Volltext : Die Volkswohnung : Zeitschrift für Wohnungsbau und Siedlungswesen (Jhg. 2, 1920)

WOLF, Ostpreußens Wiederaufbau und deutsche Baupfdege.

LOG

Ostpreußens Wiederaufbau und deutsche Baupflege.
Von Architekt Gustav Wolf, Merseburg (vordem Bezirksarchitekt in Sensburg, Ostpr.).
je Aufgaben, vor die uns die Kriegszer- die dritte kennzeichnende Eigenheit des Wieder-D
 störungen in Ostpreußen stellten, waren in aufbaues.
mehrfacher Hinsicht eigenartig. Denn bis dahin übertrug man wohl Bauten
Kleinstadthäuser und Bauerngehöfte gab es A1es Luxus und des Kultes, des Staates und des
auch im Frieden dauernd zu bauen. Ohne Bei- wohlhabenden Privatmanns dem Architekten,
spiel aber war es, daß in einer Provinz allein 1euerdings auch in sich mehrendem Umfange
und wie mit einem Schlage 32000 Gebäude in Siedlungs- und Industriebauten. Doch für Ställe,
Verlust gerieten und — schon im Hinblick auf S3cheunen und einfache Häuser in den Klein-Ostpreußens
 Anteil an der Reichsernährung -— tädten hatten ihn nur Liebhaber, Sonderlinge
so schleunig als möglich ersetzt werden mußten. ınd Verwandte ausnahmsweise herangeholt. Hier
Das führte zur Massenerzeugung von Bedarfs- Aa1ber wurde dem Architekten in zahlreichen Fällen
bauten, die man sonst höchstens gruppenweise lie Gestaltung dieser einfachen Bauten planmäßig
herzustellen pflegt. Den Entschlüssen über das Übertragen, es wurde ihm in allen Fällen wenig-Wie
 ihrer Ausführung kam eine der Massen- stens ein Einfluß auf ihre Gestaltung eingeräumt.
haftigkeit entsprechend vervielfachte Bedeutung Das geschah so: Auf Anordnung des Oberzu.
 In erster Reihe waren diese Entschließungen präsidenten von Batocki wurde die staatliche
naturgemäß Sache des Architekten. Entschädigung für jedes ländliche Wohnhaus
Die zweite Eigenheit lag in den ungewöhn- ınd für jeden städtischen Wiederaufbau überlichen
 Beziehungen des Staates zu den Bauauf- a3aupt nur unter der Bedingung gewährt, daß
gaben. Der Staat übernahm auf seine Schultern Entwurf und Bauleitung durch einen Fachmann
den Schaden, der dem Einzelnen. zugefügt war; rfolgte, der an Bauausführungen in der
er bezahlte, kurz gesagt, die Baukosten und ihm Provinz geschäftlich nicht beteiligt war,
fiel mit dieser Leistung zwangsläufig auch ein Mit anderen Worten: durch diejenigen, denen
gewisser Anteil an den Rechten und Pflichten allein die Bezeichnung Architekt zukommen
des Bauherrn zu. Wohlverstanden, nur ein An- ollte. Weiter: für keinen Wiederaufbau in der
teil. Denn als eigentlicher Bauherr verblieb rovinz überhaupt sollte Entschädigung gezahlt
nach wie vor der Eigentümer des zerstörten werden, ohne daß der Bauplan vom zuständigen
Grundstückes in seinen Rechten, Pflichten und 1er rund zwanzig hierfür eingerichteten staat-Wünschen;
 man verwandelte ihn nicht in einen lichen Bauberatungsämter gutgeheißen war. Zu
Mieter, Erbmieter oder Erbpächter des auf Leitern dieser staatlichen Ämter waren aber
Staatskosten erbauten Hauses, Solche Soziali- in der entscheidenden Zeit nicht Baubeamte,
sierungsversuche lagen 1914 und 1915 nicht im sondern freie Architekten bestellt.
staatlichen Ideenkreise. Der Staat leistete den So trat als Vertrauensmann des Staates der
Ersatz nicht einmal durch das neue Gebäude in Bezirksarchitekt auf, als Vertrauensmann des
natura, sondern nur durch Mittel und Wege 3auherrn der Privatarchitekt, hier nicht unzuzum
 Neubau. Er nahm sich auch nur das Recht, .reffend Bauanwalt genannt; und entsprechend
sich gegen Täuschungen über den Umfang des raten Baugewerksmeister und Unternehmer vom
Schadens zu schützen und seine Leistungen — Felde der Planverfassung und Bauleitung zurück
auf die der Geschädigte keinen Rechtsanspruch auf das ihnen allein angemessene Gebiet des
hatte — von seinem Einverständnis mit dem Baugewerbes. Zwischen Bezirksarchitekt und
Bauplan abhängig zu machen. Privatarchitekt ergaben sich besondere Be-Der
 Vertrauensmann in diesen Fragen für den jehungen und Gegensätze, aber deren Bedeutung
Staat konnte einzig der Architekt sein. Nur er schrumpft zusammen gegenüber dem Gewicht
konnte Schaden und Schadenersatz bewerten und 1er neuen Tatsache der behördlich gewährvergleichen.)
 Daß nun dem Architekten hier eisteten Mitarbeit des Architekten am gesamten
eine Art Richteramt über jeden, auch den klein- Wiederaufbau überhaupt; denn diese Tatsache
sten Wiederaufbau verliehen wurde. das schuf verdient, in der Fachgeschichte besonders vermnerkt
 zu werden.
Der Architekt war in Ostpreußen vordem
m allgemeinen, wenn nicht ein unbekannter
Begriff, so eine unbekannte Person. Im Vaterand
 sonst galt er als Luxusträger, Luxusdiener

1) In dieser Hinsicht ist die Feststellung interessant,
daß die Arbeitsteilung in eine Schätzung des Zerstörten
— durch die Provinzialfeuersozietät — und in eine
Prüfung der Angemessenheit des Ersatzes — durch die
Rezirksarchitekten — sich für die Mehrheit aller Fälle
us ein Fehlegriff erwies
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.