67 seitens der Herren in leitenden Stellen und in der Praxis. Zweck mäßig erscheint die Nebersendung von Verzeichnissen der neuen größeren Arbeiten durch die Vereine an die Schriftleiter, die alsdann in der Lage sein werden, sich unmittelbar mit den Verfassern oder Bauleitenden ins Benehmen zu sehen. Der Zeitschriften-Ausschuß soll jedesmal mit der Versammlung der Abgeordneten zusammen tagen. Der Vorsitzende teilte mit, daß es der Vorstand für unthnn- lich halte, die bestehenden Beziehungen zur Deutschen Bauzeitung zu lösen. Bezüglich der Denkschrift, betreffend die Stellung der höheren städtischen Baubeamten, wurde beschlossen, den bis setzt gesammelten Stoff nicht verloren gehen zu lassen, und an der Denkschrift weiter zu arbeiten, nachdem sich die Vertreter der Vereine zu Berlin, Königsberg und Stuttgart bereit erklärt hatten, bei ihren Vereinen dahin zu wirken, daß sich je ein Mitglied dieser Vereine verpffichtet, sich an der weiteren Bearbeitung der Denkschrift zu beteiligen. Dem Bericht des Herrn Oberbandirektor Hinckeldeyn über das deutsche Bauernhaus ist folgendes zu entnehmen: Die Schweiz gedenkt ihren Teil am Werke im Umfange von 78—80 Blättern Folio-Format und 25 Bogen Text im Jahr 1900 zu veröffentlichen und erhofft einen namhaften Betrag von der Bundesregierung. Oesterreich-Ungarn hat ein Probeheft mit 5 Blättern vorgelegt; es ist ein reiches Material vorhanden, das durch die Heran ziehung auch der nichtdeutschen Grenzbezirke möglicherweise n->ch vermehrt werden wird. Die Regierung wird voraussichtlich einen Beitrag zu den Kosten des Werkes bewilligen; bis zur Fertigstellung dieses Teils werden noch etwa 2 Jahre vergehen. Für den reichsdeutschen Teil des Werkes wird ein Probeheft von 8 Blättern vorgelegt, aus dem zu ersehen ist, daß die in Frei- bnrg gegebenen Anregungen zur Verbesserung des Papieres, Ver größerung des Maßstabes und Bereicherung des Inhaltes berück sichtigt worden sind. Auch ist bereits eine von Herrn Lutsch verfaßte Textprobe vorhanden. Das Material ist so reich, daß etwa 120—150 Tafeln zu seiner Darstellung erforderlich sein werden. Eine Anzahl von Regierungen, Provinzial-Verwaltungen und Vereinen hat Beiträge von im ganzen 83 000 Jl zur Verfügung gestellt; ferner hat neuerdings der Srraßburger Verein 1000^. von seiner Landesregierung nnd der Württembergische Verein den gleichen Betrag von seiner Regierung erhalten. Der Berichterstatter hofft, daß auch der Antrag des Vorstandes an den Herrn Reichskanzler um Gewährung einer einmaligen, in zwei Teilen zu zahlenden Unterstützung von 30000^., von Erfolg begleitet sein werde. Der Ausschuß verzichtet zur Zeit auf weitere Geldzn'chüsse des Verbandes; sein Antrag, den ständigen Bauernhaus-Ausschuß durch je ein Mitglied des bayerischen und Württembergischen Vereines ru ergänzen, wird angenommen. Einen wichtigen Gegenstand der Verhandlungen bildete die Honorarnorm. Ueber die Gebühreu-Ordnnng für Arbeiten des Architekten lag das Ergebnis der Beratungen eines bei einer Vorbesprechung am 25. August zusammengesetzten besonderen Aus schusses vor; es sind dies die im Anschlüsse an die Vorschläge des mittelrheinischen Vereins aufgestellten Grundzüge einer neu auszuarbeitenden Gebührenordnung für Architekten, die sich als ein Ausgleich der Anschauungen der verschiedenen Vereine*) darstellen und wie folgt lauten: 1) Die Gebühren für Vorarbeiten" bisl zur Anfertigung des Kostenanschlages werden bemessen^ a. nach der Bausumme und b. nach Gruppen (Klassen). 2) Die Gebühren für die weiteren Arbeiten, nach Aufstellung des Kostenanschlages, werden bemessen a. nach der Bausumme, b. nach Gruppen und c. nach'dem Ausbauverhältnisse. *) Die letzten Gutachten, die unser Verein in dieser Angelegenheit ab gegeben hat, sind auf S. 67/69 dieser Nummer abgedruckt. 