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An der gemeinsamen Sitzung sollten nach den Vorstellungen
des Novellierungsausschusses je Universität 5 Personen
(Vorsitzender der GOV, 1 Professor, 1 Vertreter des Akade-
mischen Mittelbaues, 1 Student, 1 Personalratsmitglied), also
insgesamt ca. 35 Personen teilnehmen.
Zur Diskussion habe gestanden: die grundsätzliche Erörte-
rung des Hochschulgesetzes in Bezug auf die Struktur und Mit-
bestimmung sowie die Möglichkeit zum politischen Vorgehen zur
Durchsetzung der Novellierungsvorschläge.
Man sei zu dem Schluß gekommen, daß die GOV den Senat nicht
daran hindern könne, zum Zwecke der Novellierung allein vorzu-
gehen, aber man halte es für ineffektiv, denn der Senat sei mit
dem Thema nicht vertraut. Geplant sei, vor jeder GOV-Sitzung
vom Rektoramt und vom AStA aus einen Bericht über die anderen
Landesuniversitäten (GOV) abzugeben.
Man habe in der Grundsatzdebatte über die Entscheidungsgremien
und ihr Verhältnis zueinander diskutiert sowie Fragen angeschnit-
ten, die für bestimmte Personengruppen spezifisch seien. Den Ver-
waltungsrat und den Großen Senat habe man in Frage gestellt; den
Verwaltungsrat vor allem, weil er sich einer Kontrolle entziehe,
weil keine Abwahl möglich sei, weil er die Trennung zwischen aka-
demischer und sonstiger Verwaltung unterstütze sowie die Zentratli-
sierung der Verwaltung fördere. Man sei der Auffassung gewesen,
daß der Große Senat nicht schon infolge seiner großen Mitglieder-
zahl eine gesteigerte Repräsentanz besitze und ihm übergeordnete
Kompetenzen zustehen müßten. Die große Mitgliederzahl bewirke
eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Die Aufgaben des Ver-
waltungsrats und Großen Senats könnten vom Senat übernommen wer-
den, der allerdings mehr unabhängige Mitglieder haben müßte.
Der Senat könnte dann beschließende Ausschüsse bilden, die bei
Problemen, die nur bestimmte Personengruppen angehen, mit Per-
sonen ausschließlich dieser Gruppe zu besetzen wären, die diese
Probleme dann auch selbständig erledigen sollten.
Herr Götz ergänzt den Bericht von Herrn Springer: es sei nicht
so sehr auf die Abschaffung des Verwaltungsrats und Großen Senats
angekommen, sondern vielmehr, positiv formuliert, wollte man er-
reichen: die Spitze zu straffen und eine geeignete Kontrolle ein-
zubauen. Diese solle,anderen demokxratischen Systemen entsprechend,