Gedacht war an 'Entscheidung', die allerdings keinen end-
gültigen Charakter haben kann.
Zu $ 83 Abs. 3: S 101 ist mitzulesen.
Zu S 8lı
Herr Güth meint, die Überschrift sei irreführend und bittet
die Studenten, einen besseren Vorschlag zu erarbeiten.
In Satz 2 wird 'im Dienst' ersatzlos gestrichen.
Im 5. Satz ist ‘staatlichen und kirchlichen' nicht notwendig
und kann gestrichen werden.
Es wird angeregt, die Lernfreiheit mitaufzunehmen.
Auf die Formulierung des $ 44 des Entwurfs eines Hochschulge-
s„etzes von Vertretern der Studenten, der Assistenten und des
Mittelbaues wird hingewiesen (abgedruckt in 'Dokumentation für
die Diskussion zur Hochschulreform' des DGB).
Zu S 35
'Geltungsbereich des Grundgesetzes': das Grundgesetz gilt auch
in und für Berlin; Ausnahmen (aus der Besatzungszeit stammende
und noch heute aufrechterhaltene beschränkende Maßnahmen der
Drei Mächte) werden hier nicht praktisch (vgl. Art. 23 Satz 1,
127 .GG).
Herr Spanka schlägt vor, Bundesrepublik und Westberlin zu schrei-
ben.
Satz 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen.
Zu S 86
Herr Spanka regt an, Abs. 1 Ziff. 3 zu streichen, da diese Rege-
lung wirkungslos sei (kein Ausschluß für andere Länder der BRD).
Zu Abs. 2 Ziff. 4 erklärt Herr Kammerer: der Kleine Senat habe
beschlossen, und dies müsse hier noch verdeutlicht werden, daß