MITTEILUNGEN Nr. 191
der
Vereinigung der Elektrizitätswerke.
Vorstand der Vereinigung:
Vorsitzender: Meng, Direktor der städt. Elektrizitätswerke Dresden.
I. stellvertr. Vorsitzender: Döpke, Direktor d. städt. Flektrizitätswerke Dortmund (zugl. Vorsitzender der Kommission Il).
‚I. stellvertr. Vorsitzender: Berthold, Direktor der Continentalen Gesellschaft für elektr. Unternehmungen, Nürnberg.
Verwaltungsdirektor: H. Spengel, Berlin.
Zuschriften sind zu richten an die
Geschäftsstelle der Vereinigung der Elektrizitätswerke, Berlin SW 48, Wilhelmstr, 37, III; Fernspr. Kurfürst 6929,
Drahtanschrift: Ewevereinigung Berlin.
Jahrgang XVI. a a 1917 0
——— "a a
a IL April-Nummer.
Inhalt:
Aus dem Kriegsamt, S, 159. — Vereinsarbeiten: Sparmaßnahmen.
S. 160. — Beschaffung von Kohlen- und
Koks-Brech- und Transport-Einrichtungen, Braunkohlen-Baggern
usw. S. 161. — Mitgliederzugang. S. 161. — Von
Mitgliedern eingegangene Drucksachen. 5S. 161. — Aus
Bezirksverbänden: Bericht über die ordentliche Hauptversammlung
des Verbandes Sächsischer Elektrizitätswerke
am 17. Februar 1917 in Dresden, S. 161. — Bericht über
lie VIIL ordentliche Versammlung des Mitteldeutschen Bezirksverbandes
am 12. Februar 1917 in Cassel. S. 162. —
Arbeiten des V.D.E. 8. 162.
Aus dem Kriegsamt.
Elektrizitätsversorgung.
Bei Fragen der Elektrizitätsversorgung ist zır
interscheiden:
l. die Selbstversorgung der Rüstungs- Industrie,
2. die Versorgung dieser Industrie aus Ööffentlichen
Elektrizitätswerken oder aus privaten
Werken, die geeignet sind, an Dritte Strom
abzugeben, und .
die allgemeine Versorgung des Landes mit
elektrischer Arbeit.
Die Selbstversorgung der Rüstungs- Industrie
üearbeitet Wumba. * oe
Die öffentlichen Werke und die Werke, die gesignet
sind, an Dritte Strom abzugeben, sowie die
Frage der allgemeinen Versorgung bearbeitet KRA,
Sektion El., in Gemeinschait mit der Elektrizitäts-Wirtschaftsstelle
(E. W. S.).
Die Beschaffung von Maschinen und Starkstromkabeln,
die Beschlagnahme und die Preisprüung
solcher Gegenstände sind Sache des Wumba,
Die Kriegsamtstellen werden sich hiernach im allgemeinen
zunächst an die E. W.S. (Anschritt: Berlin
SW 11, Königgrätzer Str. 28, Fernruf: Kurfürst 9886 und
9887) zu,wenden haben. . Insbesondere soll es als
Grundsatz gelten, in zweifelhalten Fällen dort anzufragen;
E.W.S. wird, falls sie nicht selbst zustän-Jig
ist, für die Weiterleitung der Anträge usw. an
die richtige Stelle Sorge tragen. Es wird ersucht,
Betriebserfahrungen: Die Reinigung von Kühlwasser für
Oberflächenkondensationsanlagen. Von W. Seyffert, Waldenburg,
Schles. S. 163. — Ein Beitrag zur Frage: Gemauerte
oder Maststationen, von P. Schuster-Diedenhofen.
S. 171. — Kraftverbrauch für die Kohlenförderung. S. 171.
\llIgemeine Angelegenheiten: Gesetze, Erlasse, Verordnungen:
Kreuzung von Niederspannungsleitungen
mit Bahnen. S. 171. — Rechtliches: Tötung eines Mau-‚ers
im Kabelschacht durch Berührung der Starkstromeitung.
S. 172. — Fragen und Antworten. S. 172. —
Mitteilungen aus der Industrie. S. 174. — Beilagen. S. 174
lahin zu wirken, daß diese Stelle von allen Sitzunzen
und Besprechungen, die auf die Bewirtschaftung
‚on Elektrizität Bezug haben, rechtzeitig Nachricht
srhält.
Zinkbeschaffung und -Verbrauch.
Die Bewirtschaftung und Verteilung des Zinks
ıat, obwohl eine allgemeine Beschlagnahme nicht
\esteht, einer durchgreitenden Regelung unterworfen
verden müssen.
Die für den Bezug von Zink geltenden Vorchriften
entsprechen in ihren Grundzügen den Be-;timmungen
über die Bedarfsanmeldung und den
zezug von Sparmetallen. Demgemäß ist auch bei
Zink zu unterscheiden zwischen dem Verbrauch für
triegslieferungen ‚(Aufträge der in der Bekanntaachung
Nr. M. I. 4. 15. KR A vom 1. Mai 1915 auf-‚eführten
Stellen) und dem Verbrauch für sonstige
Zwecke.
Zur Ausführung von Kriegslieferungen kann
Zuweisung von Zink beantragt werden. Die Verraucher
haben in derselben Weise wie bei der
ınmeldung des Bedaris an beschlagnahmten Meıllen
ihren Bedarf an Zink auf dem bekannten Vor-Iruck
M. 36a bei der Behörde, die den Auftrag ereilt
hat, anzumelden, die ihrerseits das weitere verınlaßt.
Zum Bezuge von Zink für sonstige Zwecke
1aben die Verbraucher ihre Anträge an die für die
öinzelnen Industriegruppen ins Leben gerufenen