Archidiakonate und Dekanate
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Die wachsenden Aufgaben der Kirchenregierung erforderten aber
noch ein weiteres Amt zwischen dem Archidiakon und der Geistlichkeit.
Je eine Anzahl von Pfarreien wurde in Bezirke zusammengelegt und
ihnen ein Dekan vorgesetzt; der Name war den in den Domkapiteln
und Klöstern bestimmten Aufsehern entnommen)). Auch diese Bildung
von Dekanaten hatte sich schon lange vorbereitet. Die Priester der Ur—
kirchen, welche den Bewohnern ihres Pfarrbezirks die feierliche Taufe
spendeten, behielten eine Oberaufsicht auch dann bei, wenn schon längst
Kirchen oder Kapellen in den einzelnen zu der Urpfarrei gehörigen
Orten entstanden waren; selbst als die Tochterkirchen selbständig wur—
den, bewahrten sie noch einen Vorrang; sie galten als die Erzpriester
(archipresbyteri). Doch sind die neuen Bezirke nicht unmittelbar an die
Urpfarreien angeschlossen, vielmehr eine Neubildung durch die Bischöfe.
Dekanatsbezirke hatte man zuerst im westlichen Frankreich, jedenfalls
schon im 11. Jahrhundert, abgegrenzt, im 12. drang die Einrichtung
auch in Deutschland durch'), im heutigen Württemberg ist sie jedenfalls
seit der zweiten Hälfte desselben bezeugt'). Bei einem Streit zwischen
den Pfarreien Kohlstetten und Offenhausen auf der Schwäbischen Alb
um den Zehnten von Bernloch 1161 werden die Dekane Friedrich von
Pfullingen und Burchard von Offenhausen'), innerhalb der Diözese
Speyer 1191 ein Dekan Rudolf von Asperg erwähnt').
Das Amt der Archidiakone war vor dem der Dekane aufgekom—
men; feste Amtssprengel aber wurden ihnen entweder gleichzeitig mit
der Bildung der Dekanatsbezirke oder gar erst nachher zugewiesen').
Im Jahre 1161 entscheidet Bischof Hermann von Konstanz noch per—⸗
fönlich in Trochtelfingen jenen Streit zwischen den beiden Pfarreien').
Allmählich wurden die Bistümer in eine Anzahl von Archidiakonats-
bezirken zerlegt: Konstanz hatte deren im 13. Jahrhundert zehn, Würz—
burg im 14. zwölf; Dekanate zählte man im Konstanzer Sprengel zu⸗
letzt 64. Von den Konstanzer Archidiakonaten entfielen auf das heu—
tige Württemberg vier, Vor dem Wald oder Schwarzwald. Alb. Allgäu
) J. B. Sägmüller, Die Entwicklung des Archipresbyterats und Dekanats bis zum
Ende des Karolingerreichs. Tübinger Universitätsschrift, 1898.
2 Julius Krieg, Tie Landkapitel im Bistum Würzburg bis zum Ende des 14. Jahr—
hunderts (Görresgesellschaft, Veröff. d. Sektion für Rechts- und Sozialwissenschaft, Heft 28),
1916. Joseph Ahlhaus, Die Landdekanate des Bistums Konstanz im Mittelalter. Ein Bei—
trag zur mittelalterlichen Kirchenrechts⸗ und Kulturgeschichte (Kirchenrechtliche Abhand—
lungen von Stutz und Heckel 109/110), 1929.
) 1153. Wirt. Urk.B. Iv S. 859, Nachtrag Nr. 61: Bruno decanus.
) Ebenda II S. 137 Nr. 876.
) Ebenda S. No Nr. 466.
8) Eugen Baumgartner, Geschichte und Recht des Archidiakonates der oberrheinischen
Bistümer mit Einschluß von Mainz und Würzburg (Kirchenrechtliche Abhandlungen, hrsg.
von Stutz, XXXIX, 1907). Alfred Schröder, Der Archidiakonat im Bistum Augsburg:
Archiv für die Geschichte des Hochstists Augsburg VI, 1020, S. 97 ff.
7) Wirt. Urk.B. II, S. 187 Nr. 376: sicut e iure dyocesis nosstre debuimus, Truhdoluingin
rennimus ibidemque utraque pars in presentia nostra querimoniam suam deposuit.