Full text: Die Kunst- und Altertums-Denkmale im Königreich Württemberg. Inventar. Neckarkreis (1889)

II 
Vorwort. 
waren, nachdem ferner zufolge einer Verfügung der Ministerien des Innern und 
der Finanzen vom 24. November 1836 in den Württembergischen Jahrbüchern von 
1341 ein Verzeichnis der „Denkmale des Altertums und der alten Kunst im König 
reiche Württemberg" veröffentlicht worden war, ist bei der Anfstellnng eines beson 
deren Konservators im Jahr 1858 demselben ausdrücklich zur Pflicht gemacht worden, 
ein Verzeichnis der erhaltenswerten Gegenstände anzulegen, welches seinerzeit zur 
öffentlichen Kenntnis gebracht werden soll. Infolge hievon sind noch von dem 
früheren Konservator Oberstndienrat 1>r. Häßler Nachträge zu dem erwähnten Ver 
zeichnisse gefertigt und in den Württembergischen Jahrbüchern von 1859, 1862 und 
1863 veröffentlicht worden. Sodann wurden in den seither erschienenen Oberamts- 
beschreibimgen die Kunst- und Altertnmsdenkmale in einer größeren Vollständigkeit 
und wissenschaftlichen Behandlung zur Darstellung gebracht. Doch war die Her 
stellung des vollständigen Verzeichnisses kaum möglich, insolange die ganze Kraft 
des jetzigen Konservators durch die Vearbeitnng der Oberamtsbeschreibnngen, welche 
noch im Rückstand waren nnd deren Ausgabe zum Abschluß des ganze» Werkes in 
viernndsechzig Bänden dringend geboten war, in Anspruch genommen wurde. 
Bei dem Reichtum, ja wir müssen sagen, der Überfülle an Denkmalen der 
Kunst und des Altertums, dessen sich Württemberg zu erfreuen hat, mußte sich der 
Gedanke nahe lege», zugleich eine bildliche Darstellung der bedeutendsten Schütze 
des Landes zu geben und damit für alle Zeiten eine Grundlage für die Sammlung 
und Sicherung des edelsten Nachlasses aus der Vergangenheit der engeren Heimat 
zu schaffen. Eine solche Behandlung schien sich auch in dem Betracht zu empfehlen, 
als gegenwärtig fast in allen Staaten Deutschlands ein Wetteifer in Pnblizierung 
und Jllnstriernng von Kunst- und Altertnmsdenkmalen besteht, und Württemberg, 
das seiner Zeit mit seinen Oberamtsbeschreibnngen an der Spitze gestanden, in der 
Altertumspflege nicht hinter anderen Ländern zurückbleiben sollte. Nach Einver 
nahme sachverständiger Kunstkenner ergaben sich folgende Grnndzüge des Planes. 
Es soll nicht nur das in Buchform herauszugebende Inventar mit Illustra 
tionen belebt, sondern auch für die Darstellung der größeren und bedeutenderen 
Werke der Knust und des Altertums dem Inventar zur Ergänzung ein beson 
derer Knnstatlas in größerem Format beigegeben werden. Für unser Land schien 
sich dies auch deshalb zu empfehlen, weil hier für die Illustrationen schon Material 
in größerem Format vorliegt, das benützt werden kann, auch lassen sich bedeutendere
	        
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