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jezüglich der Bibliotheksräte und -oberräte sollte man sich
jedoch nicht vorher festlegen.
Herr Böcker ist der Ansicht, daß einer kollegialen oder
turnusmäßig wechselnden Leitung 'zwingende Gründe' ($S 6 Abs
HSch) entgegenstünden. Mitzuberücksichtigen sei auch die Ab-
stufung, die sich aus dem. letzten Satz von $ 6 Abs. 3 HSchG
ergebe,
Herr Hofmann spricht sich für ein angemessenes Mitsprache
recht der Kunden aus und gegen eine zu starke Leitungsbefug-
nis des Direktors.
Herr Güth setzt sich dafür ein, daß für das Zustandekommen
der internen Verwaltungsordnung eine bessere Beteiligung des
gehobenen Dienstes anzustreben sei, dagegen bei Erstellung der
Benutzungsordnung die Benutzer mehr berücksichtigt werden soll
ten.
Herr Barner weist darauf hin, daß die Bibliothek im Gegen-
satz zur Verwaltung mehr wissenschaftlichen Charakter habe;
Herr Stute unterstreicht die Wissenschaftlichkeit der Methode
wie sie mehr und mehr erforderlich sei, trotzdem sei es nicht
Hauptaufgabe, in Forschung und Lehre tätig zu werden. Herr Bök-
ker: selbst wenn eine einzelne Person der Bibliothek sich ei-
nem bestimmten Fachbereich zugehörig fühle, so beträfe es doch
die Bibliothek als solche nicht. Herr Kammerer verweist auf
S 16 Abs. 2 HSchG: der Bibliotheksdirektor gehöre dem Lehrkör-
per im weiteren Sinne an, da er der Forschung und Lehre mittel-
bar diene; trotzdem sei die Universitätsbibliothek ein Dienst-
Leistungsbetrieb.
Herr Koschlig sieht in der Auseinandersetzung mit der wissen:
schaftlichen Problematik eine mehr technische Leistung, die dem
Bereich der Forschung und Lehre nicht zugerechnet werden könne.
Herr Schröder hält dem entgegen, daß die Sacherschließung
der Literatur, die Erstellung eines praktischen wissenschaftlichen
Systems unmittelbar wissenschaftliche Arbeit sei.
Herr Bertram stellt folgenden Antrag: die GOV möge beschließen
daß Regelungen in der GO über ein einheitliches Bibliothekssystem
mit dem Prinzip der kollegialen Leitung im Sinne des Antrags des
Bibliotheksausschusses aufgenommen werden (im Sinne heißt: eine
Modifizierung ist noch möglich - lediglich genereller Gedanke