Volltext : Vertrauliche Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke (1909, Jg. 8)

Vertraulich!

MITTEILUNGEN

der

Vereinigung der Elektrizitätswerke.

Zuschriften über allgemeine Angelegenheiten zu richten an den Vorsitzenden: Direktor Meng, Dresden-A. 14, Strehlener Str. 72.
Zuschriften über Angelegenheiten der von der Vereinigung herausgegebenen Statistik zu richten an:
Herrn Direktor Döpke, Dortmund, Städt. Flektrizitätswerk.
Geschäftsstelle: Dresden-A. 14, Strehlener Strasse 72.

Heit 12. Dresden, Dezember 1909. Jahrgang VII.
Inhalt. An die Mitglieder der Vereinigung der Elektrizitätswerke. S. 253. — Bekanntmachung. 5S. 253. — Protokoll
der Sitzung der Kommission I am 1. November in Berlin. S. 253. — Protokoll der gemeinschaftlichen Sitzung des Vorstandes,
 Ausschusses und der Kommissionen I und II am 2. November in Berlin. S. 262. — Mitteilungen aus der Sitzung
des Vorstandes und Ausschusses am 2, November in Berlin. S. 269. — Äußerungen zu den Ausführungen des Herrn
Direktor Wunder-Erfurt über „Die Ermittelung der Selbstkosten des elektrischen Stromes“, S. 270. — Wasserkraft-Anjagen
 in Schweden und Norwegen. S.271. — Diebstahl von elektrischer Energie. S. 272. — Entwendung von elektrischer
 Kraft. S. 273. — Bewertung von Kohlen nach dem Heizwert. S. 273. — Kurzschluß-Versuche mit Quecksilber-Motor-
 und Magnet-Motorzählern. S. 280. — Berichtigung. S. 283. — Fragen. S, 283. — Drucksachen-Verlag. S. 284.
— Mitgliederstand. S.284.

An die Mitglieder der Vereinigung der
Elektrizitätswerke.
In der Sitzung der Kommission I am
|. November 1909 in Berlin wurde zur Sprache
gebracht, daß in verschiedenen Bundesstaaten
Sondervorschriiten hinsichtlich der Installationen
 in Warenhäusern, Theatern usw. bestehen,
und beschlossen, diese Vorschriften zwecks
Durcharbeitung zu sammeln.
Wir fordern daher unsere Mitglieder auf,
dergleichen bundesstaatliche oder städtische
Vorschriften uns einzusenden, damit zu denselben,
 falls erforderlich, von der Vereinigung
aus Stellung genommen werden kann.
Der Vorsitzende
Meng.

Bekanntmachung.

Wir haben Kenntnis erhalten, daß in einer
durchaus irrtümlichen und bedenklichen Aufiassung
 der 88 13 und 14 der Prüfordnung
an Zählerfabrikanten das Verlangen gestellt
worden ist, Zähler zu liefern, die auf die zulässige
 + Fehlergrenze einreguliert sind. Die
Fehlergrenze ist s. Z. lediglich aus technischen
Gründen zugelassen worden, weil eben von
den Mittelwerten, auf die der Zähler einreguliert

st, nach oben und unten ein gewisser Spielraum
 nötig ist.
Wir richten daher an unsere Mitglieder
das dringende Ersuchen, bei Bestellung von
Zlektrizitätszählern nicht derartige, aus irrtümicher
 Auslegung der Prüfordnung hergeleitete
3Zedingungen zu stellen, da hierdurch das Ansehen
 der betr. Elektrizitätswerke bedenklich
erschüttert, und der Eichzwang herbeigeführt
werden könnte.

Der Vorsitzende
Meng.

Protokoll
der Sitzung der Kommission I der Vereinigung
der Elektrizitätswerke am Montag, den 1. November,
 vorm. 9 ı, Uhr, im Hotel „Russischer Hof“ in
Berlin N. W., Georgenstraße.
Tagesordnung:
1. Versuche mit Schmelzstöpseln.
2 Aufstellung einheitlicher Vorschriften über
das Verhalten der Feuerwehr bei Ausbruch
eines Brandes in elektrischen Anlagen.
Forderung von Aufschriften über Strom und
Spannung sowie Belastungsdauer auf Anlassern
 und Widerständen.
Stellungnahme zu einer Verfügung der
Königl. Eisenbahndirektion Erfurt über Fisenbahnkreuzungen.

            
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