8 können. Uebrigens lehre die Erfahrung, daß Unterholz und Gestrüpp weit eher in Brand gerathen als Strohdächer. Prof. Baumgärtner weist darauf hin, daß bei der bestehenden Vorschrift es in vielen Fällen nicht möglich sei, in einem engen Thal mit bewaldeten Hängen eine Sägmühle zu errichten. Der Kommissionsantrag wird hierauf angenommen. Zu §. 25. Entfernung der Gebäude von Eisenbahnen. Kommissionsantrag für Gebäude mit brennbarer Bedachung, statt 35 in. zu setzen 20 in. Prof. Laißle ist mit jeder Verringerung des Abstandes einverstanden, also auch mit der vorgeschlagenen. Er hält die Entfernung von 7 in., welche für Gebäude mit feuersicherer Bedachung gilt, für überflüssig groß. Namentlich kann sich Redner nicht mit der weiteren Bestimmung befreunden, daß im Falle die Bahn auf dem Damme liege, die Entfernung von 7 in. um das l'/z fache der Höhe des Dammes vergrößert werden müsse. Hiedurch seien die Rechte der Nachbarn der Eisenbahn in einer bedenklichen Weise beschränkt und es lasse sich mit Rücksichten der Feuersgefährlichkeit diese Bestimmung nicht begründen. Redner stellt den weiteren Antrag, den ganzen Abs. 2 zu streichen, weil 1) der Abs. 1 bei niederen Dämmen für die Entfernung ausreichende Vorschrift biete; 2) bei hohen Dämmen die Entfernung von selbst sich da durch entsprechend regulire, daß auf das Bahneigenthum — den Dammfuß — nicht gebaut werden dürfe. Oberbaurath v. Morlok betont, daß nicht allein feuer polizeiliche Rücksichten maßgebend seien, sondern auch Rück sichten auf die Bahn selbst. Die größere Entfernung der Ge bäude gestatte einen Damm zu erbreitern für ein zweites Ge leise mit billigerer Grunderwerbung. Die Eisenbahnen ver dienen als öffentliche Verkehrswege dieselbe Rücksicht wie Landstraßen, bei diesen werden auch Abstände vorgeschrieben. Bauinspektor Köhler ist auch für Beibehaltung des Abs. 2 wegen der geringeren Kosten, mit welchen die Her stellung eines weiteren Geleises verknüpft ist. Prof. Laißle: Um diesen Vortheil zu sichern, soll die Bahnverwaltung sich den Grund und Boden kaufen oder ein Servitut in dieser Hinsicht erwerben. Bei der Abstimmung wird der Kommissionsantrag ein stimmig und der Antrag Laißle's mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. §§. 26, 27 und 28 dem Kommissionsantrag entsprechend unverändert. Um 10 Uhr 30 Min. wird die Versammlung geschlossen. Der Schriftführer: E. Mayer. Aürrfte ordentliche Wersammkung am 24. Februar 1877. Vorsitzender: Oberbaurath v. Schlier holz/ Schriftführer: E. Mayer. Anwesend 23 Mitglieder. 1) Das Protokoll der letzten Sitzung wird vorgelesen und genehmigt. 2) Der Vorsitzende theilt mit, daß das Mitglied vr. Pilgrim ein Exemplar seines Buches: Theorie des kreisförmigen Tonnengewölbes von konstanter Dicke mit nur eigenem Gewicht dem Verein zum Geschenk gemacht habe. Wird verdankt. 3) Die Ingenieure Carl List und Ludwig Vetter, beide bei dem Eisenbahnbauamt in Wangen angestellt, vor geschlagen von Oberbaurath v. Schlierholz, werden in den Verein als ortsabwesende Mitglieder aufgenommen. 