7 Herr Prof. Baumgärtner bemerkt, daß dieser Punkt bei Berathung des §. 4 hätte zur Sprache gebracht werden sollen. Die Kommission hatte sich in ihrer Mehrzahl im Sinne der gedachten Bauabtheilung dafür ausgesprochen, daß das Steigungsmaximum für Hauptstraßen zu 8 °/„, das bei Neben straßen 10 7 0 betragen dürfe. Seitens der Herren Baurath Güntter, Prof. Laißle, Bauinspektor Rheinhard und Baumeister Dobel wurde dagegen nach längerer Debatte der Antrag gestellt, daß in einem diesbezüglichen Paragraphen die Bestimmung aufzu nehmen sei, daß bei neu anzulegenden Bauquartieren für Hauptstraßen mit durchgehendem Verkehr das Steigungs maximum zu 6 0 „, für Nebenstraßen zu 8 7„ anzunehmen sei, und daß von einer diesbezüglichen Vorschrift bei Straßen korrektionen in schon bestehenden Stadttheilen ganz abzusehen sei. Dieser Zusatzantrag zu §. 4 wurde angenommen, nach dem zuvor über den Antrag der Kommission abgestimmt und dieser abgelehnt worden war. Die weitere Berathung wurde hier abgebrochen und eine hierauf bezügliche Zuschrift des Herrn Direktor v. Schütz, Vorstand der Bauabtheilung im Ministerium des Innern, ver lesen, wonach der Uebergabe eines Gutachtens des Vereins in obigem Betreff gerne entgegengesehen wird. Nachdem der Vorsitzende bemerkt hat, daß für das Freiligrath-Denkmal erst eine Skizze bei ihm eingelaufen sei und hiebei den Wunsch ausdrückte, bald in den Besitz weiterer ähnlicher Zusendungen zu gelangen, wird die Sitzung um 10 ’/2 Uhr geschlossen. Der Schriftführer: Rheinhard. Vierte ordentliche Versammlung am 12. Februar 1877. Vorsitzender: Prof. Silber. Schriftführer: Baumeister Mayer. Anwesend 16 Mitglieder. 1) Pros. Silber theilt mit, daß der Herr Vorsitzende, Oberbaurath v. Schlierholz, und der Herr Vizevorsitzende, Oberbaurath v. Egle, beide unwohl seien, und ersterer ihn ersucht habe, den Vorsitz für heute zu übernehmen, was er zu gesagt habe und daher die heutige Sitzung eröffne. 2) Es wird ein Brief des Herrn Bauinspektor Kn oll vorgelesen, welcher im Namen seiner Schwester, der Wittwe des Baurath Würich, für die bei dem Leichenbegängniß des letzteren durch den Verein erwiesenen Ehren dankt. 3) Der Vorsitzende gedenkt mit warmer Empfindung des jüngst verstorbenen Oberbauraths Binder, an welchem der Verein eines seiner thätigsten Mitglieder verlor. Die Ver sammlung erhebt sich zum ehrenden Andenken von den Sitzen. 4) Der Jngenieurverein von Stockholm übersendet mit einem Schreiben 3 Hefte seiner Vereinszeitschrift und ladet den Verein zu künftigem Austausche der Publikationen ein, welcher Einladung die Versammlung einhellig zu folgen be schließt. 5) Die Verlesung des Protokolls der Generalversamm lung wird bis zum nächsten Male ausgesetzt. 6) Das Protokoll der letzten Versammlung wird vorge lesen (von Mayer weil Rheinhard nicht zugegen) und mit einer Berichtigung, statt Thesen „Anträge" zu setzen, genehmigt. 7) Fortsetzung der Berathung über die Revision der Voll ziehungsverfügung zur neuen Bauordnung. Zu §. 14 wird bezüglich der Weichsteine der Kommissions antrag angenommen. Zu den 88- 17 und 18 wird in Uebereinstimmung mit dem Kommissionsantrag keine Aenderung vorgeschlagen. Zu §. 