Aus dem Preisausschreiben.
1. Zur Darstellung des Entwurfes werden verlangt:
a. Grundrisse sämtlicher Stockwerke ı:250, wozu die gelieferten
Lagepläne benutzt werden können, die Ansicht von der Nord-
anlage aus, eine Hofansicht, mindestens ein Querschnitt durch
das Hauptgebäude und ein Durchschnitt der Turn- und Fest-
halle. Mafsstab für Ansichten und Schnitte 1ı:100. Farbige
Ansichtszeichnungen und Schaubilder bleiben von der Beurteilung
ausgeschlossen. In den Grundrissen ist auch die zukünftige
Vergrösserung der Anstalt anzudeuten;
b. ein kurzer Erläuterungsbericht;
c. ein Kostenüberschlag, der den umbauten Raum der Gebäude
von der Kellersohle bis zur Oberkante des Hauptgesimses be-
rechnet und durch Einsetzung entsprechender Einheitspreise für
jeden cbm beim Hauptgebäude, der Turnhalle, dem Schul-
diener- und Abortgebäude den Nachweis über die entstehenden
Baukosten liefert.
2. Die Entwürfe sind bis 10. Februar 1902 einzuliefern.
3. Die Entwürfe werden einem Preisgericht unterbreitet, welches besteht
aus den Herren:
Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Gaffky, Giessen;
Königlicher Baurat, Stadtbaumeister Genzmer, Wiesbaden;
Beigeordneter Kommerzienrat Georgi, Giessen;
Bürgermeister Regierungsbaumeister Mecum, Giessen;
Stadtverordneter Ingenieur Schiele, Giessen;
Stadtbaurat Schmandt, Giessen;
Direktor der höheren und erweiterten Mädchenschule Dr. Stoertko,
Giessen,
4. Für den Entwurf, der nach dem Mehrheitsurteil des Preisgerichts
der gestellten Aufgabe entspricht, wird ein erster Preis von 1500 Mk.
und für die nächstbesten ein zweiter Preis von 1000 Mk, und ein
dritter Preis von 500 Mk. gewährt, jedoch bleibt eine andere Ver-
teilung der im übrigen voll zur Auszahlung gelangenden Summe von
3000 Mk. nach dem Ermessen der Preisrichter an die besten drei
oder vier Entwürfe vorbehalten,
Die Stadt Giessen behält sich das Recht vor, weitere geeignete
Entwürfe für je 500 Mk. anzukaufen, 4
Für den Neubau ist das im umstehenden Lageplan angegebene
Grundstück vorgesehen. Die am Asterweg belegenen Gebäude nebst
Garten sollen bis auf eine Tiefe von etwa 45 m, vom Asterweg aus
gemessen, für andere Zwecke verfügbar bleiben. Der Haupteingang ist
von der Nordanlage her anzunehmen und aus diesem Grunde der
Schorgraben ganz oder teilweise zu überwölben; weitere Zugänge sind
anzunehmen von der Dammstrasse, sowie durch das Vorderhaus und
den Garten am Asterweg.