Volltext : Deutsche Konkurrenzen (1898/1899, Bd. 9, H. 97/108)

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"sprechenden Nebenräumen enth

 

Aus dem Ausschreiben.

Bei Entwurf des Programms geht der Kirchenvorstand von dem Wunsche aus,
Vorschläge für eine Bauanlage zu gewinnen, welche dem modernen evangelischen
Gemeindeleben Rechnung trägt. Es soll erstrebt werden, mit der zur Verfügung
stehenden Summe eine möglichst reichhaltige Benutzungsfähigkeit der zu schaffenden
Räume zu erzielen.
Auf dem mit a, b. c. d, bezeichneten Platze des Lageplanes sollen erbaut
werden: I. eine evang.-luth. Kirche, 2. zwei Pastorate, 3. zwei Konfirmandensäle,
4- eine Wohnung für den Kirchenbeamten und ein Kirchenbureau, 5. ein Gemeinde-”

 saal, 6. event. 2 Zimmer für eine Diakonisse.

Die Kirche.
Es ist nicht erforderlich, dass die Kirche ringsum frei liegt.
Die Orientierung der Kirche ist dem Architekten nicht zur Bedingung gemacht.
Die Kirche muss ohne den Sängerchor für 900 Personen feste Sitzplätze enthalten,
 von denen 2 — 300 auf Emporen angeordnet sein dürfen.
Die Anlage des Hauptkirchenraumes als Centralbau ist erwünscht.

Es ist dem Architekten überlassen, ob zur Ueberdeckung des Kirchenraumes
Holz oder Stein verwandt wird.

Ein Turm soll angeordnet werden.
Eine geräumige heizbare Sakristei ist anzuordnen.
Unter der. Kirche ist ein Heizraum und ein genügend grosser Raum für
Feuerungsmaterial anzuordnen, sowie eine kleine Gerätestube für den Heizer.

Die Pastorate.
Jedes Pastorat soll enthalten:
Ausser sieben Zimmern mit Zubehör
ein Amts- zugleich Studierzimmer des Pastors,
ein Wartezimmer daneben.
Das Amts- und Wartezimmer sollen im Erdgeschoss innerhalb der Wohnung liegen,
sind aber dicht bei der Windfangthür anzuordnen.
Säle.
Es wird verlangt eine Anlage
1. eines Gemeindesales für 150 bis 160 Personen, welcher religiösen und
sonstigen Zwecken zur Förderung und Pflege des Gemeindelebens dienen soll;
2. zweier Konfirmandensäle für je bis 80 Konfirmanden,
Der Haupteingang zu allen Sälen ist von der Strasse.
Es bleibt dem Architekten überlassen, die Säle in Erdgeschosshöhe der
Pastorate oder auf Höhe des Kirchenfussbodens oder etwa in den ersten Stock zu
legen, Nur darf sich kein Saal über einer Pastorenwohnung befinden.
Wohnung des Kirchenbeamten.
Die Küsterwohnung soll 4 Zimmer, ausser dem Kirchenbureau, mit den entalten,



Das Kirchenbureau, ein Raum von etwa 4>5 m Grösse, wird vom Küster

benutzt.
Wenn es zu ermöglichen ist, ı — 2 Zimmer für eine Diakonisse derart anzulegen,
 dass sie ohne Betreten der Pastoratswohnung erreichbar sind, so wäre dies
erwünscht, .
Allgemeines.

Die Stilfassung ist dem Architekten überlassen,

Technische Bestimmungen.

Für die ganze Bauanlage ist die Höchstsumme von Mk, 350 000 anzunehmen.
Der Baugrund ist schlecht,

 

 

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