Zu SS 113
Vorschlag: statt 'bisherige': 'amtierende'
Zu S 114
Zu SS 115
Das Wort 'bisherige' wird in Abs. 1 und 2 gestrichen.
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Zu SS 116
Hier wird ebenso das Wort 'bisherige'gestrichen.
Herr Güth meint: die Überleitung müsse noch besser geregelt
werden.
Herr Runge schlägt vor, jährlich einmal eine akademische Bür-
gerversammlung einzuberufen; eine entsprechende Regelung könn-
te man vielleicht in die GO aufnehmen. Hierzu der Vorsitzende:
dies erscheine entbehrlich im Hinblick auf den jährlichen Rechen-
schaftsbericht des Rektors, der hochschulöffentlich erfolge.
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Der Vorsitzende möchte eine Verpflichtung zur Begegnung zwischen
den Fachbereichen erzwungen sehen: ein Gespräch, was in den In-
stituten geführt wird.
Zu S 24
Herr Güth regt an, Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu ergänzen:
‚..'laufenden Verwaltung, wobei er zu ständiger Koordinierung
mit dem Rektor verpflichtet ist'.
Herr Stute weist darauf hin, daß $S 24 über das Hochschulgesetz
hinaus enthalte: der Kanzler vertritt insoweit die Universität
‘gerichtlich und außergerichtlich'; er informiert den 'Rektor