Full text: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

Reichstag von Würzburg, Römische Seuche 245 
bisherigen Reichskanzler Christian von Buch ersetzt, einen hervor— 
ragenden Staatsmann und Feldherrn. Ein Reichsstag zu Ulm 1166 
entschied auch gegen den Tübinger Pfalzgrafen, der ein Jahr lang in 
der Gefangenschaft der Welfen sich befand. 
Im November dieses Jahres trat Friedrich wieder einen Zug nach 
Italien an und setzte Ende Juli 1167 Paschalis III. in Rom als Papst 
ein. Da wurde sein Heer von einer mörderischen Seuche befallen, 
welche in wenigen Tagen die meisten wegraffte, darunter den Herzog 
Friedrich von Schwaben, den jungen Welf, Graf Heinrich von Tü— 
bingen, Bischof Gottfried von Speyer. Das Unglück wurde von den 
Zeitgenossen als Gottesurteil gegen Friedrich empfunden: die deutsche 
Herrschaft über Italien war erschüttert, die Städte der Lombardei 
vollzogen die Gründung eines längst vorbereiteten Bundes. Der Kai⸗— 
ser weilte nun sechseinhalb Jahre in Deutschland, wo er seine un⸗ 
gebrochene Herrschaft noch weiter festigte. Tatsächlich hatte damals die 
päpstliche Herrschaft diesseits der Alpen aufgehört. Friedrich gewann 
den entscheidenden Einfluß auf die Besetzung der Bistümer und 
Reichsabteien, wenn auch formell das Wahlrecht der Domkapitel und 
Mönchskonvente gewaährt blieb. Auch der 1167 gewählte Bischof Hart⸗ 
wig von Augsburg, der 1171 erkorene Konrad von Worms waren An—⸗ 
hänger Paschalis' III.; an Stelle des 1169 abgesetzten Bischofs Albo von 
Passau trat der Schwabe Graf Heinrich von Berg und, als dieser 1171 
verzichtete, sein Bruder Dietbald, dessen Wahl auch Alexander II. 
gebilligt zu haben scheint'). Der Kaiser beanspruchte die Einkünfte der 
Bistümer und Reichsabteien während deren Erledigung, das Re— 
galienrecht, ja er forderte sogar die bewegliche Hinterlassenschaft der 
Prälaten, die Spolien: eine Folgerung, die er aus der Investitur zog, 
nach welcher das gesamte weltliche Gut und alle weltlichen Rechte der 
Bistümer und Reichsklöster als vom Könige verliehen galten. 
Die Bistümer und Reichsabteien waren auf dem Wege, mehr und 
mehr auch zu weltlichen Fürstentümern zu werden. Auf einem Reichs⸗ 
tag zu Würzburg im Juli 1168 erhielt der würzburgische Bischof 
Herold seiner ausgezeichneten Verdienste halber im Umfang seines 
ganzen Sprengels die Gerichtshoheit, womit schon länger beanspruchte, 
aber unsichere Rechte bestätigt wurden: sein Machtbereich, das würz⸗ 
burgische Territorium und die Landgerichtshoheit, wurde nun als 
Herzogtum Franken für ihn zusammengefaßt'). 
Im Herbst 1174 unternahm Friedrich wieder eine Heerfahrt ins 
1) Hauck IVS. 292. — 2) E. Mayer, Das Herzogtum des Bischofs von Würzburg und 
die fränkischen Landgerichte: Deutsche Zeitschrift für Geschichtswissenschaft N. F. J, 1896/87, 
Vierteljahrsheste S. 180. v. Zallinger, Das würzburgische Herzogtum: Mitt. d. Inst. für 
üsterreichische Geschichtsforschung Xl 1800, S. bes ff. Gunther Schmidt, TDas würsburgische 
Herzogtum und die Grafen und Herren von Ostfranken, 1913.
	        
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