Aus dem Ausschreiben.
I. Allgemeine Bestimmungen.
1. Aus Anlass der Erweiterung der Stadt Metz und der zu diesem
Zweck erfolgenden Niederlegung eines Teils ihrer Umwallung soll der
jetzige, vor dem Prinz Friedrich Karl-Thor als Kopfstation erbaute Haupt-
peisonenbahnhof durch einen etwas weiter östlich, in der Hauptsache
auf ehemaligem Festungsgelände gelegenen, Durchgangsbahnhof er-
setzt werden, dessen Höhenlage die Unterführung der die Bahn kreu-
zenden Strassen und der zur Vermittelung des Verkehrs von und nach
den Zwischenbahnsteigen erforderlichen schienenfreien Zugänge gestattet,
2. Die Lage des neuen Bahnhofs und ‚der für den Wettbewerb in
Betracht kommenden Bahnhofshochbauten ergiebt sich aus dem Be-
bauungsplan des Stadterweiterungsgeländes. Letzteres ist zur
Zeit noch micht eingeebnet. Auf dem ‚mit A bezeichneten Bauviertel
soll demnächst das Hauptpostgebäude errichtet werden.
3. Auf der Südostseite des polygonal begrenzten Platzes, östlich
von A, soll das neue Empfangsgebäude derart angeordnet werden,
dass der den Zugang zur grossen Schalterhalle enthaltende Hauptteil
der Platzfassade von den Hauptzugangsstrassen B.C. und D.E. des
Bahnhofs thunlichst weit übersehen werden kann.
Der zweistöckige Eilgutschuppen nebst Zubehör ist an die
rdostseite des Empfangsgebäudes anzubauen,
In einem etwas untergeordneter zu behandelnden Gebäude süd-
westlich vom Empfangsgebäude sollen die Räume für den Stations-
dienst untergebracht werden, während noch weiter südwestlich ein
zweistöckiges Packetpostgebäude zu errichten ist.
Letzteres ist ebenfalls ohne übertriebenen Aufwand zu entwerfen,
wenn auch auf eine sorgfältige Ausgestaltung des von den drei Gebäuden
umgebenen Hofes schon mit Rücksicht darauf Wert gelegt werden muss,
dass an demselben zweckmässig die Kaiserzimmer des Empfangs-
gebäudes unterzubringen sind,
4. Zwischen dem Empfangsgebäude und dem hochgelegenen Haupt-
bahnsteig ist in Höhe der zu ebener Erde liegenden Schalterhalle und
der Wartesäle als Zugang und Verbindung mit den anderen Räumen
des Erdgeschosses eine Flurhalle anzuordnen, von welcher ein Tunnel
für Gepäck und Eilgut, und etwa in der Achse der Schalterhalle
der Hauptdurchgang für die abgehenden und ankommenden
Reisenden nach und von den Zwischenbahnsteigen führen soll: Für
den Fall späteren Bedarfs ist ein weiterer, auf den Zwischenraum zwischen
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