Aus den allgemeinen Bedingungen.
Am Wettbewerb können sich alle deutschen Architekten beteiligen.
Die Entwürfe sind bis zum 1. Januar 1902 bei dem Stadtrate in
Bremerhaven einzureichen.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der Preise erfolgt aut
Grund des Urteiles eines Preisgerichts, welches aus folgenden Herren
besteht:
Baurat Weber,
Architekt Mänz und in Bremen,
Architekt Alb. Dunkel |
Stadtdirektor Hagemann und |
es in Bremerhaven.
Stadtrat Rönner E
An Preisen sind ausgesetzt: ein erster Preis von 1500 M,, ein
zweiter Preis von 1000 M., ein dritter Preis von 500 M.
Die Uebertragung der künstlerischen Ausarbeitung eines aus-
gewählten Projektes an den betreffenden Architekten wird in Aussicht
gestellt.
Der Stadtrat ist berechtigt, nicht preisgekrönte Entwürfe zum
Preise von je 400 Mark anzukaufen.
Für die Herstellung des Gebäudes, mit Einschluss der Innen-
Dekoration, jedoch mit Ausnahme der Kosten für die Stahlpanzerung
des Depot - Gewölbes, sollen 125000 Mark verwendet werden. Entwürfe,
die nach Ansicht des Preisgerichtes die genannte Summe überschreiten,
können von der Preisbewerbung ausgeschlossen werden,
Bemerkt wird, dass der Baugrund schlammhaltig ist, welcher eine
entsprechende Fundierung des Baues erfordert; mit mehr als ı kg für
den Quadratcentimeter darf derselbe nicht belastet werden.
Der Neubau soll ausser dem Keller-Geschoss 3 volle Geschosse,
eine Mansardenwohnung und Bodenraum enthalten, die Höhe des
Gebäudes darf 19 m nicht überschreiten, gemessen in der Mitte der
Vorderwand von der Strassenoberfläche bis zur oberen Kante des
Hauptgesimses.
Die Entwürfe müssen der Bau- Ordnung der Stadt Bremerhaven
entsprechend ausgeführt werden.