Full text : Stadtbaukunst alter und neuer Zeit und Friedhof und Denkmal (Jhg. 7, 1926)

MITTEILU .: GE
DER FREIEN DEUTSCHEN AKADEMIE DES STÄDTEBAUES
GESCHÄFTSSTELLE: BERLIN W 66, WILHELMSTRASSE 48 :: FERNSPRECHER ZENTRUM 463

NUMMER 15 | VERANTWORTLICH: WALTER LEHWESS | 1. DEZEMBER 4926

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Die Akademie des Städtebaues ist, gemeinsam
mit dem Verband Deutscher Architekien- und Ingenieur-
 Vereine und dem Bund Deutscher Architekten,
 mit dem Norddeutschen Lloyd in Verhandlungen
eingetreten wegen einer Studienreise deutscher
Architekten und Ingenieure nach den Vereinigten
Staaten.
Über die Bedeutung eines Studiums der Verhältnisse
 in dem Lande „jenseits des großen
Teichs“ für unsere Techniker und Künstler, und
ganz besonders für alle, die sich mit Städtebau und
Städteplanung befassen, braucht man kein Wort zu
verlieren. An der in stürmischem Tempo vorwärts
gehenden Entwicklung des Wohnwesens, des Verkehrs,
 der Städtebildung und Städteverbesserung
drüben, an all den Versuchen, die dort mit viel
größeren Mitteln, als sie uns zur Verfügung stehen,
unternommen werden, können wir immer lernen —
sei es positiv, wie wir es machen sollen, sei es
aegativ, welche Fehler wir vermeiden missen.
Daher ist es sehr verdienstvoll, wenn der Norddeutsche
 Lloyd es einem größeren Kreise deutscher
Fachleute ermöglicht, zu einem erschwinglichen
Preise hinüber zu fahren und bei einem mehrwöchigen
 Aufenthalt drüben in sachgemäßen Führungen
das Wichtigste zu sehen.
Nach dem bisherigen Stand der Verhandlungen
ist die Sache etwa so gedacht:
Abreise von. Bremen am 9. August mit dem
Dampfer des Norddeutschen Lloyd „München“,
Ankunft in New York 19. August.
Rückfahrt mit dem Dampfer des Norddeutschen
Lloyd „Bremen“, 6. September ab New York,
Ankunft in Bremen 16. September.
Für die Reise in den Vereinigten Staaten ist
iolgende Route vorgesehen:
New York —-- Boston — Niagara Falls —
Detroit — Chicago — Pittsburgh — Washington
 — Philadelphia — New York.
Der Gesamtfahrpreis wird sich schätzungsweise
 auf ca. 1800 Mark stellen. Hierfür
wird folgendes geboten:
Aufdenobengenannten Dampfern Beförderung
in der 3. Touristen-Kajüte (Auswanderer
werden in dieser nicht befördert).
Die 3. Klasse dieses Dampfers ist zwar etwas einfacher
als die 1. u. 2., aber mit allen Bequemlichkeiten, Promenadendeck,Speisesaal,
 Rauchzimmer,Bädern usw. ausgerüstet.
 Es wurde auch von den Vertretern des N. L.
in Aussicht gestellt, daß die Teilnehmer. der Fahrt
das Promenadendeck der 2.. Kajüte benutzen könnten,

falls die Touristenklasse voll und ganz von Teil-„ehmern
 der Studienreise ausgefüllt, d. h. wenn die
Teilnchmerzahl etwa 120 errerchen würde, DerN.L.
würde auch bereit sein, der Touristenklasse einen
Teil der Kajütenklasse hinzuzufügen, falls die Touristenx«lasse
 nicht ausreichen sollte,
Auf den amerikanischen Bahnen Beförderung
während des Tages in den Parlour Cars,
bei Nacht in Schlafabteilen zu zwei Betten.
Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks
 bei Ankunft und Abfahrt. Autofahrten
bei Besichtigungen der Städte.
Unterbringung in modernen Hotels (Zimmer
ohne Bad) wie z. B. Spruce, Philadelphia —
Times Square, New York — Ebbit, Washington
 — Atlantic, Chicago. Volle Verpflegung
(drei Mahlzeiten), ausgenommen Getränke.
Nicht eingeschlossen in den obigen Preis
sind Trinkgelder sowie Kosten tür Getränke.
Da die oben genannten Dampfer außer der
3. Touristen-Kajüten-Klasse noch eine weitere Klasse
‘Kajüte) führen, steht es den Teilnehmern frei, gegen
ıntsprechende Nachzahlung Beförderung in der
<ajüten-Klasse zu erwirken. (Die beiden Dampfer
ühren keine 1. Klasse).
Der Zuschlag für Kajüten-Klasse beträgt für Hinınd
 Rückreise .mindestens 105.— Dollar.
In gleicher Weise karin die Benutzung der Pullmann-Wagen
 auf den amerikanischen Bahnen gegen
Leistung einer entsprechenden Nachzahlung — Zuschlag
 schätzungsweise etwa 12.— Dollar — erfolgen.
Werden in den Hotels Zimmer mit Bad verlangt,
so können diese gegen einen entsprechenden Zu-Schlag
 reserviert werden.
Jeder Teilnehmer hat außerdem die amerikanische
Kopfsteuer in Höhe von 8.— Dollar zu entrichten,
welche jedoch auf vor der Landung zu Sstellenden
Antrag zurückvergütet wird, soweit der Teilnehmer
lie U. S. A. innerhalb von 60 Tagen wieder verläßt.
Jerner ist die amerikanische Kriegssteuer von 5.—
Jollar. eigens zu entrichten. Diese Kriegssteuer
wird erlassen, wenn der Teilnehmer feste Reser-/ierung
 für die Rückreise abgeschlossen hat.
Der Norddeutsche Lloyd (kurz N. D. L. genannt)
ibernimmt es, sich unverzüglich mit‘ seiner New Yorker
Vertretung in Verbindung zu Setzen, um von dieser
aäinen genauen Kosten-Anschlag ausgearbeitet zu
arhalten.. ;
Anmeldungen zur Teilnahme an der obigen Reise
werden von dem N. D. L. in Bremen, sowie dessen
Yertretungen in Deutschland, Österreich und: der
            
Waiting...

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