XI. Die neuen Orden
der Cisterzienser und Prämonstratenser
Mit dem Ende des Investiturstreits hatte die Bedeutung der Klö—
ster, zumal auch der Hirsauer, für das Gesamtleben des Volks etwas
zurückzutreten begonnen; es ist nun einmal so, daß die meisten Men—
schen innerlich am stärksten gepackt werden, wenn sie Partei ergreifen
müssen oder können. Auch die Abteien der kluniazensischen Richtung
vermochten sich für ihren reichen Besitz den Rücksichten auf die Macht
nicht zu entziehen. Die benachbarten Herren und die Dienstmannen
mußten wegen der von den Klöstern zu leistenden Kriegsdienste mit
den ihnen gelegenen Klostergütern belehnt werden, wie uns dies von
Ellwangen') und Zwiefalten') überliefert wird. Die Schwierigkeiten,
die den Klöstern unmittelbar verbleibenden Besitzungen nutzbringend
zu verwalten, waren nicht gering, die weit verstreuten Ländereien an
Bauern gegen Leistung von Naturerzeugnissen ausgetan, Eigenbetrieb
damals noch kaum möglich. Aber die Äbte hatten nun doch auch dar—
auf zu sehen, daß sie bares Geld in die Hände bekamen: in Hebever—
zeichnissen von Ellwangen und Weingarten werden zahlreiche Geld—
einkünfte erwähnt“), die von dem Kämmerer des Klosters eingezogen
wurden“). Wohl hatten sich die Klöster in den Römischen Schutz be—
geben und die Rechte der Vögte sehr beschränkt, aber Rom war weit
und die augenblicklich drohende Gefahr oft groß. Die Abtei Lorch ließ
die Vogtei, auf die Herzog Friedrich II. von Schwaben vergzichtete,
sich selbst übertragen; nun raubten die eigenen Leute (famuli) die
Klostergüter; Abt Grafto ward von ihnen sogar mit Gefahr des Le—
bens bedroht. Im Jahr 1138 unterzog sich darum auf Bitten der
Mönche Pfalzgraf Hermann von Stahleck (bei Bacharach am Rhein),
der Fürsprache seiner Gemahlin Gertrud, der Tochter Herzog Fried⸗
richs J., folgend, der Vogtei, die er ohne jedes Entgelt ausüben wollte,
und verschaffte dem Kloster die ihm entrissenen Besitzungen wieder?);
im folgenden Jahr übertrug König Konrad III. die erbliche Vogtei
dem Herzog Friedrich II., der sie früher innegehabt hatte, aufs neue,
da offenbar der gewöhnlich fern weilende Pfalzgraf die Abtei auf die
Dauer nicht schützen konnte“). Meist mußten die Klöster eben den Geld⸗
Karl Otto Müller, Württ. Vjsh. f. dsg. XXXV, 1029, S. 53ff.
Bertholdi chronicon Zwifaltense, M. G. h. S8. X p. 100: Res inter se dividunt.
Wirt. Urk.B. 11 S. 4265, Anhang IV.
Wirt. Urk.B. VI S. 485, Nachtrag Nr. 8. Württ. Vjsh. N. F. XXXIII, 1927, S. RI ff.
Wirt. Urk. B. 1I11 S. 466, Nachtrag Nr. 6. — 6) Ebenda 11 S. 4 Nr. 308.