Full text: Württembergische Kirchengeschichte bis zum Ende der Stauferzeit

XI. Die neuen Orden 
der Cisterzienser und Prämonstratenser 
Mit dem Ende des Investiturstreits hatte die Bedeutung der Klö— 
ster, zumal auch der Hirsauer, für das Gesamtleben des Volks etwas 
zurückzutreten begonnen; es ist nun einmal so, daß die meisten Men— 
schen innerlich am stärksten gepackt werden, wenn sie Partei ergreifen 
müssen oder können. Auch die Abteien der kluniazensischen Richtung 
vermochten sich für ihren reichen Besitz den Rücksichten auf die Macht 
nicht zu entziehen. Die benachbarten Herren und die Dienstmannen 
mußten wegen der von den Klöstern zu leistenden Kriegsdienste mit 
den ihnen gelegenen Klostergütern belehnt werden, wie uns dies von 
Ellwangen') und Zwiefalten') überliefert wird. Die Schwierigkeiten, 
die den Klöstern unmittelbar verbleibenden Besitzungen nutzbringend 
zu verwalten, waren nicht gering, die weit verstreuten Ländereien an 
Bauern gegen Leistung von Naturerzeugnissen ausgetan, Eigenbetrieb 
damals noch kaum möglich. Aber die Äbte hatten nun doch auch dar— 
auf zu sehen, daß sie bares Geld in die Hände bekamen: in Hebever— 
zeichnissen von Ellwangen und Weingarten werden zahlreiche Geld— 
einkünfte erwähnt“), die von dem Kämmerer des Klosters eingezogen 
wurden“). Wohl hatten sich die Klöster in den Römischen Schutz be— 
geben und die Rechte der Vögte sehr beschränkt, aber Rom war weit 
und die augenblicklich drohende Gefahr oft groß. Die Abtei Lorch ließ 
die Vogtei, auf die Herzog Friedrich II. von Schwaben vergzichtete, 
sich selbst übertragen; nun raubten die eigenen Leute (famuli) die 
Klostergüter; Abt Grafto ward von ihnen sogar mit Gefahr des Le— 
bens bedroht. Im Jahr 1138 unterzog sich darum auf Bitten der 
Mönche Pfalzgraf Hermann von Stahleck (bei Bacharach am Rhein), 
der Fürsprache seiner Gemahlin Gertrud, der Tochter Herzog Fried⸗ 
richs J., folgend, der Vogtei, die er ohne jedes Entgelt ausüben wollte, 
und verschaffte dem Kloster die ihm entrissenen Besitzungen wieder?); 
im folgenden Jahr übertrug König Konrad III. die erbliche Vogtei 
dem Herzog Friedrich II., der sie früher innegehabt hatte, aufs neue, 
da offenbar der gewöhnlich fern weilende Pfalzgraf die Abtei auf die 
Dauer nicht schützen konnte“). Meist mußten die Klöster eben den Geld⸗ 
Karl Otto Müller, Württ. Vjsh. f. dsg. XXXV, 1029, S. 53ff. 
Bertholdi chronicon Zwifaltense, M. G. h. S8. X p. 100: Res inter se dividunt. 
Wirt. Urk.B. 11 S. 4265, Anhang IV. 
Wirt. Urk.B. VI S. 485, Nachtrag Nr. 8. Württ. Vjsh. N. F. XXXIII, 1927, S. RI ff. 
Wirt. Urk. B. 1I11 S. 466, Nachtrag Nr. 6. — 6) Ebenda 11 S. 4 Nr. 308.
	        
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