Full text : Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 1, 1919)

LEYSER, Die Sozialisierung und das Wohnungswesen.

Zu 3. Bauunternehmungen. Auf dem Gebiete
 der Organisation des Baugewerbes werden
höchstwahrscheinlich ganz einschneidende Veränderungen
 Platz greifen. Diese sind nicht nur
durch die neue Regierung bedingt, sondern sie
haben ihre Ursache vor allem wohl darin, daß
bei dem Risiko der Marktlage der Unternehmer
vorläufig nicht in der Lage ist, zu bauen. Die
Bautätigkeit wird deshalb zeitweise in die Hand
gemeinnütziger Unternehmungen übergehen. Das
Handwerk und der einzelne Unternehmer wird
deshalb nicht ausgeschaltet, wohl aber werden
in der Übergangszeit provinzielle Gesellschaften
nach dem Muster Rheinlands und Westfalens,
demnächst auch Groß-Berlins und der anderen
Bundesstaaten wie Baden, Sachsen, Bayern, mehı
und mehr in den Vordergrund treten. Es sind
las Unternehmungen, die als G. m. b. H. ge:
gründet, auf gemeinnütziger Grundlage mit einer
Höchstverzinsung von etwa 5 vH. arbeiten. Das
Kapital wird vom Staat, den Gemeinden, .deı
Industrie, den Landesversicherungsanstalten usw.
gegeben. Sie sollen unter Aufsicht des Staates
mit zur Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses
lienen und haben in erster Linie die Regelung
des Realkredits und die Erstellung neuer Siedlungen
 zum Zweck. Daß man nicht die großen
baugewerblichen Unternehmer (wie z. B. Boswau
& Knauer, Held & Francke, Czarnikow & Co. usw.}
verstaatlichen kann, liegt auf der Hand, denn
es sollen ja doch nur solche Unternehmungen
sozialisiert werden, bei denen sichere Gewinne
erzielt werden, und das ist bei den Bauunternehmungen,
 die der Mehrzahl nach nicht Großbetriebe
 sind, kaum zu erwarten. Sind doch
von den 232 654 Gewerbebetrieben der Bauwirtschaft
 78 vH. Kleinbetriebe mit ı bis 5 Personen,
 20 vH. Mittelbetriebe mit 6 bis 50 Personen
 und nur 2 vH. Großbetriebe.
Zu 4. Realkredit. Schließlich sei noch kurz
auf die Frage des Realkredits eingegangen. Als
hauptsächlichste Geldgeber für den Baumarkt
kommen die Hypothekenbanken, dann die Sparkassen,
 die Lebensversicherungsanstalten und,
für die gemeinnützige Bautätigkeit, die Landesversicherungsanstalten
 in Betracht. Die letzteren
schalten für die Sozialisierung von vornherein
aus, da sie ja staatliche Unternehmungen sind,
sbenso die Sparkassen.
Die Hypothekenbanken, von denen 38 privilegierte
 Institute bestehen, haben zunächst
nach dem Kriege sehr geringe Aussichten durch
den mangelnden Absatzmarkt für ihre Pfandbriefe,so
 daß meiner Meinung nach hier kaum für
len Fiskus Gelegenheit gegeben ist, erhebliche

Einnahmen zu erzielen. Allerdings wäre es
wünschenswert, wenn der Staat bei den neuen
Emissionen den Hypothekenbanken zum mindesten
 die moralische Verpflichtung auferlegen
würde, einen Teil ihrer Gelder dem Kleinwohnungswesen
 zuzuführen, wenn ferner darauf
hingewirkt würde, daß große Objekte wie
Warenhäuser, Industriebauten usw. von dieser
Stelle aus möglichst selten beliehen werden.
Da aber die Bautätigkeit in den nächsten Jahren
sich fast durchweg auf den Bau von Kleinwohnungen
 beschränken wird, so würde es sich
von selbst ergeben, daß die Hypothekeninstitute
ihre Anlagen für Kleinwohnungsbauten zur Verfügung
 stellen werden.
Anders sieht es mit den Lebensversicherungsanstalten
 aus. Hier sind es alljährlich laufende
Prämienzuflüsse, die von der Konjunktur unabhängig
 sind, im Gegensatz zu den Hypo-'hekenbanken,
 bei denen eine Hochkonjunktur
der Industrie und ein dadurch gesteigertes
Wohnungsbedürfnis ‘den Absatz von Pfandbriefen
 und damit die Beleihung von Wohnungen
“ast unmöglich macht, während beim Rückgang
 der Industrie das Umgekehrte einzutreten
pflegt.
Mit einer Verstaatlichung der Lebensversicherungsanstalten
 würde es allerdings möglich
sein, der Wohnungsherstellung größere Mittel
zuzuführen, wenn sie eine ähnliche Politik einschlagen
 wie die Landesversicherungsanstalten,
leren Wirken die gemeinnützige Bautätigkeit
allein ihren großen Aufschwung zu verdanken
hat. Anderseits würde das Versicherungsmonopol
stark dazu beitragen, die Lebensfähigkeit dieser
Institute zu vermindern. Der Staat kann z. B.
die unzähligen Agenten der Lebensversicherungsanstalten
 nicht in der Weise für seine Zwecke
in Anspruch nehmen und an einem solchen
dauernden Wechsel in dem Agentenpersonal
[nteresse haben, wie es bei den Versicherungsgesellschaften
 gang und gäbe ist.
Wenn der Finanzminister Simon als tatsächliches
 Beispiel für verstaatlichungsreife Betriebe
 aus der Industrie neben der Waffen- und
Elektrizitätsindustrie Kohle, Kali, die Zementund
 Ziegelindustrie namhaft gemacht hat, außer
der Bodenverteilung, so erscheint mir, abgesehen
 von der Zementindustrie und einer vernünftigen,
 gemischtwirtschaftlichen Bodenpolitik
nichts im Baugewerbe, was einigermaßen bei einer
Sozialisierung einen Nutzen für den Staat abwerfen
undsozial wirksamsein könnte, Ersteingeordneter
und geregelter Wirtschaftsstaat mit einer gesunden
friedlichen Aufwärtsbewegung des Handels und
            
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