Volltext : Vertrauliche Mitteilungen der Vereiningung der Elektrizitätswerke (1912, Jg. 11)

Nr. 127. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. 135
sind, als ihr Stromverbrauch hauptsächlich in die lich, da außerhalb der Sperrzeit gerade eine aus-Zeit
 von 8 bis 10 Uhr abends fällt und damit die giebige Benutzung der Anschlußanlagen erstrebt
Belastung des Werkes günstig verlängert, ohne werden muß; es fragt sich zunächst, ob sie während
wesentlich die Höchstverbrauchsspitze zu erhöhen. der Sperrzeit nötig ist, und da ergibt sich für Woh-Neben
 die Beleuchtung tritt in den Wohnungen 1ungen von selbst, daß sie während der Sperrzeit überdie
 sich immer mehr ausbreitende Verwendung Hüssig ist, denn der Lichtverbrauch in der Sperrelektrischer
 Apparate, wie Plätteisen, Staubsauger, zeit der Winternachmittage ist in Wohnungen von
Kochtöpfe usw., durch welche der Wohnungsverbrauch selbst beschränkt, erhöhte Benutzung tritt im allauch
 tagsüber vergrößert wird. gemeinen erst gegen 8 Uhr abends ein. Man wird
Wenn die Kochtöpie auch bei normalem Kraft- nicht weit fehl gehen, wenn man annimmt, daß in
preise noch nicht für jede Verwendung mit den Wohnungslichtanlagen von einem Stromkreise von
Gaskochern konkurrieren können, so ist doch be- 93,5 kW (bis zu 15 Lampen) in der Sperrzeit durchsonders
 für das elektrische Bügeln und ähnliches schnittlich nicht mehr als 25 Prozent, von etwa
beim Kraftpreise eine nennenswerte Verbrauchsstei- weiteren Stromkreisen durchschnittlich nicht mehr
gerung möglich, während die Berechnung des als 15 Prozent gleichzeitig benutzt sind.
Lichtpreises für die genannten Zwecke zu hoch ist, Demgegerlüber sei darauf hingewiesen, daß
als daß die Apparate sich allgemeiner einführen Erwerbsbeleuchtung, z. B. in Läden und Bureaus,
können. in der Sperrzeit mit 100 Prozent benutzt wird.
Nach den bisherigen Tarifen, 40 bzw. 20 Pf. |
für die Kilowattstunde Licht bzw. Kraft, erfordert Der Kraftverbrauch der Wohnungen verteilt
die Kraftversorgung der Wohnungen eine besondere sich ziemlich gleichmäßig auf den ganzen Tag und
von der Lichtanlage getrennte Kraitanlage mit be- ürfte während der Sperrzeit eher niedriger sein
sonderem Schaltbrett und Zähler, durch die die In- ls in der übrigen Zeit, so daß für ihn der normale
stallationskosten wesentlich erhöht werden. Gegen- raitstrompreis von 20 Pf. angebracht erscheint.
über der schon im einzelnen nur geringe Beträge Mit Rücksicht auf die Einführung des elektrischen
ausmachenden Wohnungsbeleuchtung kommen für <ochens ANen erheilich niedrigeren Preis Ein
Kraitzwecke noch weit geringere Strommengen in zuführen, halte ich für verfehlt, mindestens Für ver-Frage,
 die gesonderte monatliche Berechnung von rüht, da dadurch leicht eine Schaden bringende
Stromkosten und Zählermiete nötig machen. Kraftpreisherabsetzung auch für kleingewerbliche
Es sind daher mehrfach Bestrebungen auf- Zwecke eingeleitet würde.
getaucht, einen möglichst zweckmäßigen Tarif für Den normalen Kraftpreis auch für die Woh-Wohnungsversorgung
 aufzustellen. nungsbeleuchtung einzusetzen, würde die Einnahmen
Die wichtigsten Forderungen, die an einen auf die Hälfte herabsetzen und ist nicht nötig, da
Wohnungstarif zu stellen sind, sind folgende: sich bei den jetzigen Preisen die elektrische Bei.
 Er muß einfach sein, möglichst wenig leuchtung der Wohnungen nicht teurer stellt als
Rechenarbeit erfordern. Gasbeleuchtung und nur etwa halb so teuer als
2. Er muß leicht verständlich sein. gleichwertige Petroleumbeleuchtung.
3. Er muß den Stromverbrauch heben durch Will man die Messung für Licht und Kraft
Werbung neuer Abnehmer, muß also preis- durch einen Messer vornehmen und für beide
würdig sein. Zwecke den Kraiftpreis anwenden, so muß man für
Er muß bei den vorhandenen Abnehmern den Lichtstrom einen Zuschlag berechnen, der auch
möglichst zur erhöhten Benutzung der An- anstelle der bisherigen Zählermiete tritt und den
lage anregen. Kraitpreis für Lichtzwecke auf den Lichtpreis er-Er
 muß gegenüber den Selbstkosten dem gänzt.
Werke reichlichen Nutzen abwerfen. Es ist naheliegend, die sogenannten festen
Zunächst ist festzulegen, daß die neue Tarif- Selbstkosten des abgegebenen Stromes, die sich
ijorm ausschließlich den Anforderungen der Woh- hier für jedes gleichzeitig maximal abgegebene
nungsversorgung angepaßt zu werden braucht. Kilowatt auf 180 M jährlich ergeben haben, dem
Zur Ersparnis der Zählermiete und von Rechen- Lichtzuschlage zugrunde zu legen. Es bleibt dann
arbeit ist die gemeinsame Messung von Licht und in dem außerdem geforderten Kraftpreise von 20 Pf.
Kraft mit einem Messer oder Strombegrenzer nötig. der Überschuß über die beweglichen Selbstkosten,
Ersterer ist vorteilhaiter, da er Vergeudung von die sich hier zu 6,0 Pf. für die Kilowattstunde er-Strom
 auf Kosten des Werkes ausschließt. Eine geben haben, mit 14 Pf. für die Kilowattstunde als
Strombegrenzung außerhalb der Sperrzeit ist schäd- Verdienst aus der Wohnungsversorgung, von dem
            
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