Aus dem Ausschreiben,
Für den Neubau steht das auf dem Lageplan angegebene Grundstück zur Grösse von I ha 14 ar
ı2 qm zur Verfügung. Dasselbe wird von einer bereits angelegten Strasse a—b und 2 pPprojektierten
Strassen a—c und b—d und in der hinteren Flucht von einem grösseren Teich begrenzt.
Die Strasse b—d braucht nicht ausgebaut zu werden, wenn das in Aussicht genommene Bauterrain
für den geplanten Neubau nicht ausreicht.
In diesem Falle steht auch das Terrain e fg h für einen Flügel des Ministerial- oder Landtags-
gebäudes oder für eine Erweiterung dieser Bauten, die für die Zukunft vorbehalten werden muss, noch
zur Verfügung.
Das Strassengelände kann annähernd als horizontal angesehen werden. Das Gelände des Bau-
platzes besitzt Strassenhöhe und fällt nach Norden um etwa 0,50 m ab.
Von der Hauptstrasse ab ist die Bauflucht des Ministerialgebäudes mit Ausschluss etwaiger Vor-
bauten mindestens 15 m zurückzurücken.
Für den Neubau des Ministerial- und Landtagsgebäudes ist die Bauordnung der Stadt Oldenburg
massgebend.
Verlangt wird die Unterbringung der sämtlichen Räume des anliegenden Bauprogramms möglichst
in 3 Geschossen; ausserdem ist ein Untergeschoss vorzusehen, welches möglichst ebenerdig anzulegen ist.
In demselben können die Hauswartwohnungen und alle Nebenräume, Zentralheizungen usw. unter-
gebracht werden.
Die im Programm verlangten Räume sind möglichst in den Geschossen unterzubringen, welche
dafür im Programm vorgesehen sind. Nebenräume, wie Expedition usw. können eventuell auch im Dach-
geschoss oder in einem ebenerdigen Untergeschoss untergebracht werden,
Unwesentliche Abweichungen vom Programm sind gestattet.
Das Aeussere des Gebäudes soll einen vornehmen ruhigen Charakter zeigen.
Die Baukosten sind in der Höhe von 1200000 Mk. in Aussicht genommen, wovon 50000 Mk.
auf die Fundierung entfallen. Die Bewerber haben durch Rechnung nach cbm umbauten Raumes den
Nachweis zu führen, dass die obige Bausumme nicht überschritten wird.
Für die Berechnung ist ein Einheitspreis von 17 Mk. pro cbm umbauten Raumes zu Grunde zu
legen. Als Höhe für die Berechnung soll gelten der Höhenunterschied vom Fussboden des Untergeschosses
(oder des Kellerfussbodens) bis zur Dachtraufe. Für Erker und sonstige Ausbauten, Vorfahrten usw. sind
entsprechende Zuschläge in die Berechnung einzustellen, Der feste Boden (Sandboden) liegt in 2,5—3 m
Tiefe unter Strassenhöhe. Zur Verdichtung des Bodens soll ein Pfahlrost mit etwa 5—6 m langen Pfählen
hergestellt werden. Die Kosten dieses Pfahlrostes einschl. der darauf herzustellenden Betonsohle und des
Mauerwerks bis zum Fussboden des Untergeschosses sind zu 50000 Mk. zu veranschlagen. Die sämtlichen
Balkenlagen und die Treppen sind feuersicher herzustellen. Die Dachkonstruktion kann in Holz pro-
jektiert werden,
An Zeichnungen werden verlangt:
a) die Grundrisse sämtlicher Geschosse 1:200,
b) die zur genügenden Darstellung des Skizzenentwurfs erforderlichen Quer- und Längen-
schnitte I: 200,
c) die Vorderansicht und 2 Seitenansichten 1: 200,
d) eine perspektivische Ansicht von der Südostecke (Punkt b) gesehen.
Die Skizzen sind bis zum 1. Dezember 1908 an das Grossherzoglich Oldenburgische Staats-
ministerium einzusenden.
Das Preisrichteramt wird von den nachstehend aufgefühıten Herren wahrgenommen:
Geheimer. Oberbaurat Professor Hofmann, Darmstadt,
Geheimer Baurat, Stadtbaurat Dr.-Ing. Zudwig Hoffmann, Berlin,
Landtagspräsident, Oekonomierat Schröder zu Nordermoor,
Oberbaurat Z7eese, vortr. Rat im Staatsministerium zu Oldenburg,
Regierungsrat Willms, vortr. Rat im Staatsministerium zu Oldenburg,