326 Kirchliche Anstalten und geistliche Versorgung
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minikaner, die alle sich unter den Schutz der Himmelskönigin gestellt
hatten. Abt Berthold von Weingarten (1200 - 1232) führte in seinem
Kloster das Gebot ein, daß ihr festliches Gedächtnis jede Woche am
Sabbat begangen werde)). Natürlich wandte man sich auch in dieser
Zeit gerne fremden Heiligen zu und weihte ihnen die neuen oder um—
gebauten Kirchen, so dem heiligen Oswald, den man zuerst im Kloster
Weingarten verehrte, dem heiligen Lambert, von dem in der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts Reliquien nach Freiburg im Breisgau
gebracht worden waren, dem heiligen Amandus, dem die Kirche von
Urach gewidmet wurde'“). Manche Pfarrkirchen erhielten jetzt als
Schützer auch weibliche Heilige, meist wohl an Stelle eines ur—
sprünglich männlichen; früher hatte man Kirchen nur der Gottes⸗
mutter, sonst keiner der als heilig geltenden Frauen geweiht'). Auch
örtliche Volksheilige, welche die allgemeine Kirche nicht anerkannte,
kamen immer noch da und dort auf: in der Gruft der Ohringer Stifts—
kirche wurde 1241 ein prächtiges Grabmal der Königsmutter Adelheid
errichtet, zu dem später die Frauen wallfahrteten); wahrscheinlich hat
sie schon damals beim Umvolk als Heilige gegolten. Ein Klosterbruder
des von Fulda an Murrhardt gelangten Dorfes Sall nordöstlich von
Hhringen namens Orendel mag ebenfalls große Verehrung genossen
haben, weil der Ort fortan Sant Orendelsalle genannt wird'). Man
begann jetzt auch anstatt der germanischen Namen, wohl im Zusam—⸗
menhang mit dem Aufkommen von adeligen und bürgerlichen Ge—
schlechtsnamen, den Kindern Namen von Heiligen, z. B. Agathe, zu
geben. Auf dem Laterankonzil in Rom 1215 hatte man zwar das
Fronleichnamsfest, das Fest der geweihten, in den Leib des Herrn
umgewandelten Hostie, eingeführt; doch wurde es diesseits der Alpen
noch lange nicht gefeiert, in der Diözese Konstanz erst seit der Mitte
des 14. Jahrhunderts“). Große Bedeutung gewann der Ablaß: zeitliche
Sündenstrafen konnten ganz oder teilweise abgebüßt werden, indem
man eine bestimmte vom Papst oder Bischof festgesetzte Leistung voll⸗
brachte; gewöhnlich wurden 20 oder 40 Tage nachgelassen, so daß man
das Ende seiner Bußzeit früher oder auch sofort erreichte. Der sehr
begehrte Ablaß wurde zumal benützt, um Kirchen bauen zu helfen und
andere gute Werke zu fördern: so belohnte man mit ihm 3. B. wer
Gaben an das Spital von Eßlingen') oder für den Bau der Kirche
1) Wirt. Urk.B. IV Anhang S. XVIII: Ipse festivam memoriam sanete Marie in sab-
bato ex consensu capituli precepit celebrare.
2) Hoffmann, Kirchenheilige S. 81. — 3) Ebenda S. 32.
2) Ernst Boger, Die Stiftskirche in Shringen: Württembergisch Franken, Neue
Folge II, 1888, S. 58. — 5) Hanßelmann, Hohenlohische Landeshoheit 11. S. 280 Nr. 215
von 1321: sant Orendelsalle.
) Konrad Josef Heilig, Die Einführung des Fronleichnamsfestes in der Konstanzer
Diözefe: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Neue Folge 48, 1935, S. Lff.
2) Wirt. Urk. B. III S. 800 Redis V 163.