MITTEILUNGEN Nr. 164
der
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Vorstand der Vereinigung:
Vorsitzender: Meng, Direktor der städt. Elektrizitätswerke Dresden.
1. stellvertr. Vorsitzender: Döpke, Direktor d, städt. Elektrizitätswerke Dortmund (zugl. Vorsitzender der Kommission 11).
I. stellvertr. Vorsitzender: Wilkens, Direktor der Berliner Elektrizitätswerke (zugleich Vorsitzender der Kommission 1).
Zuschriften sind zu richten an die
Geschäftsstelle der Vereinigung der Elektrizitätswerke, Dresden-A. 24, Strehlener Str. 72. Fernspr. 12638,
Jahrgang XIV. ; OD 1915 0
Mai.
Inhalt: Vereinsarbeiten: Neue Bedingungen für die Benutzung von staatlichem Grundeigentum zur Leitungsführung in Preußen. Von der
Niederschles. Elektrizitäts- und Kleinbahn-A.-G., Waldenburg. S. 145. — Nachtragsgutachten von Dr. Pasquay. S. 147. — Sonderfall der Kreuzung
‚on Staatsbahnen im Zuge öffentlicher Straßen. Von Glasneck - Waldenburg. S. 150. — Von Mitgliedern eingegangene Drucksachen. S. 151. —
Aus Bezirksverbänden: Protokoll über die 3. ordentl, Versammlung des Mitteldeutschen Bezirksverbandes, S. 151. — Bericht über die 2.
;rdentl. Versammlung des Bayer, Bezirksverbandes. S. 152. — Berichte über die 33. und 34. ordentl. Versammlung des Verbandes der E.-W,
Zheinlands und Westtalens. S. 154. — Angaben über Abgabe von EWh beim Verband der E.-W. am Mittelrhein, S. 155. — Desgleichen beim Verjand
der E.-W. Rheinlands und Westfalens. S, 155. — Wirtschaftliche Vereinigung von Elektrizitätswerken (W. V. E.), Berlin. S. 155. — Betriebs»
arfahrungen: Ueber selbsttätige Ueberstromausschalter. Von Wilhelm Kübler. S. 155, — Parallelbetrieb von Anschlußanlagen mit Großkraftverken.
Von H. Büggeln, Stuttgart. S. 157. — Entfernung von hartem Kesselstein aus Kondensator- Rohren. Von Heinicke-Chorzow. S. 160. —
Wirtschaftliche Erfahrungen: Das Freiinstallationssystem mit Münzzählern in Amsterdam. Von Dr.-Ing. W. Lulofs, MSc, Direktor der städt.
Flektr.-Werke Amsterdam. S. 163. — Untersuchung über die Kosten der Strommessung und Verrechnung sowie ihr Verhältnis zur Stromeinnahme
zei Kleinabnehmern. Erörterung zum gleichnamigen Aufsatz von Dr.-Ing, Otto Vent. S. 173: (I. Direktor Dr. Passavant, Berlin. S. 173. — H. Direktor
Döpke, Dortmund. S. 174. — Ill, Direktor A. Loewe, Straßburg. S. 175. — IV. Direktor Norberg-Schulz, Kristiania. S. 176. — V. Direktor
Dr.-Ing. W. Lulofs, Amsterdam. S.177.). — Die Strompreisberechnung bei Staffeltariten. Von Dr. Thierbach, berat. Ingenieur, Berlin-Marienjelde.
S. 180. — Allgemeine Angelegenheiten: Aus Zeitschriftenliteratur: Eiektrisches Kochen — gefahrvoll? S. 183, — Die Verbrennungsmotoren
in der Müllerei. Von H. Büggeln-Stuttgart. S. 184. — Gesetze, Erlasse, Verordnungen: Betr. Errichtungs- und Betriebssorschriften
und Normalien des V. D. E.; Großh. Bad. Erlaß vom 15. März 1915. S. 185. — Genehmigungsverfahren für Kreuzungen von Niederzpannungs-Starkstromleitungen
mit Bahngelände. S, 185. — Rechtliches: Rücktritt vom Vertrage über die Benutzung von Gemeindeland zur
Aufstellung elektrischer Leitungsmasten im Konkursfall. Von Gerichtsassessor Dr. Martens-Altona. S. 186. — Bekanntmachungen über Prüfungen
ınd Beglaubigungen durch die elektrischen Prüfämter. S. 187. — Buchbesprechungen: Schlichting: Ueber die Kontrolle der Isolation von
Starkstromanlagen. Von Dipl.-Ing. R. Carparo. S. 188. — A. Peucker: Steinkohlenpreise und Dampfkraftkosten. Von Dr.-Ing. M. Saitzew. S. 188.
— Fragen und Antworten. S. 189, — Betr. Nicht normalisierte Gummiaderleitungen, S. 191. — Persönliches. S. 191. — Kaufgesuch. S. 191. —
Hinweise auf Schriften. S. 192. — Berichtigung. 5S.192..— Mitteilungen aus der Industrie, S. 192. — Sonderbeilagen. S. 192.
Vereinsarbeiten. ;
Neue Bedingungen für die Benutzung von
staatlichem Grundeigentum zur Leitungsführung
in Preußen,
Zu dem im Märzheit der „Mitteilungen“ auf
Seite 82 veröffentlichten Gutachten des Herrn
Dr. Pasquay möchten wir folgendes bemerken:
Die Benutzung des für die Fortleitung ‚des
Stromes erforderlichen Grundbesitzes, mag dieser
sich in Privathand oder in der Hand des Staates
oder von Kommunen größeren oder kleineren Umianges
befinden, wird entweder — und dies ist
der Regelfall — auf Verträgen beruhen, die‘ dem
bürgerlichen Recht angehören und deren Eingehung
somit im ganz freien Belieben der genannten Verıragsgegner
und des Elektrizitätswerkes steht, oder
aber — und dies sind praktisch seltene Fälle —
auf Grund eines verliehenen Enteignungsrechtes eriolgen.
Bezüglich ‚des Enteignungsrechtes ist zu
bemerken, daß es, wenn einmal erteilt, auch gegen
den Fiskus in seiner unteilbaren Gesamtheit, somit
auch gegen das im Bezirk des Enteignungsrechtes
zelegene Eisenbahngelände zur Anwendung gebracht
verden kann.
Was die Benutzung von Privatgelände betrifft,
30 beruht das Benutzungsrecht bei Fernleitungen
yraktisch fast durchweg auf Privatverträgen, und das
3lektrizitätswerk nimmt gegenüber unangemessenen
7orderungen von Eigentümern insofern eine gewisse
‘achtstellung ein, als es gegen den Einzelnen meist
lurch die Gemeinden unter Hinweis auf die Beıinderung
der Stromzuleitung für die Allgemeinheit
nen Druck auszuüben in der Lage ist. Die Verräge
mit Privatpersonen stellen unzweifelhaft ganz
eine Verträge bürgerlichen Rechtes dar, und auch
ron den Verträgen, die mit Gemeinden, Kreisen und
>rovinzen über die Benutzung ihres Eigentums an
Zrundstücken geschlossen werden, wird man dies
ınnehmen dürfen. Man darf sie nicht deshalb als
Verträge oder besser Genehmigungen des öffentlichen
Zechtes betrachten, weil auf den einen Teil, nämlich
lie einzelne öffentliche Körperschaft, beim Abschluß
les Abkommens die Rücksicht auf öffentliche Interas8en
— Stromversorgung — einwirkt bzw. allein