Aus den Bedingungen.
Die Stadtgemeinde Regensburg beabsichtigt auf dem im beiliegenden
Plane dargestellten Bauplatze A BC D unter vorläufiger Belassung
der an der Türkenstrafse und dem Petersweg stehenden alten Gebäude
ein Töchterschulgebäude zu errichten. Mit dem Entwurfe für diese
Schule soll aber gleichzeitig die Frage gelöst werden, wie im Anschlusse
an dieses Schulhaus, unter Abbruch der vorhandenen alten Gebäude,
entweder eine Erziehungsanstalt (Internat) für weibliche Zöglinge oder
ein Wohn- und Geschäftshaus zu gestalten wäre,
Die Entwürfe sind bis spätestens 15. September 1901 abzuliefern.
Das Preisgericht zur Beurteilung der Arbeiten besteht aus 7 Mitgliedern
und zwar aus den Herren:
Karl Hocheder, | Architekten und Professoren der technischen
Paul Pfann, | Hochschule zu München.
Max Schultze, fürstl. Oberbaurat,
Adolf Schmetzer, Stadtbaurat,
Alfons Auer, Rechtsrat.
Christian Zinstag, Gemeindebevollmächtigter,
Karl Kerber, Schuldirektor. .
Der Entwurf muss enthalten:
Die Grundrisse sämtlicher Geschosse der Schule, des Internates und
des Wohnhauses I: 200. N
Die vom Petersweg und der Türkenstrafse aus sichtbaren Fassaden
der Schule, des Internates und des Wohnhauses ı: 200.
Drei Querschnitte I: 200.
Zwei perspektivische Darstellungen vom Standpunkt E des Lageplanes
aus und zwar eine für Schule mit Internat, die zweite für Schule
und Wohnhaus;
Ein kurzer Erläuterungsbericht.
Ein prüfungsfähiger Kostenanschlag, getrennt für Schule, Internat
und Wohnhaus, nach dem Kubikinhalt.
Als Bauaufwand ohne innere Einrichtung ist für Schule und Internat
die Summe von 420000 M., für Schule und Wohnhaus von 440000 M.
einzuhalten,
Regensburg.
Für fünf Preise stehen, sofern entsprechende Entwürfe in dieser
Zahl überhaupt vorhanden sind, 6300 M, zur Verfügung, die folgendermafsen
verteilt werden sollen: