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MITTEILUNGEN Nr. 149
der
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Vorstand der Vereinigung:
Vorsitzender: Meng, Direktor der städt. Elektrizitätswerke Dresden.
i. stellvertr. Vorsitzender: Döpke, Direktor d. städt. Elektrizitätswerke Dortmund (zugl. Vorsitzender der Kommission Il).
H. stellvertr. Vorsitzender: Wilkens, Direktor der Berliner Elektrizitätswerke (zugleich Vorsitzender der Kommission D).
Zuschriften sind zu richten an die
Geschäftsstelle der Vereinigung der Elektrizitätswerke, Dresden -A. 14, Strehlener Str. 72. Tel, Nr. 12638.
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Inhalt: Vereinsarbeiten: Bericht über die Sitzung des Spezial - Komitees für Freileitungen am 14. Januar 1914.
5.53. — Ergebnis der Umfrage über Abschnitt IV der Normalien für Freileitungen. S. 54. — Desgl. über Abschnitt V
der Normalien für Freileitungen. S. 55. — Kommissions-Sitzungen. S. 57. — Umfrage 40: Beglaubigung von Doppeltarif-Zählern.
S. 58. — Umfrage 41: Ausführung von Erdung usw. S. 58. — Mitgliederstand. S. 58. — Aus Bezirksverbänden:
Bericht über die 21. Versammlung des „Verbandes der E.-W. am Mittelrhein“ am 4. Oktober 1913. S. 58,
— Bericht über die 27. ordentl. Versammlung des „Verbandes der E.-W. Rheinlands und Westfalens“ am 10. Dezember 1913.
S. 65. — Bericht über die ordentl. Versammlung des „Verbandes Sächsischer E.-W.“ am 20. Dezember 1913. S. 67. —
Verband der E.-W. Rheinlands und Westfalens. S. 70. — Betriebserfahrungen: Über die Verwendung künstlicher
Isolierstoffe bei dem Bau elektr. Apparate. Von H. Passavant. S. 70. — Über ein modifiziertes Stromverteilungssystem
für Drehstromnetze in Städten. Von Dipl. - Ing. Ohliger-Hannover. S. 80. — Spannungsschwankungen in Drehstromnetzen
von Ueberlandzentralen. Von Pietzsch-Derenburg. S. 85. — Bericht über die Frage, die Verwendung von Freileitungs-Sicherungen
bei Hausanschlüssen betr. Von Camozzi-Niederlößnitz. S. 87. — Beitrag zur Frage der Speisewasserentlüftung.
Von den OÖberschlesischen E.-W., Gleiwitz. S. 88. — Wirtschaftliche Erfahrungen: Erfahrungen
mit 12000 Mietsinstallationen vom E.-W. Straßburg. S. 90. — Einige Schlußfolgerungen aus der Statistik der russischen
Elektrizitätswerke. Von L. Rosenbaum, Wien. S. 92. — Allgemeine Angelegenheiten: Rechtliches: Sind Stromlieferungsverträge
in Preußen stempelpflichtig? S. 93. — Prozesse des Postfiskus. S. 95, — Reichsgerichtsentscheidungen
betr. durch elektr. Strom hervorgerufene Unfälle. S. 95. — Bekanntmachung über Prüfung und Beglaubigungen durch
die elektr. Prüfämter. S. 9%. — Fragen und Antworten: Fragen. S. 9. Antworten. 8 97—102. — Von Mitgliedern
eingegangene Drucksachen. S. 102. — Mitteilungen aus der Industrie: Elektrische Therma-Herde. S. 102. —
Eingegängene Drucksachen. S. 103. — Drucksachenverlag, S. 104.
Jahrgang XI.
Februar. a
Vereinsarbeiten,
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Bericht
über die Sitzung des Spezial-Komitees
für Freileitungen am 14. Januar 1914.
Die Errichtungs- Kommission hat beschlossen,
unter Ablehnung des Antrags des Unter- Komitees
für Freileitungen, dem $& 22 h der Errichtungs -Vorschriften
folgende Fassung zu geben:
„Bei parallel verlaufenden oder sich kreuzenden
Freileitungen, welche an getrenntem oder
gemeinsamem Gestänge geführt sind, sind die
Drähte so zu führen oder es sind Vorkehrungen
zu.treffen, daß eine Berührung der beiden Arten
von Leitungen miteinander verhütet oder ungefährlich‘
gemacht wird“, (Siehe auch 8 4a.)
Dieser 8 4a lautet:
„Um den Übertritt von ungulässiger Hochspannung
in Verbrauchs-Stromkreise sowie ihr Ent-Stehen
in.letzteren zu verhindern oder ungefährlich
zu machen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen“.
Hiermit trat an das Unter-Komitee für Freileitungen.
die Notwendigkeit heran, Abschnitt IV damit
in Einklang: zu bringen: . Nach längerer Disxussion
wurde es für wünschenswert erachtet, der
Errichtungs-Kommission nochmals die Abänderung
les 8 22h zu empfehlen und zwar die Anwendung
lieses Abschnittes auf Hochspannung zu beschränken
ınd in diesem Falle den Begriff der erhöhten Sicherheit
ıler wieder einzuführen. $& 22h würde alsdann lauten:
„Bei parallel. verlaufenden oder sich kreuzenden
Freileitungen, welche an getrenntem oder
gemeinsamem Gestänge geführt sind, von denen
die eine eine Hochspannungsleitung ist, sind die
Drähte so zu führen oder es sind Vorkehrungen
zu treffen, daß eine Berührung der beiden Arten
von Leitungen miteinander verhütet oder ungefährlich
gemacht wird, oder es muß die obere Leitung
mit erhöhter Sicherheit ausgeführt werden, bzw.
bei nebeneinander- geführten Leitungen die Leitung
nöherer Spannung“,
Wird von der Errichtungs - Kommission dieser
Vorschlag: angenommen, so ist eine Abänderung
ler neuen Überschrift des Abschnittes IV nicht erorderlich,
ebensowenig eine wesentliche Abänderung
des Inhalts.