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Uebertragung der Bauausführung wird den Bewerbern nicht gemacht,
Eben t die Hospital- Inspektion St. Jacob nicht verpflichtet, den Bau
nach « ;r preisgekrönten Entwürfe zur Ausführung zu bringen,
4 Den Bewerbern bleibt in der Wahl der Bauformen freie Hand,
nur solle Wohnhäuser mit denen des Hospitalgebäudes im Einklang
stehen.
Es sind die Bestimmungen der Bauordnung für das Herzogtum
Anhalt und des Ortsbaustatuts der Stadt Cöthen einzuhalten.
An Zeichnungen werden verlangt:
a) ein Lageplan I: 500,
b) von jedem der drei Gebäude die Grundrisse sämtlicher Geschosse
I: 100
c) die zur Klarlegung der Entwürfe erforderlichen Schnitte 1 : 100,
d) die Ansichten der Gebäude I: 100,
e) eine perspektivische Skizze von der Gesamtansicht von den
drei Gebäuden, vom Punkte A der Promenade aus gesehen I : 100,
f) eine Berechnung des Rauminhaltes eines jeden Gebäudes von
der Kellersohle ab bis Oberkante Hauptgesims und event, der
Wohnräume des Dachgeschosses, getrennt nach den einzelnen
Geschossen,
g) ein Erläuterungsbericht,
h) auf Grund der ermittelten Raumzahlen ist ein allgemeiner
Kostenanschlag über jedes der drei Gebäude aufzustellen,
welcher die Bausumme von 150000 Mark für das Hospitalgebäude,
von höchstens 65000 Mark für das Doppelpfarrhaus
und von 35000 Mark für das Einfamilien- Wohnhaus nicht
übersteigen darf,
Der Bauplatz umfasst die auf dem Lageplan mit abcdefgha
bezeichnete Fläche in einer Grösse von 4290 qm.
Der Lageplan enthält in den punktiert gezeichneten Linien die
Zaufluchtlinien, welche gegen die Strassenfluchtlinien g h a um 5m
zurückliegen und über welche ersteren, mit Ausnahme von Risaliten,
Erkern und Balkonen, nicht hinausgegangen werden darf.
Das Hospitalgebäude soll mit seiner Hauptfront parallel zur
Promenade und zwischen die beiden Wohnhäuser zu stehen komm:
Es soll das Doppel]
arrhaus seine Stellung westlich vom Hospitalgebäi
mit der Hauptfront nach der Halleschen Strasse, das Einfamilienwohn!
östlich vom Hospitalgebäude mit der Hauptfront nach der Pro:
erhalten,
Jedes der drei Wohnhäuser sowohl, wie das Hospita
ausser dem Vorgarten einen Neben- oder Hintergarten e
Das Hospitalgebäude, das ausser Keller- und Dacl aus
zwei bewohnbaren Stockwerken bestehen soll, muss derart sein,
dass eine spätere Vergrösserung leicht durchführbar ist.