Full text: Jahres-Bericht der Königlichen Polytechnischen Schule Stuttgart (1868/69)

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Einer praktischen Arbeit ist eine Begleitschrift beizugeben, welche eine eingehende Darstellung und 
Begründung enthält. 
Wenn diess nach der Natur der einzelnen Aufgabe möglich ist, kann von den Bewerbern um den Preis 
verlangt werden, dass sie zu Anfang der für die Bearbeitung gegebenen Zeit binnen einer zu bestimmenden kurzen 
Frist unter Clausur eine Skizze der Lösung der Preisarbeit ausfertigen, welche der weiteren Bearbeitung als 
Grundlage dienen muss. 
Jeder Preisbewerber ist auf Verlangen der zur Beurtheilung der Preisarbeiten aufgestellten Referenten 
oder des Lehrerkonvents gehalten, behufs der Feststellung seiner Autorschaft und seiner Auffassung in Betreff 
der Preisaufgabe sich zu einem mündlichen Colloquium mit den Referenten an der polytechnischen Schule 
zu stellen. 
§• 7. 
Die an der Fachschule für chemische Technik gestellten Aufgaben werden am Ende des Wintersemesters, 
die Preisaufgaben der übrigen Fachschulen am 30. Juni jeden Jahrs bekannt gemacht. 
Als Termin für Ablieferung der Arbeiten ist für sämmtliche Fachschulen der 3. Januar des nächst 
folgenden Jahres bestimmt. 
Eine Erstreckung des Termins findet nicht statt. 
§. 8. 
Jede Preisschrift ist mit einem Motto zu versehen und ihr ein versiegelter Zettel beizuschliessen, welcher 
als Aufschrift das nämliche Motto trägt und im Innern den Namen des Verfassers enthält. 
§. 9. 
Die mit Ablauf der Frist bei der Direktion eingelaufenen Arbeiten sind von der Direktion sofort 
dem Hauptlehrer, der die Aufgabe gestellt hat, zur Prüfung und schriftlichen Beurtheilung zuzustellen. 
Nach Einlauf dieser Beurtheilung werden die Arbeiten den betreffenden Correferenten zu weiterer 
Prüfung und gesonderter Beurtheilung mitgetheilt. 
Auf Grund der von beiden Referenten abgegebenen Gutachten beschliesst der Lehrer-Ausschuss über 
einen Antrag an den Lehrerkonvent, welch’ Letzterer endgiltig über die Zutheilung der Preise zu entscheiden hat. 
§• 10. 
Die mit einem Preise gekrönten Arbeiten sind der Schule als Eigenthum zu überlassen. 
§• 11. 
Die Vertheilung der Preise geschieht an dem auf den Ablieferungs-Termin folgenden 6. März bei der 
Feier des hohen Geburtsfestes Seiner Majestät des Königs in der Schule durch den Direktor derselben. 
§. 12. 
Leber das Ergebniss der Preisbewerbung wird nach der betreffenden Lehrer-Convents-Sitzung dem K. 
Ministerium des Kirchen- und Schulwesens sofort unter Vorlegung der abgegebenen Gutachten eingehender Be 
richt erstattet und Ermächtigung zur Veröffentlichung im Staatsanzeiger erbeten. 
Ueherdiess werden in der jährlich auszugehenden Denkschrift der polytechnischen Schule die Preisauf 
gaben mit der vom Lehrerkonvent festgestellten Beurtheilung der übergebenen Arbeiten sowie die Namen der 
an der mathematischen und technischen Abtheilung mit Preisen Bedachten bekannt gemacht.
	        
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