der Literaturversorgung sollte der Ausschuß beschließende
Funktionen haben. Die Handbibliotheken sollten nicht in die
Zentralbibliothek auf genommen werden.
Diskutiert wird nunmehr über die Frage: Zentralisierung
und _ Einbeziehung der Einzelbibliothek in das Gesamtsystem
(vgl. u.g. Beschluß), um sich hierüber ein Meinungsbild zu
verschaffen.
Auf Bitte von Herrn Götz nimmt Herr Kammerer zu den Rechts-
fragen Stellung: er verweist auf die Diskussion über die Uni-
versitätseinrichtungen. Es bestünden seiner Ansicht nach keine
rechtlichen Bedenken, auch für die Universitätsbibliothek die
Vorschriften des $ 6 Abs. 3 HSchG anzuwenden. Er sei der Auf-
fassung, daß in der GO nichts Materielles über diese Ordnungen
ausgesagt werden könne, das über $ 6 Abs. 3 HSchG hinausgehe.
Bei Schaffung eines Gesamtsystems würde man in sämtliche Uni-
versitätseinrichtungen eingreifen. Das gehe über die Zuständig-
keit der GOV hinaus und sei heute Aufgabe des Senats, später
des Verwaltungsrats. Er zitiert S$ 11 HSchG, wonach die GO be-
stimmen kann, daß der Senat beratende oder beschließende Aus-
schüsse bilden könne (welche Ausschüsse im einzelnen erforder-
lich seien, solle man aber dem künftigen Senat überlassen.).
Herr Barner entgegnet, die Beantwortung halte er für un-
präzise; es ginge nicht um die Frage, ob wir die innere Struk-
tur im einzlnen festlegen könnten (was zu verneinen sei), son-
dern ob wir eine Neubildung der Bibliothek vornehmen dürfen.
Er bittet, die Rechtsfrage zu beantworten, ob aus dem HSchG
eindeutig hervorgehe, daß wir in der GO nicht festlegen dürfen,
daß das Bibliothekssystem zu integrieren ist, unbeschadet der
Frage, wie es im einzelnen organisiert werde.
Herr Kammerer hierzu: er halte die GOV nicht für zuständig,
aus bestehenden Einrichtungen einen Teil herauszunehmen, d. h.,
Einzelbibliotheken zu Fachbereichsbibliotheken zusammenzuschlie-
ßen. Anders nur, wenn die Institutsbibliotheken bestehen blie-
ben neben noch zu bildenden Fachbereichsbibliotheken; aber das
würde zu weiterer Zersplitterung führen und wäre nicht sinnvoll.
Herr Barner meint, es würde übersehen, daß der Vorschlag des
Ausschusses ja eine Rahmenmöglichkeit für einen freiwilligen
Zusammenschluß vorsehe. Herr Kammerer möge eine Rechtsauskunft