Aus dem Ausschreiben.
Der Bau-Verein zu Hamburg beabsichtigt, Entwurfsskizzen für den Bau von Wohnhäusern für
seine Mitglieder auf dem Grundstück Alsterhöhe im Wege eines allgemeinen Wettbewerbs unter deutschen
Architekten zu erlangen auf nachstehender Grundlage.
A. Bauplatz.
Das dem Bau-Verein gehörige, in dem Lageplan dargestellte Areal, begrenzt an der Nordwestseite
von der Hummelsbütteler Landstrasse, an der Südostseite von dem Brombeerweg, an der Nordostseite von
der Hamburg- Preussischen Territorialgrenze, an der Südwestseite von Privatgrund, soll allmählich mit
Einzelwohnhäusern, die auch zu Baugruppen vereinigt werden können, bebaut werden. .
Für die Aufschliessung dieses ca. 6 ha grossen Platzes sind die im Lageplan ersichtlichen Strassen
und Plätze projektiert, von denen die nord-südliche ı7 m breite, etwas geschweifte Hauptstrasse als fest-
stehend zu betrachten ist, während die übrigen Nebenstrassen Abänderungen erleiden können, falls solche
im Interesse einer zweckmässigeren Bebauung oder einer wirkungsvolleren Gesamterscheinung der Kolonie
wünschenswert erscheinen und durch Zeichnung dargestellt und begründet werden. Es müssen jedoch
Sackgassen unbedingt vermieden werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Frontseite am Brombeerweg
den örtlichen Verhältnissen entsprechend eine bevorzugte Lage erhält und daher später mit den relativ
wertvollsten Häusern bebaut werden soll. Auf die Beibehaltung der im Lageplan angegebenen Grünplätze
wird Wert gelegt. Zunächst soll die Frontseite an der fertigen Hummelsbütteler Landstrasse mit Einzel-
häusern bebaut werden.
Die Einteilung der Bauplätze soll dem Architekten überlassen bleiben, je nach der Art der von
ihm projektierten Einzelhäuser oder Gruppenhäuser, Es ist jedoch zu beachten, dass jedes Haus einen
seiner Grösse entsprechenden Garten erhält, der von dem Haus aus direkt zugänglich, von dem nachbar-
lichen Grundstück jedoch vollständig abgetrennt sein soll.
Bei der Bebauung sind die in dem Lageplan eingezeichneten Baulinien zu berücksichtigen. Da
z, Zt. eine öffentliche Sielleitung noch nicht vorhanden ist, so sollen die Fäkalien und die Verbrauchswässer
in Gruben gesammelt werden, bei deren Projektierung die baupolizeilichen Vorschriften der Landherrenschaft
der Geestlande zu beachten sind. Für ‚die Aborte ist Wasserspülung anzunehmen. Die baupolizeilichen
Vorschriften sind auch in allen übrigen Bestimmungen zu beachten.
B. Gebäude.
Die an der Hummelsbütteler Landstrasse zu projektierenden Gebäude können entweder Einzelhäuser
oder Gruppenhäuser sein. In letzterem Fall sind aber nur gleichartige Wohnungen, d. h. zwei oder drei
oder vierzimmerige Wohnungen zu einer Gesamtgruppe zu vereinigen, jedoch- bis höchstens 30 m Front-
länge. Erwünscht ist ein Wechsel von Einzel- und Gruppenhäusern, um dadurch die Strassenfront des
Grundstückes zu heben und malerisch zu gestalten, S
Die Einzelwohnhäuser sind hauptsächlich für grössere Wohnungen, d. h. 4 Zimmer, Küche usw.
die Gruppenhäuser für kleinere Wohnungen, d. h. 3 Zimmer, Küche usw. und weniger, in Betracht
zu ziehen.
Die Häuser sollen möglichst nur aus Erdgeschoss und einem 1, Stock bezw. einem ausgebauten
Dachgeschoss bestehen. Wenn es durch die Zweckmässigkeit oder eine günstige architektonische Gestaltung
angezeigt erscheint, können auch einzelne Räume in ein höheres Geschoss, das aber dann nur ein aus-
gebautes Dachgeschoss sein darf, verlegt werden. In jedem Falle müssen die Gebäude einen ländlichen
Charakter tragen. Bei der Projektierung ist darauf zu achten, dass die Wohnräume möglichst dem Sonnen-
licht zugänglich sind. Es ist auch dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Küche in den kleineren
Wohnungen meistens auch als Wohnraum benutzt wird. Ein Teil der Räume, namentlich die Schlafzimmer,
kann in dem Obergeschoss bezw. ausgebautem Dachgeschoss so untergebracht werden, dass dieselben zum
Teil unter Dachschrägen zu liegen kommen. Es muss aber hierbei immer ein wohnlicher Charakter und
eine volle Ausnutzbarkeit der Räume gewahrt bleiben. Wenn auch in erster Linie darauf Gewicht gelegt