Mai 1916. Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 176. 177
Straße
SEEN RE Da 1
Die Lieferung von Elektrizität wird zunächst beansprucht
auf die Dauer von ....................... Jahren*), und zwar:
*) Bei Nichtausfüllung gilt die kürzeste Zeitdauer von einem Jahr
seit Inbetriebsetzung der Anlage,
i. Nach dem Normaltarif (I) für etwa
3. Doppeltarif (Il) „
Sn Reklametarif(lll) „=Yaustarif
(IV) „ x»
7auschaltarif(V),
Tarif für Betriebskraft u.
gewerbliche Zwecke(VI)
für etwa
Einheitstarif für Wohnungen
und Werkstätten
(VII) . . für etWa «u
Berlin, den ............
. Watt
3.
6
10
“Unterschrift **)
**) Um deutliche und genaue Unterschrift mit ausgeschriebenem
Ruflnamen und Angabe des Standes oder Berufs wird dringend gebeten.
Antrag
des Hauseigentümers auf Erstattung der Installationskosten durch
unentgeltliche Lieferung von Elektrizität aus dem Leitungsnetz
der Städtischen Elektrizitätswerke Berlin.
Ich bin . an .
Wir sind Pigentümer des im Jahre .......... erbauten Hauses
Straße
Gern NT
Die im ............ Stockwerk belegene, aus .......... Zimmer und
.. habe ich
Küche bestehende Wohnung Baden air VOHE Hmemns
ab an een
vermietet. Die Wohnung war bisher nicht elektrisch beleuchtet;
eine Münzzähleranlage der Städtischen Gaswerke
ist in ihr nicht vorhanden.
WEN jetzt für die genannte Wohnung auf ee
Kosten eine elektrische Anlage einrichten lassen und für
diese Anlage ohne Beleuchtungskörper, wie die beigefügte
quittierte Rechnung ergibt, M ............ gezahlt.
Der Mieter hat mittels Anmeldung vom ....................... die
Lieferung von Elektrizität aus dem Leitungsnetz der St EW
für diese Wohnung bestellt. beantrage ...., die un entstandenen
Installationskosten aus den Zahlungen zu erstatten, die
Tran Mieter im ersten Jahr für entnommene Elektrizität an
die StEW entrichtet... Es ist 7 bekannt, daß diese Erstattung
den Betrag von
27097 M 33,60 (für eine Wohnung von 1 u. 2 Zim, u, Küche),
SEBE |» Al» » 2» » 3 Zim. u. Küche),
SEES] . 58,80(„ » „ 4 Zim. u. Küche),
3352| »” 84,— ( ” ” » » 5 Zim. u. Küche),
"35 (für größ. Wohnungen 18 M für jedes Zimmer mehr)
nicht übersteigen darf.
Die Zahlung erfolgt in vierteljährlichen Zwischenräumen,
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Name? errrere ee e aaa nee R ARE R ER AREAL LEEREN EEE
Stand oder Beruf? essen
OEL akt rerteeEEEEE eee
Seschäftslokal:
Die Sommerzeit und die Elektrizitätswerke.,
Auf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom
5. April 1916 gilt in Deutschland in der Zeit vom
Il. Mai bis zum 30. September 1916 an Stelle der
M.E.Z.,die durch das Reichsgesetz vom 12. März 1893
eingeführt ist, als gesetzliche Zeit die mittlere Sonnenzeit
des 30. Längengrades östlich von Greenwich.
Da der M. E. Z. die Sonnenzeit des 15. (über Görlitz
führenden) Meridians zugrunde liegt, bedeutet der
obige Beschluß, daß in dem genannten Zeitabschnitt
der gesetzliche Tag eine Stunde früher beginnt und
endet als bisher. Der 1. Mai 1916 begann bekanntlich
bereits am 30. April nachmittags 11 Uhr, und der
30. September 1916 wird dafür 25 h umfassen.
Bei dem lebhaften Anklang, den die vorstehende
Maßnahme in den weitesten Kreisen gefunden hat,
ınd bei der großen Zahl derer, die schon im Frieden
‘ür ihre Einführung eingetreten sind, ist es sehr
wahrscheinlich, daß die „Sommerzeit“ nicht nur als
sine Kriegsmaßnahme auf das Jahr 1916 beschränkt
»leiben; sondern daß sie auch in den kommenden
5ommern zur Anwendung gelangen wird.
Die Sommerzeit bedeutet im Grunde genommen
ıichts anderes als einen harmlosen Selbstbetrug.
Sie läßt uns unser Tagewerk, ohne daß wir dessen
»esonders gewahr werden, um eine ganze Stunde
rüher beginnen und enden als bisher und führt
darauf hinaus, dadurch eine bessere Ausnutzung
des Tageslichtes zu erzielen. Da uns der Krieg
1. a. auch die frühe Polizeistunde für Wirtschaften
zebracht hat, ist wohl keine Zeit besser dazu geaägnet,
uns an die Sommerzeit zu gewöhnen, als
lie gegenwärtige. — Die kürzlich erlassene Verırdnung,
nach der in der Zeit vom 1. Juni bis zum
31. August kein Petroleum und Spiritus zu Beeuchtungszwecken
abgegeben werden darf, wäre
»hne die Sommerzeit kaum durchzuführen.
Ganz abgesehen von vielen anderen Vorteilen,
lie die Sommerzeit mit sich bringt, ist ihre Einührung
in allgemein volkswirtschaftlichem Interesse
ıur zu begrüßen, denn wenn auch vorläufig noch
ıicht übersehen werden kann, welche Kapitalwerte
lem Nationalvermögen infolge der Einschränkung
lies Verbrauches an künstlichem Licht erspart werden,
30 steht doch fest, daß Ersparnisse eintreten müssen
ınd daß diese einen ganz erheblichen Umfang anıehmen
können. — Aber wie jedes Ding, so hat
ıuch dieses zwei Seiten, denn die Ersparnisse, die
ler Eine macht, entgehen naturgemäß dem Anderen
als Einnahme. Der Gewinnende ist in diesem Falle
der Benutzer künstlichen Lichtes, der Verlierende
'n erster Reihe der Lieferant von elektrischem Strom,
Leuchtgas, Petroleum, Spiritus, Karbid usw. und,
wenn auch in geringerem Maße, der Hersteller und
Händler von Glühlampen, Glühkörpern, Bogenlichtkommen
und dergl. Die Ersparnisse an Petroleum
werden dabei auf Kosten des Auslandes gemacht.