Beilage
zu Heft 3, 1908, der Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Betrifft :
intwurf einer Polizeiverordnung betr. Ueberwachung
elektrischer Anlagen im Königreich Preussen,
Dresden, den 17. Februar 1908.
An die Mitglieder der Vereinigung der Elektrizitätswerke!
Aus Anlass der dringenden Gefahr, dass die für das Königreich Preussen in Aussicht
genommene Polizeiverordnung für Ueberwachung elektrischer Anlagen nicht nur für Preussen,
sondern auch für andere Bundesstaaten des Deutschen Reiches Geltung erlangen und somit auch
für das Ausland als Muster angenommen werden könnte, hat der Vorstand beschlossen, erneut
and unter Beifügung einer Kritik seine Bemühungen gegen die Inkraftsetzung des vorliegenden
Entwurfs aufzunehmen. Er hat ferner beschlossen, seine Vorschläge in bezug auf eine Abschwächung
der Verordnung in 6 Sätzen zusammenzufassen, die am Schlusse der Kritik angefügt sind.
Von diesem Vorgehen geben wir Ihnen Kenntnis mit dem dringenden Anheimgeben, die Bemühungen
des Vorstandes in Ihrer Stadtverwaltung nach besten Kräften zu unterstützen.
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Der Vorstand. 3 Anlagen.
Betrifft:
üntwurf einer Polizeiverordnung betr. Ueberwachung
alektrischer Anlageen im Königreich Prenssen.
Dresden, den 11. Februar 1908.
Kw. Hochwohlgeboren
arlauben wir uns im Anschluss an unsere Zuschrift vom 6. November 1907 wegen Stellung-1ahme
zu dem Entwurf einer Polizeiverordnung für das Königreich Preussen betr. kosten-»fichtige
Ueberwachung elektrischer Starkstromanlagen, anliegend ganz ergebenst eine Kritik
des Entwurfes der Polizeiverordnung mit dem Ersuchen zu überreichen, die in den 6 Schlussthesen
aufgestellten Forderungen geneigtest unterstützen zu wollen. Als wirksamste Form
denken wir uns eine gemeinsame Vorstellung aller preussischen Städte beim Handelsminister
avent. durch die Städtetage. Dieses Vorgehen fände seine volle Berechtigung darin, dass
die Polizeiverordnung den Städten, welche mit ausserordentlich grossen pekuniären Opfern
ihre Elektrizitätswerke im Interesse ihrer Bürger zur Hebung von Wohlfahrt, Handel und
industrie geschaffen haben, hohe nutzlose Lasten auferlegt und schweren Schaden zufügt,
wie auch die Kostenberechnung in unserem Ergebenen vom 6. November 1907 beweist.
Bereits bei den Verhandlungen im Abgeordnetenhause (vergleiche Drucksache 406/1904,
S. 3260. 3276) wurde der Befürchtung Ausdruck gegeben, dass die Polizeibehörde bei der