3) Wie bei den Bausummen, sollen auch nach Maßgabe des steigenden Ausbauverhältnisses die Gebühren zu 2 in Kurven an wachsen, welche der Eigenart der Gruppen (Klassen) entsprechen. 4) Die Gesamtgebühren richten sich nach der verausgabten Bausumme. Die Versammlung erklärte sich mit diesen Grundsätzen einver standen, und erwählte in den neuen Ausschuß zur Ausarbeitung der Gebührenordnung für Architekten die Herren Kayser, Kaaf, Körte, Unger nnd Wickop. Die Beschlußfassung in der Frage der Gebührenordnung für Arbeiten des Bauingenieurs wurde ausgesetzt, da andere Ver eine und Verbände den Wunsch geäußert haben, diese wichtige Frage genieinsam mit dem Verbände zu beraten, um die allgemeinen Be stimmungen der Gebührenordnung in eine für alle Zweige des Bau faches giltige Form zu bringen. Demgemäß setzte der Verband diesen Punkt von der diesjährigen Tagesordnung ab uud beauftragte den Vorstand, den Verein deutscher Ingenieure, den Verein der Gas- und Wasserfachmänner, den Verband der Zentralheizungsindustriellen, den Verein deutscher Maschineningenieure, und den Verband deutscher Elektrotechniker unter Uebersendung der Arbeit des Verbandsausschusses um Abordnung von Mitgliedern zu einem gemeinsamen Ausschüsse zu ersuchen, welcher mit der Ausarbeitung einer gemeinsamen Ge bührenordnung für technische Arbeiten betraut wird. In diesen ge meinsamen Ausschuß, der im ganzen 14 Mitglieder umfassen soll, werden 3 Mitglieder entsendet. Ueber die Normalien für Hausentwässerun gSan- lagen und deren Ausführungen wurde eingedruckter Bericht des betreffenden Ausschusses vorgelegt und mündlich durch Herrn Lindley erläutert. Hinsichtlich der Wandstärke der eisernen Rohre und der Baulänge der Steinzengröhren konnte eine Einigung mit allen Beteiligten nicht erzielt werden. Die Versammlung hat sich mit der Arbeit des Ausschusses einstimmig einverstanden erklärt und beschlossen, sie in der Verbandszeitschrift zu veröffentlichen, daneben aber einen im Buchhandel käuflichen Sonderabdruck zu veranstalten. Die Arbeit soll ferner den staatlichen und städtischen Verwaltungen mit dem Ersuchen zugestellt werden, sie den Vorschriften für Haus entwässerungen zu Grunde zu legen und nach 2 Jahren etwa über haupt nur noch diese Normalien vorzuschreiben. Auch den Fabrikanten soll der genehmigte Entwurf zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden. Der Antrag des Verbandsvorstandes auf Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Gewinnung eines künstlerisch ausgeführten Aufnahme-Diploms für Verbandsmit glieder wurde von der Versammlung abgelehnt. Als letzter Punkt der Tagesordnung wurde der Antrag des Hannoverschen Vereins, betreffend Aufstellung allgemeiner Gesichtspunkte seitens des Verbandes, die im ganzen deutschen Reiche bei der Aufstellung neuer Bauordnungen zu Grunde zu legen sind, beraten, nachdem aus der Mitte der Abgeordneten darauf hingewiesen worden war, daß diese Frage eine sehr schwierige sei und es wohl ausgeschlossen sein werde, daß jemals ein große? deutsches Baubeschränkungsgesetz zustande komme, auch aus äußeren Gründen die Streichung ans dem Arbeitspläne gewünscht wurde, zumal da der Verband mit einer genügenden Anzahl größerer Arbeiten beschäftigt ist, die seine volle Kraft in Anspruch nehmen, wurde auf Antrag des Vorsitzenden, Herrn Stübben, der Antrag zurückgezogen, um weiteren Stoff zu seiner späteren Wiedervorlage zu sammeln. Die letzten Gutachten unseres Vereins über die Frage der lauten: Honvrarnorm 1) für Architekten: Unser Verein hat den ihm zugegangenen Entwurf einer neuen Gebührenordnung für die Leistungen des Architekten, und parallel damit die diesbezüglichen Vorschläge des Hannoverschen Architektcn- ! und Jngenieurvereins einer eingehenden Prüfung unterzogen, auch ' Kenntnis genommen von den, dem Verein inzwischen zugegangenen