Pippin und Karl der Große
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Nach Pippins Tod 768 erhielt von seinen Söhnen Karl Neustrien
und das fränkische Austrasien, Karlmann das südöstliche Frankreich
und Alamannien. Schon 771 starb dieser, wodurch die Einheit des
Reichs aufs neue hergestellt wurde. Karl, später der Große ge—
nannt, setzte das Werk seines Vaters fort. Durch seine besonnene Tat⸗
kraft hob sich allenthalben die Wirksamkeit der Kirche; die von Boni—
fatius begonnenen Reformen und damit die von den Angelsachsen ge⸗
kommenen Anregungen wurden nun überall Tat und Leben. Karl
brachte den kirchlichen Angelegenheiten volles Verständnis entgegen,
aber er behandelte und regelte sie in ganz gleicher Weise wie die sonsti⸗
gen Dinge des Reichs; er hielt es für seine Herrscherpflicht, der Kirche
nicht nur seinen Schutz zu gewähren, sondern auch die Kirchenzucht zu
wahren, ja selbst die Reinheit des Glaubens zu überwachen. Der von
ihm gestützte Papst war für ihn nur der erste, mit gewissen Vorrechten
ausgestattete Bischof der universalen Kirche. Nach wie vor ernannte
Karl innerhalb seines Reichs die Bischöfe, die vielfach im Reichsdienste
tätig waren. Mainz erhob er 780 zum Erzbistum, dem auch die
Bistümer Worms, Speyer, Würzburg, Augsburg und Konstanz zugeteilt
wurden. Die kirchliche Macht der Erzbischöfe war freilich beschränkt,
immerhin verpflichtete Karl die Bischöfe, ihnen zu gehorchen. Die von
Pippin eingeführten Reichssynoden wurden erneuert; von den Reichs—
versammlungen waren sie nicht streng geschieden: Bischöfe und Äbte
traten eben bei den Reichssstagen oft zusammen, um die geistlichen An—
gelegenheiten zu beraten. Die Beschlüsse kamen in Gegenwart des
Königs zustande oder bedurften wenigstens seiner Einwilligung. Am
Obereigentum über das Kirchengut hielt Karl zwar fest: es sollte dem
allgemeinen Wohle dienstbar sein. Doch erlitt es unter ihm keine Ver⸗
gewaltigung, der Besitz der Kirche vermehrte sich vielmehr rasch und
beträchtlich. Sie hatte längst schon den Anspruch auf die Befugnis er⸗
hoben, den Zehnten von den Erzeugnissen des Ackerlands einzuziehen,
dieser war aber bisher mehr als fromme Übung, als freiwillige Lei—
stung angesehen worden. Karl gebot, daß er fortan ohne Ausnahme
entrichtet würde, und sicherte dadurch den wirtschaftlichen Bestand der
einzelnen Kirchen. Diese erzwungene Besteuerung wurde natürlich
lange als sehr drückend empfunden. Die Sonntagsruhe sollte am
Samstagabend beginnen; während des ganzen Sonntags hatten die
öffentlichen Geschäfte, landwirtschaftliche wie Bauarbeiten, zu ruhen.
Karl förderte auch die auf Einheit der Kultusformen gerichtete Be—
wegung: die lateinische Messe, der lateinische Kirchengesang wurden
nun im Frankenreiche eingeführt.
Als Karl die Sachsen unterwarf, zog er die andern Stämme des
Reichs herbei, um das Sachsenvolk dem christlichen Glauben zuzufüh⸗
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