Full text: Deutsche Konkurrenzen (1908, Bd. 23, Nr. 265/276)

  
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Die von den Preisrichtern zu verteilenden Preise sind wie folgt festgesetzt: 
ein erster Preis im Betrage von 6000 Mk. 
ein zweiter Preis im Betrage von 4000 Mk. 
2 dritte Preise im Betrage von je 2500 Mk. 
Auch kann der Gesamtbetrag der Preise bei Einstimmigkeit der Preisrichter in anderer Weise 
verteilt werden. 
Das Staatsministerium kann ausserdem auf Vorschlag des Preisgerichts Entwürfe zum Preise von 
je 750 Mk. erwerben. 
Die preisgekrönten, wie auch die etwa anzukaufenden Entwürfe gehen in das Eigentum des 
Grossherzoglichen Staatsministeriums über, welches sich wegen der Anfertigung der Detailentwürfe und der 
Bauausführung die Entschliessung vorbehält, 
Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleibt den betreffenden Verfassern vorbehalten. 
Raumbedarf. 
A. Neubau des Ministerialgebäudes. 
Das neue Ministerialgebäude soll ausser einem ebenerdig zu legenden Untergeschoss von etwa 3m 
lichter Höhe, welches die Zentralheizungen, Hauswartwohnungen und sonstigen Nebenräume aufzunehmen 
hat, 
3 Obergeschosse. und einen Dachboden erhalten, der so zu konstruieren ist, dass er später zu Dienst- 
räumen ausgebaut werden kann, 
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9. 
10, 
11, 
12: 
13. 
14. 
15, 
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17. 
18. 
10: 
20. 
21. 
22, 
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24. 
25. 
26. 
27. 
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28, 
290. 
30. 
31. 
In diesen Geschossen sind folgende Räume unterzubringen: 
1. Untergeschoss, 
2 Hauswartwohnungen, bestehend aus je 2 Stuben, 4 Kammern, Küche, Waschküche und Kellerraum. 
(Die Hauswartwohnungen sollen in der Nähe der Eingänge liegen.) 
. 2 Aborteinrichtungen mit je 2 bis 3 Aborten, 
. 2 Zentralheizungen mit den nötigen Räumen für Feuerung. 
. 2 bis 4 Räume für Räder und Automobile. 
„ die übrigen Räume des Untergeschosses sind so zu konstruieren, dass dieselben später für Dienstzwecke 
Verwendung finden können, 
2. Erstes Obergeschoss. 
Räume für das Eichamt, zusammen 50—6o qm gross. 
Räume für die Kanalbau- Verwaltung und Kanalbaukasse, zusammen 60—70 qm gross, 
Räume für die Polizei- Direktion, zusammen 50—60 qm gross, 
Raum für die Witwen- und Waisenkasse, ca. 50 qm gross. 
Räume für die Brandkasse mit zusammen 50 qm Grundfläche. 
Raum für die Vorstandsbeamten der Buchhalterei mit 40 qm Grundfläche. 
Räume für die Buchhalterei mit zusammen 140 qm Grundfläche, 
Hauptkassenraum für die Ein- und Auszahlungen der Landeskasse in feuersicherer Bauart, 76 qm gross. 
feuer- und diebessichere Gewölbe dazu, je 14 qm Grundfläche, zusammen 28 qm gross. 
Zimmer für den Landeskassierer, 44 qm gross. 
Zählzimmer, 26 qm gross. 
Zimmer für den Vorstand der Domäneninspektion, 27— 30 qm gross. 
Räume für Hülfsarbeiter (Schreib- und Zeichenzimmer), je 25 qm Grundfläche, 
Zimmer für den landwirtschaftlichen Referenten im Ministerium des Innern, 27—30 qm gross, 
Raum für den Moorkulturinspektor, 27—30 qm gross. 
Raum für den landwirtschaftlichen Hülfsarbeiter, 25—30 qm gross. 
Räume für 5 Wiesenbauer und Hülfsarbeiter der Landeskulturverwaltung, je 28 qm gross, eventuell 
verschiedenen Grössen, zusammen 84 qm Grundfläche, 
Dienstzimmer für Räte des Oberschulkollegiums und des Oberkirchenrats, je 27—30 qm gross. 
Sitzungszimmer für das Oberschulkollegium und den Oberkirchenrat, ca, 40—45 qm gross. 
Raum für den Registrator mit Nebenraum für das Oberschulkollegium, ca. 80 qm gross. 
Raum für den Expedienten des Oberschulkollegiums, ca. 20 qm gross. 
Raum für den Revisor des Oberschulkollegiums und des Oberkirchenrats, 25—3230 qm gross. 
Botenzimmer für das Oberschulkollegium und den Oberkirchenrat, ca. 20 qm gross, 
Raum für die Registratur des Oberkirchenrats, ca, 60—70 qm gross, 
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3. Zweites Obergeschoss, 
3 Ministerzimmer in der Grösse von je 40 qm, tunlichst in quadratischer Form. 
In Verbindung mit dem Zimmer des Ministers des Innern: 
1 Konferenzzimmer in der Grösse von 48 qm, 
1* 
  
 
	        

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