72 Monatsschrift des Württembg. Vereins für Baukunde in Stuttgart. Nr. y Zur Aufnahme gemeldet hat sich ein neugebildeter „Verein ■der Architekten und Bauingenieure zu Dortmund“, dessen Auf nahme einstimmig beschlossen wird. Ueber die Abrechnung für 1900 erstattete Herr Baurat Contag-Berlin Bericht. Nach Aufklärung einzelner fraglicher Punkte durch den Geschäfts führer wird der Vorstand entlastet. Zur Prüfung der Abrechnung für 1900 werden die Vereine zu Königsberg i. Pr. und Stuttgart, sowie der Architekten-Verein zu Berlin ernannt. Auch der Voranschlag für 1902 wird angenommen. Der Architekten-Verein zu Berlin stellt jedoch den Antrag, dass an den Reisekosten und Diäten Ersparnisse erzielt werden sollen, einerseits durch mög lichst gute Vorbereitung der Ausschusssitzungen, also Abkürzung der Sitzungstage, andererseits durch Herabsetzung der Tages sätze auf 15 M. Daneben sollen nur die baren Auslagen für die Eisenbahnfahrt II. Klasse erstattet werden. Der Antrag wird mit ganz geringer Mehrheit angenommen. Zum 1. Vorsitzenden wird durch Zuruf Herr Geheimer Baurat W a l d o w-Dresden wiedergewählt. Für den aus scheidenden Herrn Geheimen Oberbaurat von Weltzien- Darmstadt tritt H rr Professor Bubendey, zur Zeit Rektor der Technischen Hochschule Charlottenburg, an die Stelle des stellvertretenden Vorsitzenden, während Herr Architekt Neher- Frankfurt a. M., zur Zeit Vorsitzender des dortigen Vereins, als neues Vorstandsmitglied vom Wahlausschuss vorgeschlagen und von der Versammlung mit 76 Stimmen gewählt wird. (Keine Stimme dagegen.) Das Abkommen in Sachen des Zeitschriftenstreites mit dem Verein zu Hannover wird von der Versammlung ohne Debatte angenommen, sodass damit dieser bedauerliche Zwischen fall endgiltig erledigt ist. Ebenso werden die Verträge mit der „Deutschen Bauzeitung“ als Verbandsorgan, sowie hin sichtlich des Verbands-Verzeichnisses angenommen, wie auch dem Abkommen mit dem Geschäftsführer zugestimmt wird. Etwas längere Zeit erfordert die Beratung der vom Vor stande vorgeschlagenen Aenderungen der Satzungen und der Geschäftsordnung. Die Vorschläge des Vorstandes werden bis auf eine Vereinfachung des Verfahrens für die Niederschriften in der Abgeordneten-Versammlung im wesentlichen angenommen. Eine grundsätzliche Aenderung liegt nur bezüglich der Geschäfts ordnung des Verbands-Vorstandes § 1 Absatz 2 vor, der in Zukunft lauten soll: „Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Beschlüsse und Verfügungen des Vorstandes, welche den Verband nach irgend einer Richtung hin verpflichten, sind entweder von dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer oder von dem Vorsitzenden und einem anderen Vorstands- mitgliede zu unterzeichnen“. Die genaue Festsetzung des Wortlautes wird bei den übrigen unwesentlichen Aenderungen dem Vorstande überlassen. Herr Stadtbaurat Mayer, Stuttgart, berichtet sodann über den Stand der Denkschrift für die Stellung der höheren städtischen Baubeamten, die seit fünf Jahren den Verband beschäftigt hat. Der Ausschuss legt eine fertige Denkschrift vor, deren die be rechtigten Wünsche der Techniker zusammenfassender Schluss verlesen wird. Als das wichtigste Moment ist die Forderung vollberechtigter Mitgliedschaft im Magistrate grösserer Städte für den Stadtbaurat, beziehungsweise Wahl des leitenden Bau beamten zum Beigeordneten in Landesteilen mit der Bürger meisterei-Verfassung hervorzuheben. Es ist dies in den meisten Fällen schon ohne eine Abänderung der gesetzlichen Be stimmungen der betreffenden Bundesstaaten oder Landesteile möglich. Wo das nicht der Fall ist, sollte bei gesetzlichen Aenderungen des bestehenden Zustandes auf eine dement sprechende Regelung Rücksicht genommen werden. Ueber Einzelheiten der ausgesprochenen Wünsche ergaben sich noch kleinere Meinungsverschiedenheiten in der Versammlung, die durch den Vorstand in Gemeinschaft mit dem Ausschüsse bei gelegt werden sollen. Im übrigen wird der Vorstand beauf tragt, die Denkschrift baldmöglichst in Druck zu geben und ihm die weitere geschäftliche Behandlung der Frage überlassen. Bezüglich der Arbeiten am Werke „Das Bauernhaus im Deutschen Reiche und in seinen Grenzgebieten“ erstattet der Geschäftsführer kurz Bericht. Zwei Lieferungen liegen fertig vor, die dritte folgt demnächst. Die Abgeordneten werden aufgefordert, in ihren Vereinen auf einen möglichst