Aus dem Ausschreiben,
Zur Erlangung von Entwürfen für ein Krematorium in Freiburg i. B. wird unter den im Gross-
herzogtum Baden ansässigen oder in Baden gebürtigen Architekten ein Wettbewerb veranstaltet.
Das Gebäude wird freistehend im Friedhof errichtet. Es soll enthalten:
a) einen Versammlungsraum für etwa 150—200 Personen mit Vorhalle, in welchen beiden
zugleich etwa 200—300 Aschenbehälter Platz finden können;
b) 4 Nebenräume auf gleichem Boden von etwa 3 zu 4 m Grösse;
c) im Untergeschoss Raum für 2 Verbrennungsöfen, einen Koksraum, Platz für die Versenkungs-
einrichtung und den Einführungswagen;
d) daneben 2 Räume wie unter b) und eine kleine Abortanlage;
e) die Kaminanlage und die nötigen Treppen.
NB. Es wird hierzu bemerkt, dass alle‘ Leichen bestimmungsgemäss in der vorhandenen
Leichenhalle untergebracht werden müssen und dass alle Feierlichkeiten in der bisher
üblichen Weise in der Hauptfriedhofhalle stattfinden.
Als Bausumme ist der Betrag von 100000—120000 Mark vorgesehen, welch letzterer keinesfalls
überschritten werden soll.
An Plänen werden verlangt:
Ansichten 1:100 und ein Schaubild,
Grundrisse I: 100,
Schnitte (Längs- und Querschnitt) I: 100,
Lagepläne 1ı:1500 und ı: 500; auf letzteren sind auch die neu anzulegenden Zugänge und
die nächste Umgebung des Krematoriums mit Angabe etwaiger Urnengrabplätze, sowie ein
Urnenhain einzuzeichnen. Ferner werden Vorschläge gewünscht über die spätere Anordnung
von Kolumbarienhallen oder Kolumbarienwänden, Die Umgebung des künftigen Krematoriums
ist zurzeit noch frei von Gräbern,
Den Plänen ist ein Erläuterungsbericht und eine kubische Kostenberechnung beizufügen, gemessen
von Untergeschoss Bodenebene bis zu entsprechender Höhe des Aufbaues; in dieser Berechnung ist nur
ein Ofen vorzusehen.
Als Zeitpunkt der Einreichung der Pläne wird der ı. März 1908 bestimmt, als Einreichungsort
das städtische Hochbauamt Freiburg im Breisgau.
Es werden drei Preise zur Verteilung gelangen, und zwar:
ein I. Preis im Betrage von 1500 Mark,
” 2, ” ” ” ” 9090 n
da » 7». 000,
Weitere Entwürfe können vom Preisgericht zum Preise von 300—400 Mark zum Ankauf
empfohlen werden.
Die preisgekrönten Entwürfe gehen mit allen Rechten in den Besitz der Stadtgemeinde Freiburg
über, doch wird in Aussicht gestellt, den Verfasser eines preisgekrönten oder angekauften Entwurfes bei
der weiteren Planbearbeitung und Ausführung gegen besondere Bezahlung zuzuziehen. Das Veröffentlichungs-
recht bleibt den bezüglichen Verfassern vorbehalten, ebenso das Recht anderweitiger Verwendung eines
nicht zur Ausführung benützten Entwurfes.
Die Ausführung selbst erfolgt unter der Oberleitung des städtischen Hochbauamts.
Preisrichter sind die Herren:
a) I. Bürgermeister Dr. 77oma als Vorsitzender der Friedhof- Kommission,
b) Stadtrat X. Wagner als Mitglied derselben,
Cc) Apotheker Afhenstädt als Vorstand des Feuerbestattungsvereines,
d) Professor Wilhelm Scholter in. Stuttgart,
e) Professor Z/7. Geiges als Mitglied der Kunstkommission,
f) Architekt /7. Kempf als Mitglied der Kunstkommission,
g) Stadtrat Meess (Architekt).
Im Verhinderungsfalle eines Mitgliedes wird ein Stellvertreter bestimmt werden.