Volltext: Deutsche Konkurrenzen (1898/1899, Bd. 9, H. 97/108)

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Nach getroffener Vereinbarung der Regierungen Würt 
tembergs, Preussens, Bayerns, Sachsens, Badens, Hessens 
und Braunschweigs ist das Studium auf den technischen 
Hochschulen dieser Staaten hinsichtlich der Zulassung 
ihrer Studierenden zu den Staatsprüfungen in den Fächern 
des Hochbau-, Bauingenieur- und Maschineningenieur 
wesens als gleichstehend gegenseitig anerkannt. 
Stuttgart, im Juli 1891. 
Direktion der K. Technischen Hochschule. 
Weyrauch.
	        
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