zahlreichen Bezug des wertvollen Werkes hinzuwirken. Seitens des österreichischen Vereins ist die erste Lieferung des Werkes „Das Bauernhaus in | Oesterreich-Ungarn“ ebenfalls erschienen. Der schweizerische j Verein hat eine Veröffentlichung noch nicht veranlasst. Eine längere Auseinandersetzung entspinnt sich über die Frage der Erstattung von Kosten, die von einem Ausschuss-] mitgliede für die Herstellung der Werkzeichnungen zu der Denkschrift über die „Normalien für Hausentwässer ungs-| Leitungen“ verausgabt sind. Da eine Ermächtigung zu so) hohen Aufwendungen, welche zu den Mitteln des Verbandes! in keinem Verhältnis stehen, keinesfalls erteilt ist, lehnt die Versammlung die Erstattung in der geforderten Höhe ab, be-l auftragt jedoch den Vorstand, in Gemeinschaft mit Herrn Geheimen Baurat Stilbben den Versuch eines gütlichen Ver-1 gleiches zu machen. Auf alle Fälle soll aber zunächst die. Arbeit an der Fortsetzung der Denkschrift die Ausführung der Installationsarbeiten betreffend, vorläufig eingestellt werden. Ebenso wird seitens der Versammlung die Bewilligung von I Mitteln abgelehnt, die auf Antrag eines aus Interessenten ge-1 bildeten Komites als Beihilfe für die neu errichtete preussische | „Zentralstelle für Fragen der Wasserversorgung und -Reinigung“ | gesammelt werden sollen. Obwohl der Wert dieser Ein- | ricbtung und das Interesse der Fachgenossen an derselben voll anerkannt werden, ist der Verband bei seiner augenblick-J liehen Finanzlage ausser Stande, sich zu Beiträgen für mehrere Jahre zu verpflichten. Zum Schluss des geschäftlichen Teiles wird noch Herrn Architekt Kaaf-Köln das Wort erteilt zu der Frage der Be-l teiligung des Verbandes an einer Architektur-Ausstellung, welche im Zusammenhange mit der Ausstellung 1902 . in I Düsseldorf geplant ist. Die beiden Vereine von Düsseldorf und, Köln, von denen der erstere die Anregung zu der Beteiligung! gegeben hat, werden beauftragt, diese Frage nach be-tem] Ermessen weiter zu verfolgen, jedoch mit der Massgabe, dass! dem Verbände selbst daraus keine Kosten erwachsen. B. Technisch-wissenschaftlicher Teil. Sowohl seitens des Verbands-Vorstandes, wie aus der! Mitte der Vereine sind eine Fülle von Fragen aufgeworfen worden, die vom Verbände weiterer Prüfung und Bearbeitung ! unterzogen werden sollen. Da der Stoff zur gleichzeitigen Be- l arbeitung zu umfangreich ist, musste daher eine Sichtung vor-J I genommen werden, wobei alle minder wichtigen Punkte mög-) liehst ohne längere Debatte ausgeschieden wurden. Seitens des Verbands-Vorstandes war eine Stellungnahme zu der Frage der preussischen Schulreform angeregt! worden, jedoch nur in dem Sinne, dass die Versammlung] erneut zum Ausdruck bringen solle, dass der Verband auf« dem von ihm schon wiederholt vertretenen Standpunkte be-l stehen bleibt, dass die Techniker keiner der drei gleich- J berechtigten höheren Schulen vor der anderen den Vorzug geben, I vor allem nicht eine derselben, wie etwa die Oberrealschule, 1 als besondere Vorbildungsanstalt für den technischen Beruf ausgebildet sehen wollen. Die Versammlung stimmt nach Be- j richterstattung durch Herrn Professor Bubendey dem zu und ermächtigt den Vorstand, gegebenenfalls diese Stellung- ] nähme auch in der Oeffentlichkeit wiederum zu betonen. Als zweite Frage war vom Vorstande eine Stellungnahme zu einem neuen Urheberrecht an Werken der bildenden Kunst angeregt, da die Architektur bisher nach § 3 des alten | Gesetzes ausdrücklich von dem Schutze ausgeschlossen und überhaupt nicht als eine bildende Kunst anerkannt wird. Da bereits Verhandlungen über den Entwurf eines neuen Gesetzes! eingeleitet sind, so schlägt der Vorstand eine Resolution vor, | die an die massgebenden Stellen zu richten ist, des Inhaltes: ] dass zunächst der § 3 des alten Gesetzes, welcher lautet „Auf die Baukunst findet das gegenwärtige Gesetz keine An- ! Wendung“, beseitigt werde; dass den architektonischen und technischen Zeichnungen ein besserer Schutz gewährt werde, als ihn das Urheberrecht an Schriftwerken sichert und dass : schliesslich die Bestimmung des § 6, Ziffer 3 d. G. u. U. a. W. d. b. K. aufgehoben werde, wonach die Nachbildung der an öffentlichen Plätzen und Strassen stehenden Werke der bildenden Kunst, sofern sie nicht in derselben Kunstform erfolgt, gestattet ist. Nach entsprechender Berichterstattung durch Herrn i