Volltext : Jahres-Bericht der Königlichen Polytechnischen Schule Stuttgart (1868/69)

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Einer  praktischen  Arbeit  ist  eine  Begleitschrift  beizugeben,  welche  eine  eingehende  Darstellung  und
Begründung  enthält.
Wenn  diess  nach  der  Natur  der  einzelnen  Aufgabe  möglich  ist,  kann  von  den  Bewerbern  um  den  Preis
verlangt  werden,  dass  sie  zu  Anfang  der  für  die  Bearbeitung  gegebenen  Zeit  binnen  einer  zu  bestimmenden  kurzen
Frist  unter  Clausur  eine  Skizze  der  Lösung  der  Preisarbeit  ausfertigen,  welche  der  weiteren  Bearbeitung  als
Grundlage  dienen  muss.
Jeder  Preisbewerber  ist  auf  Verlangen  der  zur  Beurtheilung  der  Preisarbeiten  aufgestellten  Referenten
oder  des  Lehrerkonvents  gehalten,  behufs  der  Feststellung  seiner  Autorschaft  und  seiner  Auffassung  in  Betreff
der  Preisaufgabe  sich  zu  einem  mündlichen  Colloquium  mit  den  Referenten  an  der  polytechnischen  Schule
zu  stellen.
§•  7.
Die  an  der  Fachschule  für  chemische  Technik  gestellten  Aufgaben  werden  am  Ende  des  Wintersemesters,
die  Preisaufgaben  der  übrigen  Fachschulen  am  30.  Juni  jeden  Jahrs  bekannt  gemacht.
Als  Termin  für  Ablieferung  der  Arbeiten  ist  für  sämmtliche  Fachschulen  der  3.  Januar  des  nächstfolgenden ­
  Jahres  bestimmt.
Eine  Erstreckung  des  Termins  findet  nicht  statt.
§.  8.
Jede  Preisschrift  ist  mit  einem  Motto  zu  versehen  und  ihr  ein  versiegelter  Zettel  beizuschliessen,  welcher
als  Aufschrift  das  nämliche  Motto  trägt  und  im  Innern  den  Namen  des  Verfassers  enthält.
§.  9.
Die  mit  Ablauf  der  Frist  bei  der  Direktion  eingelaufenen  Arbeiten  sind  von  der  Direktion  sofort
dem  Hauptlehrer,  der  die  Aufgabe  gestellt  hat,  zur  Prüfung  und  schriftlichen  Beurtheilung  zuzustellen.
Nach  Einlauf  dieser  Beurtheilung  werden  die  Arbeiten  den  betreffenden  Correferenten  zu  weiterer
Prüfung  und  gesonderter  Beurtheilung  mitgetheilt.
Auf  Grund  der  von  beiden  Referenten  abgegebenen  Gutachten  beschliesst  der  Lehrer-Ausschuss  über
einen  Antrag  an  den  Lehrerkonvent,  welch’  Letzterer  endgiltig  über  die  Zutheilung  der  Preise  zu  entscheiden  hat.
§•  10.
Die  mit  einem  Preise  gekrönten  Arbeiten  sind  der  Schule  als  Eigenthum  zu  überlassen.
§•  11.
Die  Vertheilung  der  Preise  geschieht  an  dem  auf  den  Ablieferungs-Termin  folgenden  6.  März  bei  der
Feier  des  hohen  Geburtsfestes  Seiner  Majestät  des  Königs  in  der  Schule  durch  den  Direktor  derselben.
§.  12.
Leber  das  Ergebniss  der  Preisbewerbung  wird  nach  der  betreffenden  Lehrer-Convents-Sitzung  dem  K.
Ministerium  des  Kirchen-  und  Schulwesens  sofort  unter  Vorlegung  der  abgegebenen  Gutachten  eingehender  Bericht ­
  erstattet  und  Ermächtigung  zur  Veröffentlichung  im  Staatsanzeiger  erbeten.
Ueherdiess  werden  in  der  jährlich  auszugehenden  Denkschrift  der  polytechnischen  Schule  die  Preisaufgaben ­
  mit  der  vom  Lehrerkonvent  festgestellten  Beurtheilung  der  übergebenen  Arbeiten  sowie  die  Namen  der
an  der  mathematischen  und  technischen  Abtheilung  mit  Preisen  Bedachten  bekannt  gemacht.
            
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