Full text: Niederschrift der Grundordnungsversammlung, 7. Sitzung (1968/7)

Zu SS 113 
Vorschlag: statt 'bisherige': 'amtierende' 
Zu S 114 
Zu SS 115 
Das Wort 'bisherige' wird in Abs. 1 und 2 gestrichen. 
. 
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Zu SS 116 
Hier wird ebenso das Wort 'bisherige'gestrichen. 
Herr Güth meint: die Überleitung müsse noch besser geregelt 
werden. 
Herr Runge schlägt vor, jährlich einmal eine akademische Bür- 
gerversammlung einzuberufen; eine entsprechende Regelung könn- 
te man vielleicht in die GO aufnehmen. Hierzu der Vorsitzende: 
dies erscheine entbehrlich im Hinblick auf den jährlichen Rechen- 
schaftsbericht des Rektors, der hochschulöffentlich erfolge. 
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— 
Der Vorsitzende möchte eine Verpflichtung zur Begegnung zwischen 
den Fachbereichen erzwungen sehen: ein Gespräch, was in den In- 
stituten geführt wird. 
Zu S 24 
Herr Güth regt an, Abs. 1 Satz 2 wie folgt zu ergänzen: 
‚..'laufenden Verwaltung, wobei er zu ständiger Koordinierung 
mit dem Rektor verpflichtet ist'. 
Herr Stute weist darauf hin, daß $S 24 über das Hochschulgesetz 
hinaus enthalte: der Kanzler vertritt insoweit die Universität 
‘gerichtlich und außergerichtlich'; er informiert den 'Rektor
	        
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