Volltext : Stadtbaukunst (Jhg. 12, 1931)

den Grafschaftsräten übertragen, Ein Termin für
die Fertigstellung aller Pilichtbebauungspläne wurde
auf den 1. Januar 1934 festgesetzt,
Richtlinien (Model Clauses) für Landesplanungen
 wurden im Februar 1923 vom Gesundheitsministerium
 herausgegeben; in ihnen ist lestgelegt,
 womit sich die Planungen befassen sollen:
Neue Straßen, Straßenverbreiterungen, Aulfschlie-Bungspläne,
 Urtssatzungen betr. Anliegerbeiträge,
die tür Wohnstraßen niedrig gehalten werden
sollen, Anpassung der Grundstücksgrenzen, Umlei-‚ung
 von Verkehrsstraßen, Entwässerungspläne,
3Zaulücken, ölfentliche und private Freitlächen,
Sicherheit des Verkehrs durch Beseitigung unübersichtlicher
 Ecken, Ueberwachung der Reklame,
sachgemäße Unterhaltung der Vorgärten u. a. m.
Andere Dinge, die mehr die Bauten selbst beirelfen,
 die in trüheren Bebauungsplänen bisweilen
init lestgelegt wurden, wie Vorschriften über die
Raumgrößen, Aborte u. a. sind jetzt den baupolizeilichen
 Ortssatzungen vorbehalten,
Die Richtlinien unterliegen fortlaufender Revision
gemäß den Erfahrungen, die mit ihnen gemacht
werden,
Die praktische Tätigkeit im Städtebau setzte
1910 sofort nach Erlaß des ersten Städtebaugesetzes
krältig ein. Als erste ließ die Stadt Birmingham
 Pläne für verschiedene Areale aufstellen:
zinen, den Pepler als Stadtplan bezeichnet, also
wohl für die innere Stadt; dieser Plan umfaßte
2320 acres und wurde 1913 genehmigt; einen für
Ostbirmingham (1442 acres), der noch in
demselben Jahre genehmigt wurde, und einen für
Ruislip-Northwood (5906 acres)., Bemerkenswert
ist, daß in diesen Plänen neben neuen Straßen und
Straßenverbreiterungen auch bereits eine Einteilung
 in Gebiete verschiedener Nutzung
 enthalten war, die Pepler character
zoning bezeichnet; ferner Vorschriften über die
nöchstzulässige Dichtigkeit der Bebauung, über Vorgärten,
 Vorgartengitter, Läden, Seitenflügel usw.
Es waren also keineswegs bloße Fluchtlinienpläne
ım Sinne des preußischen Fluchtliniengesetzes, sondern
 solche, wie sie das Sächsische und das Thüringische
 Baugesetz vorschreiben: Pläne, in denen auch
der vertikale Aufbau zusammen mit der horizontalen
Aufteilung in seinen Grundlinien festgelegt wird,
wie wir sie in Preußen leider auch nach dem
neuen Städtebaugesetzentwurf nicht bekommen
sollen. In dem letzterwähntenRuhslip-Northwoodlan
 sind noch allerhand andere Dinge enthalten:

z. B. die Bestimmung, daß die Eigentümer zu den
Kosten einer Straße nur bis zu 12 m Breite heranjezogen
 werden können; daß ein Zehntel des Bauandes
 für private und öffentliche Freiflächen abzureten
 ist (hierbei ist wahrscheinlich ‚das eigentiche
 Straßenland nicht mitgerechnet, sonst würde
zin Zehntel wohl nicht ausreichen), endlich, daß
»ei Wohnhäusern nur ein Viertel der Grundstücksläche
 bebaut werden darf. Weiter sind Vorschrifen
 über Mindestanzahl und Größe der Räume einer
Wohnung, Ueberwachung der Reklame und anderes
nehr in diesen Plänen enthalten,
Alle diese Dinge scheinen also in England nicht
lurch eine Bauordnung testgelegt zu sein, sondern
nit den Bebauungsplänen von Fall zu Fall bestimmt
zu werden,
Im ganzen wurden bis März 1914 56 Pläne für 42
Jemeinden (im ganzen 90000 acres) im Local
Jovernment Board genehmigt. Der Krieg brachte
:zine Unterbrechung, aber trotzdem wurden bis 1915
ıoch eine beträchtliche Anzahl Genehmigungen zur
/orbereitung von Plänen erteilt. Von den wenigen
während des Krieges geschaitenen Plänen bietet
in kleiner Plan für Chesterfield besonderes
nteresse. Es war ein ins einzelne gehender Bebauıngsplan,
 der den Besitz verschiedener Eigenümer
 umfaßte und 1916 genehmigt wurde, Später
chenkte ein großherziger Bürger. ein großes Geinde
 in der Mitte des Gebietes, das als Erholungsläche
 für Bergarbeiter dienen sollte. Natürlich
außte nun der ganze Plan umgearbeitet werden.
’epler zieht daraus die Lehre, daß man bei den
ıtfentlichen Planungen nicht zu sehr ins einzelne
jehen soll, was aber nicht hindern dürfe, daß der
;tadtbaurat Pläne vorausschauend vorbereiten
ınd in seinem Büro bereithalten müsse als Richtinien
 für die Erschließer von Gelände.
Im November 1913 berief Mr, John Burns,
ler Präsident des Local Government Board, 115
zemeindevorstände des Größeren London zu einer
ionierenz, deren Ergebnis ein großer Plan
ler Hauptdurchgangsstraßen (Arterial
koads) war, von denen inzwischen der größere Teil
chon — als Notstandsarbeit zur Beschäftigung
Arbeitsloser — ausgeführt worden ist. .
Nach einer — wenn auch nicht völligen —
Jnterbrechung durch den Krieg wurde 1918 die
”anaufstellung — die ja, wie wir sahen, immer
nit einer Art Bauordnung verknüpft ist — in
‚ehr vielen Städten und Gemeinden wieder aufgeı1ommen,
 (Fortsetzung folgt.)

Arbeitsmöglichkeiten in der Bauwirtschaft im

Krisenjahr 1931

Auszug aus dem Vortrag von Generaldirektor Knoblauch,
Vorsitzendem des Aufsichtsrats der Deutschen Bau- und
3Zodenbank, Berlin, anläßlich der Kundgebung „Bauen
tut not‘ am 7, März 1931 in Leipzig,

Die Finanzierung der Bauwirtschaft ist in den
letzten Jahren immer mehr eine Angelegenheit der
öffentlichen Hand geworden. Durch die schwierige
Finanzlage waren Einschränkungen nicht zu vermeiden,
 die bis zu einem Stillstand im Wohnungsbau

seführt haben, dessen Folgen eine verstärkte
Arbeitslosigkeit, eine Kreditschädigung der Bauvirtschaft
 und der öffentlichen Hand gewesen sind.
Jie Notverordnung zur Erhaltung von Wirtschaft
ınd Finanzen sieht die notwendige Einschränkung
            
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