19. Die veränderte Fassung, wie solche von der Kommission vorgeschlagen ist, wird nach längerer Debatte angenommen, nachdem ein Antrag Laißle's auf Streichung des ersten Theils des Kommissionsantrags ab gelehnt war und letzterer sich mit den Punkten 5 und 6, namentlich in Beziehung auf bestehende Gebäude, welche ab geändert werden müßten, einverstanden erklärt hatte. Ober baurath v. Morlok hatte gegen die größeren Sockelaus ladungen bis zu 40 cm. gesprochen, weil in breiten Straßen auf dem Lande sich öfters Wassergräben nahe den Häusern befinden und der Raum zwischen diesen und jenen durch die Ansladung beeinträchtigt werde. Ein Antrag wurde nicht ge stellt. Es wurde noch von Prof. B aumgärtner darauf hingewiesen, daß für einen solchen speziellen Fall das Orts baustatut spezielle Vorschriften machen werde. Zu §. 20 Abs. 1 hat die Kommission keinen Antrag ge stellt; Baumeister Mayer schlägt vor, ebenso wie bei dem vom Bauverein früher ausgearbeiteten Vorschlag eines Orts baustatuts für Stuttgart, hier eine Bemerkung einfließen zu lassen, in welcher der Verein sein Bedauern ausdrückt, daß der Art. 21 Abs. 1 des Gesetzes die Gestattung von Keller-, lichtschächten in den Trottoirs ausschließe, welche nach der Ansicht des Vereins unter bestimmten Normen, namentlich geringer Breite und mit Verschluß unbedenklich und als einziges Mittel erscheinen, um bei tief herabgehenden Schaufensteranlagen oder bei Souterrain und Keller in 2 Geschossen Lust und Licht für die Keller zu schaffen. Der Antrag wird unterstützt von Oberbaurath v. Mor lok, welcher einen Fall anführt, in welchem in einem Jahre lang gesunden Haus nach Vermauerung der Lichtschächte der Schwamm aufgekommen sei. Prof. Walter erklärt, daß das Gesetz hierin geradezu zu einer Kalamität führe, welche in keiner Stadt außerhalb Württembergs existire. Prof. Laißle dagegen, weil die Gitter der Lichtschächte doch die Passanten gefährden. Prof. Baumgärtner dagegen, weil mit der Bemerkung nichts erreicht werde, indem die Gitter nach dem Gesetze ver boten seien. Bei der Abstimmung wird der Antrag ange nommen. §. 20 Abs. 2. Der Kommissionsantrag zu setzen: „welche nicht geöffnet werden können" fällt auf Antrag Professor Walt er's mit sämmtlichen Stimmen. Zu den §§. 21 und 22 wird keine Aenderung beantragt. Zu 8- 23. Antrag der Kommission nach dem Wort „Rückseiten" einzuschalten, „sofern diese nicht Brandmauern ohne Oeffnungen sind. Prof. Laißle stellt deu Gegenantrag, den ganzen Para graphen zu streichen. Baumeister Mayer erwähnt, daß auch in der Kommission zur Sprache gekommen sei, es werde den Durchfahrten und Feuergaffen ein Werth beigelegt, welchen dieselben gegenwärtig nicht mehr haben, nachdem überall sich Spritzen mit Schläuchen finden, welche durch jeden Hausgang und sogar durch Zimmer hindurch gelegt werden können und gelegt werden, weil es zu umständlich wäre, bei der Stellung der Spritze im Hofe oder der Feuergasse mit dem Wasser zur Spritze zu gelangen. Die Vorschrift beruhe offenbar auf der Voraussetzung des Vor handenseins von Spritzen mit Standrohren. Der Antrag Laißle wird angenommen. Prof. Walter hält den Kommissionsantrag aufrecht für den Fall, daß das Ministerium auf die Sireichung des Pa ragraphen nicht eingehen sollte. In dieser Weise wird der Antrag nun angenommen. Zu 8- 24, Abstand der Gebäude von Waldungen betreffend, theilt Oberbaurath v. Morlok auf Befragen mit, daß für die Entfernung der Bahnlinie von Wal dungen 20 m. das vorgeschriebene Maß sei, d. h. daß auf diese Breite rechts und links der Bahn ausgehauen werden müsse; es geschehe dies aber durchaus nicht mit Rücksicht auf die Feuersgesährlichkeit, sondern mit Rücksicht darauf, daß vom Winde umgeworfene Bäume nicht in die Bahn fallen