4) Von den Mitgliedern Baurath Wolf und Fabrikant Stotz sind Musterfelder eines Treppengeländers ausgestellt, welches von ersterem für die Villa Falk in Nürnberg (Duzendteich) entworfen und von letzterem ausgeführt wurde. Die Hauptstäbe sind aus gedrehtem blankem Schmiedeisen, die Ausfüllung, Ranken mit Blattwerk und erhabenen Rosetten von Messingguß ciselirt. Der Verein erblickt in dem Ganzen eine sehr erfreuliche kunstgewerbliche, Leistung. Es wird von Herrn Stotz mitgetheilt, daß zuerst beabsichtigt gewesen sei, die Felderausfüllungen aus Schmiedeisen herzustellen, daß aber bei dem geringen Preisunterschied der Bauherr sich für Messingguß entschieden habe. Die Preise waren für Schmied eisen 27 Mark für ein schräges und 24 Mark für ein gerades Feld, in Messing 35 Mark für ein schräges und 32 Mark für ein gerades Feld ohne die gedrehten Stäbe. — Herr- Stotz stellt die Ausstellung einer in Messing getriebenen Ar beit, welche er für die genannte Villa anfertigt, in Aussicht. 5) Fortsetzung der Berathung über die Vollziehungs verfügung. Zu den §§. 29—31 wird auch im Plenum kein Aen derungsantrag gestellt. Der Antrag der Kommission zu §. 32 wird fallen ge lassen. Ebenso der Vorschlag von Freund und Preu, der Verein möge für die Gestattung von halbschühigen Giebel wänden mit Verstärkungspfeilern (anstatt 25 cm. Minimal stärke) eintreten, indem an dem neuen Ziegelmaße festzuhalten und allem aufzubieten sei, dasselbe überall zur Anwendung zu bringen. Zu den §§. 33—36 wird kein Antrag gestellt. 8- 37. Die Kommission beantragt, den Minimalabstand für die Gestattung von Schindelschirmen von der Eigenthums grenze resp. Nachbargebäude auf 7 resp. 14 m. zu ermäßigen. Von Herrn Freund ist ein Antrag eingesendet, 4 und 7 m. zu bestimmen. Oberbaurath v. Schlierholz motivirt die Verminderung der Entfernung wie in der Kommission. Baurath Günther bedauert nur, daß die Strenge des Gesetzes auch bei isolirten Gebäuden, z. B. Sägmühlen, gegen deren eigene Zubehörden in Anwendung komme. Man vereinigt sich auf folgende Abstände: zu 1) 4 in. und zu 2) 10 m. Der weitere Antrag der Kommission bezüglich der jalousie artigen Verschalung fällt. Zu 38 wird kein Antrag gestellt. §. 39. Der Kommissionsantrag, für hölzerne Balköne rc. auch die Entfernung von 2,3 m. gelten zu lassen, wird mit dem Amendement von Baurath Bok: „wenn sie steinernen Gebäuden gegenüber stehen" angenommen. §. 40. Entgegen der Kommission ist Baurath Bok der Ansicht, daß nicht massive Dachausbauten in der Nähe anderer Gebäude verwerflich seien. Oberbanrath v. Egle: Im Aus druck „wegen der Nähe anderer Gebäude" möchte genauer an gegeben werden, was hier unter Nähe verstanden wird. Auf den Antrag Prof. Laißle's wird beschlossen, die Bitte aus zusprechen, es möchte der fragliche Absatz näher präzisirt werden. tz. 41 Abs. 1. Anstatt des Kommissionsantrags bezüglich jalousieartiger Verschalung wird beschlossen, es sei das Wort Leisten auszulassen, dann heißt der Satz „daß die Fugen be deckt werden". Abs. 2. Die Entfernung von Gartenhäuschen rc. mit Stroh- oder Schindeldächern von Häusern und Waldungen will die Kommission von 30 resp. 100 m. auf 10 m. redu- ziren. Baurath Bok spricht für eine Ermäßigung auf 5 in. von Gebäuden und führt ein Beispiel an, wie in Zwiefalten strohgedeckte Spaziergänge an ein anderes Gebäude seit 40 Jahren anstoßen, ohne daß je dies sich irgendwie gefährlich gezeigt hätte. Ein derartiger Anbau neuerdings sei nicht ge stattet worden. Baurath Günther erwähnt, die Forstämter zeigen sich bei einzelnen vorgelegten Gesuchen für Gestattung von Garten-