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Aus- dem Ausschreiben.
Der Bauplatz ist 633 qm gross und darf gemäss der Bestimmungen
des Bau-Polizeirechts der Stadt Koblenz bebaut werden. Hiernach
dürfen Eckgrundstücke bis zu */; ihrer Grundfläche ausgenutzt werden,
Bei Berechnung der Bebauungs- und der Hoffläche bleibt die für einen
Vorgarten bestimmte Fläche ausser Ansatz. Die geringste Abmessung
des Hofes muss 5 m betragen. Ist der Hof ungleich gestaltet, so tritt
Durchschnittsberechnung ein.
Der Neubau soll -ausser dem Kellergeschoss 3 volle Geschosse
und einen Dachstock erhalten, deren Höhen annähernd wie folgt an-
zunehmen sind:
Kellergeschoss 3,50 m hoch, wobei der Fussboden 1,70 m
unter der Strassenebene liegen soll.
Erdgeschoss 5 m, I. und 2. Obergeschoss je 4,50 m, Dach-
geschoss 3,30 m.
Das Kellergeschoss soll enthalten:
einen Archivraum von 50—60 qm, die Safes, welche dur
eine direkte Treppe aus dem im Erdgeschoss befindliche:
Tresor zu erreichen sind, von etwa 50 qm, einen feueı
sicheren Raum für zu deponierende Koffer und Wertsachen
von etwa 20 qm, einen Raum für Centralheizung, Kellerräu:
für die Einwohner der Obergeschosse, für Kohlen u. ss. w.,
eine Waschküche.
Das Erdgeschoss soll die Geschäftsräume enthalten und zwar:
a) allgemeines Comptoir für Buchhalter und Korrespondenten,
b) Wartezimmer für das Publikum,
c) Kassen - Zimmer mit Schalter und Vorraum vor demselben,
d) Zimmer des Direktors,
e) Tresor mit Treppe nach den Safes im Kellergeschoss,
f) Sitzungszimmer für Aufsichtsrat und Vorstand (12 Personen),
g) Garderobe für das Personal,
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