wird ein Abdruck diesem Heft beigelegt.
Seitens des Ministeriums des Innern im Königreich
Preußen war für den 22. Februar 1908 eine
Einladung an den Verband deutscher Elektrotechaiker
erlassen worden, zu einer Besprechung über
aine Eingabe einer Gruppe aus Rheinland und
Westfalen, die sich gegen die vom Verbande und
der Vereinigung herausgegebenen Betriebsvorschriften
als Unterlage für die beabsichtigte Polizeiverordnung
richtete. An dieser Besprechung haben
als Vertreter des Verbandes einige Herren teilgenommen,
die auch der Vereinigung angehören. Über
das Ergebnis dieser Besprechung hat Herr Direktor
Wilkens in dankenswertester Weise den nachstehenden
Bericht abgefaßt, dessen Inhalt das weitgehendste
Interesse der Mitglieder finden dürfte. Meng.
Bericht
iber die vom Handelsminister auf den 22. Februar 1908 anjeraumte
Sitzung zur Besprechung der Betriebsvorschriften
)»zw. des Entwurfes der Polizeiverordnung betreffend Überwachung
elektrischer Starkstromanlagen.
Dank der Initiative des Herrn Landtagsabge-»rdneten
Dr. Beumer fand am 22. Februar ds. Js.
m Handelsministerium unter dem Vorsitz Sr. Exzellenz
des Herrn Handelsministers Dr. Delbrück
ine Besprechung über die von der nordwestlichen
iruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlndustrieller,
vom Verein für die bergbaulichen
nteressen im Oberbergamtsbezirk Dortmund und
om Verein deutscher Eisenhüttenleute erhobenen
3edenken gegen die vom Verband deutscher Elekrotechniker
herausgegebenen Sicherheitsvorschriften
‘ür den Betrieb elektrischer Starkstromanlagen statt,
m der auch Vertreter des Verbandes geladen waren.
Vachdem Hr. Geh.-Rat Jäger einen Überblick über
lie bisherigen Verhandlungen gegeben hatte, wurde
nir das Wort zu folgenden Ausführungen erteilt:
»Es erscheint mir zweckmäßig zu sein, zuıächst
auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsrorschriften
kurz einzugehen.
Die Berliner Elektrizitätswerke haben seinerzeit
nit Einführung des Hochspannungsbetriebes Dienstınweisungen
und Verhaltungsmaßregeln in Kraft
‚esetzt, um das den Gefahren des Hochspannungs-‚etriebes
unterworfene Personal zu schützen. Die
‚roße Verantwortung, die uns durch den Hoch-:pannungsbetrieb
auferlegt worden ist, ließ in mir
ien Wunsch aufkommen, unsere Hochspannungsrorschriften
mit denen anderer Betriebe zu ver
zleichen und eventuell zu ergänzen, um das mögichst
Vollkommene zum Schutz unserer Arbeiter