J. Neuwürttembergische Getreide- und Flüssigkeitsmaße.
Quellen: Staatsarchiv Stuttgart, Repert. Landwirtschaft, Handel und Gewerbe,
Büschel 3436.
Altwürttemberg, das Gebiet des ehemaligen Herzogtums Würt—
temberg, erfuhr zu Anfang des 19. Jahrhunderts einen großen terri—
torialen Zuwachs, den man gewöhnlich unter dem Namen Neuwürttem—
berg zusammenfaßt. Die verschiedenartige Herkunft der neuen Landes—
teile brachte es mit sich, daß diese ein großes Durcheinander mannig—
faltiger Maße aufwiesen, die es mit den altwürttembergischen Land—
maßen in Einklang zu bringen galt. Zu diesem Zweck wurde am
10. Juni 1806 eine Maßkommission ernannt, die folgende Mitglieder
umfaßte: Oberlandesregierungsrat Seyboth, Hof- und Finanzrat
Weißer; als Mathematiker: Studiendirektions- und Regierungsrat
Schübler, Professor Bohnenberger-Tübingen, Professor Camerer—
Stuttgart und Professor Wurm-Blaubeuren. Schon vorher waren
von der kgl. Ober-Regierung in Ellwangen einige Maßvergleichungen
vorgenommen worden (in B. 34 enthalten).
Am 20. November 1806 wurde dem König eine neue Maßordnung
vorgelegt und von ihm am 30. November erlassen. Sie bestimmte,
daß die altwürttembergischen Maße auch in allen neuen Landesteilen
einzuführen seien, deren bisherige Maße mit den altwürttembergischen
verglichen werden mußten. Zu den schon bestehenden beiden Lager—
städten Stuttgart und Tübingen, in denen Originale der Landmaße
aufbewahrt wurden, kamen jetzt Schwäb. Hall und Ehingen, späterhin
noch Ludwigsburg. Die Maßordnung von 1557 mußte überprüft, wo
nötig berichtigt und ergänzt werden.
Ein Mechaniker namens Baumann verfertigte messingene prisma—
tische Hilfsgefäße; mit ihnen sollten die ehemaligen Originalmaße
unter Verwendung teils von Wasser, teils von trockenem Slmagsamen
) abgemessen werden. 1 Simri Landmeß wurde auf 1628,
1 Maß Helleich auf 135 Duodezimalkubikzoll Inhalt festgelegt.
M ZI3m Altertum, im Mittelalter, z. T. noch bis in unsere Zeit, herrschte der
Brauch, den Rauminhalt von Maßen nach Olgew icht zu bestimmen (B. Hil⸗
liger, S. 12).