Juli 1916 Mitteilungen der Vereinigung der Elektrizitätswerke. Nr. 178. 221
Verwendung der Manteldrähte mit Papierisolierung
sowie der Zinkleitungen Merkblätter aufgestellt,
welche unter F und G aufgeführt sind.
Manteldrähte mit Papierisolierung
sollten in weitgehendem Maße für feste
Verlegung Verwendung finden, damit die
Bestände an gummiisolierten Leitungen
möglichst für solche Zwecke zurückgehalten
werden, für welche die Mänteldrähte
nicht geeignet sind. Insbesondere
empfiehlt es sich auch, gummiisolierte Schnüre
nicht für feste Verlegung zu verwenden, um sie zum
Anschluß ortsveränderlicher Stromverbraucher aufzusparen.
Die Erhöhung des Widerstandes durch die
sogenannte Hautwirkung (Skineffekt) bei der Benutzung
von Eisen als Leiter für Wechselstrom
kommt bei den hier vorliegenden geringen Querschnitten,
welche aus vielen einzelnen dünnen
Drähten bestehen, und bei den geringen Stromstärken
nicht nennenswert in Frage. Zur Aufklärung
hierüber sei aber auf das oben unter BII
„Bau von Freileitungen“ gegebene Material verwiesen.
Das dringende Erfordernis, Installationsleitungen
zur Verlegung in Rohren in ausreichender Menge
zu erhalten, hat Veranlassung gegeben, neben den
Manteldrähten einen Ersatz für die GA-Leitung zt
schaffen, bei dem Kupfer nicht erforderlich ist und
dem zur Zeit herrschenden Mangel an Kautschuk
Rechnung , getragen wird. Diesen Anforderungen
entsprechen die gummliisolierten Alıminium- und
Zinkleitungen.
Die Verwendung von Aluminium ist in der
Elektrotechnik bekannt. Zinkdraht besitzt eine für
die Verlegung ausreichende Biegsamkeit, sein spezifischer
Widerstand ist etwa 3- bis 4mal so groß
wie der des Kupfers, also nur ungefähr halb so wie
der des Eisens.
Die Isolierhülle der Aluminium- und Zinkdrähte
besteht aus einer Gummimischung, zu der
entsprechend der jetzigen Sachlage ausschließlich
regenerierter Kautschuk verwendet werden wird. Es
hat sich gezeigt, daß bei Benutzung eines zweckmäßigen
Ausgangsproduktes für die Herstellung
des Regenerates und bei Zusatz geeigneter Füllstoffe
sich auch unter ausschließlicher Verwendung
regenerierten Gummis Mischungen herstellen lassen,
die, wenn auch dem Normalgummi nicht gleichwertig,
unter den gegebenen Umständen doch als
brauchbar bezeichnet werden können ?).
„. *) Die den ursprünglichen Normalien entsprechenden
Drähte sind durch einen weißen Kennfaden gezeichnet. Zum
Unterschiede hiervon sollen alle mit revyeneriertem
Gummiisolierte Eisenleitungen für feste Verlegung,
welche von verschiedenen Seiten als Ersatz
für die vorschriftsmäßigen Gummiaderleitungen auf
den Markt gebracht werden, entsprechen nicht den
Ausnahmebestimmungen des Verbandes Deutscher
Elektrotechniker. Auch die „Normalien für Leitungen
zum Anschluß ortsveränderlichen Stromverbrauches
mit Eisenleiter“ sind aufgehoben,
nachdem es gelungen ist, für den gleichen Zweck
Ersatzleitungen mit Aluminium- oder Zinkleitern
zu schaffen. Leitungen dieser Art mit Eisenleiter
dürfen nur zur Räumung der etwa noch
vorhandenen Bestände bis zum 1. Juli 1916 verwendet
werden.
Als Ersatz für Gummiaderleitungen sind lediglich
die Manteldrähte mit Papierisolierung und die
gummiisolierten Aluminium- und- Zinkleitungen zugelassen
worden. Bei gummiisolierten Lei-‘ungen
ist als Material für den Leiter Eisen desaalb
nicht zugelassen worden, weil die Isolierhülle
aus regeneriertem Gummi so wenig fest und zähe
‚st, daß sie beim Verlegen infolge der Steifigkeit
des Eisens beschädigt werden würde. Es ist somit
in Verbindung mit Gummiisolierung als Ersatz für
Kupfer nur Aluminium und Zink zugelassen, die
infolge ihrer Weichheit keinen Anlaß zu KBefürchtungen
der geschilderten Art geben.
Für Bleikabel sind auf die Dauer des Kricges
und eine angemessene Zeit darüber hinaus die
Wandstärken der Bleimäntel herabgesetzt; für die
jetzt vorgeschriebenen Wandstärken der Bleimäntel
ist eine besondere Tabelle gegeben. ,
Ebenso sind für die Belastung von Aluminium-,
Zink- und Eisenleitungen sowie von Aluminiumund
Zinkkabeln Tabellen beigefügt.
Neben den neuen „Normalien für isolierte Leitungen
in Starkstromanlagen“ (veröffentlicht „ETZ“
1914, S. 367 und 604), welche am 1. VIL 1915 in
Kraft getreten sind, bleibt noch die bisher gültige
Fassung der „Normalien für isolierte Leitungen“
‘veröffentlicht „ETZ“ 1912, S. 545, und 1913, S. 1041)
in Gültigkeit mit Rücksicht darauf, daß Gummiband-‚eitungen
weiter verwendet werden sollen und die
neuen Leitungsarten aus Material- und Personalmangel
noch nicht hergestellt werden können.
II. Beschaffenheit der Leiter,
Als Leiter sollen Metalle von folgender Beschaffenheit
verwendet werden:
Gummi isolierten Leitungen, die den Normalien entsprechen,
nit einem neuerdings von der Vereinigung der Elektrizitätswerke
und den fabrizierenden Firmen vereinbarten hellgrünen
Kennfaden versehen sein. — Vgl. hierzu „Mitt.“ 1914.
Nr. 132, S. 219: 1915. Nr. 1660. S 244: 1916. Nr. 174. 8. 77