VEREINIGUNG DER ELEKTRIZITÄTSWERKE.
München, den 22. April 1908.
Ledererstr. 2/11I.
An die Mitglieder der Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Betreff:
Entwurf einer Polizeiverordnung, betreffend
Überwachung elektrischer Anlagen im Königreich
Preußen. .
Mit 2 Beilagen.) ”
Die von der Vereinigung in Gemeinschaft mit
zahlreichen anderen Interessenten in die Wege
geleitete Bewegung gegen die preußische Polizeiverordnung
über die Überwachung der elektrischen
Anlagen hat bisher den Erfolg gehabt, daß seitens
des Herrn Ministers angeordnet ist, eine neue und
abgeänderte Verordnung den Interessenten zur
Prüfung vorzulegen.
Diese neue Polizeiverordnung ist uns mit dem
beiliegenden Schreiben des Ministers zugegangen.
Wir geben dieselbe an unsere Mitglieder in Abschrift
hier weiter und ersuchen, uns recht bald
die etwaigen weiteren Abänderungsvorschläge mitzuteilen,
die wir dann dem Minister unterbreiten
werden.
Der Vorsitzende: Meng.
Abschrift.
Berlin W. 66, den 24. März 1908.
Leipzigerstr. 2
Auf die Eingabe vom 14. Mai v. J. und 21. Jan.
d. J. erwidere ich ergebenst, daß ich die geäußerten
Bedenken nicht in vollem Umfange zu teilen
vermag.
Die in Aussicht genommene Vereinigung der
Aufsicht über elektrische Anlagen mit der Dampfkesselaufsicht
bezweckt in erster Linie, der Industrie
die Selbstüberwachung durch eigene bewährte Organe,
die nur der staatlichen Aufsicht unterliegen,
zu übertragen, Da diese Selbstverwaltungsorgane
außerdem mit der Überwachung der Dampffässer,
Aufzüge, Azetylenanlagen usw. betraut worden sind,
so wird gerade durch diese Vereinigung der Aufsichtsbefugnisse
eine einheitliche Aufsicht über die
besonderen Prüfungen zu unterwerfenden Einrich-‚ungen
der gewerblichen Betriebe gewährleistet.
Die Gewerbeaufsichtsbeamten mit der verantwortlichen
Überwachung elektrischer Anlagen zu be-